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Zeitwert / Verkehrswert

Als Zeitwert bezeichnet man den Neuwert eines Objekts abzüglich seiner Wertminderung durch Alter und Abnutzung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Es handelt sich somit um eine Grundlage zur Entschädigungsberechnung, die den zeitlichen Verschleiß des Versicherungsobjekts berücksichtigt.

Um diese Größe zu errechnen, wird bei einzelnen Gegenständen der Verkaufspreis ermittelt, den sie zum Schadenszeitpunkt erbracht hätten. Oftmals wird der gemeine Wert auch als Zeitwert oder Verkehrswert bezeichnet, weil es um den Gegenwert zu einem bestimmten Zeitpunkt geht.

Wiederbeschaffungswert

Neben den bereits erwähnten Werten gibt es auch den sogenannten Wiederbeschaffungswert. Zur Ermittlung dieser Größe wird der Preis herangezogen, der für eine Wiederanschaffung des gleichen Gegenstands im entsprechenden Zustand zu zahlen ist.

Neuwert

Viele Hausratversicherungen erstatten die Kosten für Schäden nach dem Neuwert. Somit kann der Versicherte sich die bisher genutzten Gegenstände neu anschaffen. Lediglich Gegenstände, die dem Versicherten zum Schadenszeitpunkt bereits kaum noch einen Nutzen geboten haben, werden zum gemeinen Wert erstattet. Da hier jedoch die einzelnen Versicherer jeweils eigene Bedingungen ansetzen, ist ein Hausratversicherungs- Vergleich sehr sinnvoll.

Gleitender Zeitwert in der Wohngebäudeversicherung

In der Wohngebäudeversicherung kann der gleitende Zeitwert alternativ zum gleitenden Neuwert als Entschädigungsberechnung verwendet werden. In diesem Fall zahlt der Versicherer für beschädigte Immobilien oder abhanden gekommene versicherte Sachen den Neu- beziehungsweise den Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls abzüglich der Wertminderung durch Alter und Verschleiß.

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