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Übernimmt die Hausratversicherung auch Überspannungsschäden?

Viele Hausratversicherungen haben ihren Versicherungsschutz auf die sogenannten Überspannungsschäden erweitert. Geleistet wird also unabhängig davon, ob der Blitz direkt in das von Ihnen bewohnte Gebäude eingeschlagen oder nur eine Überspannung im Stromnetz ausgelöst hat. Allerdings gibt es hier oftmals Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen, auf die Sie bei Vertragsabschluss achten sollten.

Wenn Sie einen Versicherungsvergleich durchführen, können Sie bei den einzelnen Tarifangeboten im Reiter „Versicherte Gefahren” sehen, ob Überspannungsschäden versichert sind, ob die maximale Entschädigung von der allgemeinen Versicherungssumme abweicht und ob eine Selbstbeteiligung zu leisten ist.

Tipp: Auf Wunsch sendet CHECK24 Ihnen gerne Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes zu. Aktivieren Sie diesen kostenlosen Service einfach in Ihrem CHECK24-Kundenkonto.

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