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Krankenkassenwechsel Das Wichtigste zusammengefasst
- Gesetzlich Versicherte können ihre Krankenkasse unter Berücksichtigung der 12-monatigen Bindungs- und der 2-monatigen Kündigungsfrist beliebig oft wechseln.
- 95 Prozent der Leistungen sind bei allen Krankenkassen gleich. Es gibt jedoch Unterschiede bei der Beitragshöhe, dem Serviceangebot und den freiwilligen Zusatzleistungen.
- Durch einen regelmäßigen Wechsel der Krankenkasse können Sie sich immer das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihre Bedürfnisse sichern.
- In manchen Fällen, etwa bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags, erhalten Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:
Jose-Luis Grünwald, CHECK24-Experte für gesetzliche Krankenversicherungen
So funktioniert der Wechsel der Krankenkasse
Möchten Sie zu einer anderen Krankenkasse wechseln, stellen Sie einen Mitgliedsantrag bei Ihrer Wunschkasse. Es ist keine Kündigung bei Ihrer aktuellen Kasse nötig. Bei vielen Krankenkassen ist der Mitgliedsantrag komplett online möglich.
Nach erfolgreicher Prüfung informiert Sie Ihre neue Kasse über den Wechsel. Informieren Sie anschließend Ihren Arbeitgeber bzw. die meldepflichtige Stelle, damit die Beiträge korrekt abgeführt werden können. Selbstständige und Erwerbslose müssen niemanden über den Wechsel informieren.
Der Krankenkassenwechsel mit CHECK24
Für einen noch komfortableren Wechsel Ihrer Krankenkasse können Sie den kostenlosen CHECK24-Wechselservice nutzen. Nachdem Sie sich für eine neue Krankenkasse entschieden haben, können Sie den Wechselantrag direkt online stellen. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt CHECK24 den Wechsel und informiert Sie laufend über den aktuellen Stand. Für die Ausstellung Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) müssen Sie zudem ein aktuelles Lichtbild bei der neuen Versicherung einreichen.
Wann ein Krankenkassenwechsel möglich ist
Für einen Wechsel Ihrer Krankenkasse müssen Sie normalerweise seit mindestens 12 Monaten Mitglied Ihrer aktuellen Kasse sein. Ist dies der Fall, können Sie Ihre Krankenversicherung nach dieser Bindungsfrist zu jedem beliebigen Zeitpunkt mit einer Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zum Monatsende wechseln.
Die 12-monatige Bindungsfrist entfällt, wenn Ihre Kasse ankündigt, den Zusatzbeitrag zu erhöhen. Ist dies der Fall, erhalten Sie bis zu dem Zeitpunkt, an dem der erhöhte (oder erstmals eingeführte) Zusatzbeitrag erstmals fällig wird, ein einmaliges Sonderkündigungsrecht. Auch hier gilt die Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zum Monatsende.
Beantragen Sie den Wechsel beispielsweise im , können Sie zum Ihre bisherige Krankenkasse verlassen und zum Mitglied bei Ihrer neuen Wunschkasse sein.
Ausnahme Wahltarife
Wenn Sie freiwillig versichert sind und einen Wahltarif abgeschlossen haben, müssen Sie je nach Tarif zwischen einem und drei Jahren bei dieser Krankenkasse bleiben. Während dieser Laufzeit ist kein Wechsel der Krankenkasse möglich. Ausnahme: Wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, dürfen Sie trotz Wahltarif mit Sonderkündigungsrecht innerhalb der normalen Kündigungsfrist wechseln. Für freiwillig Versicherte mit einem Wahltarif für das gesetzliche Krankengeld gilt dieses Sonderkündigungsrecht jedoch nicht. Sie bleiben im Rahmen ihrer Bindungsfrist auch in diesem Fall an ihre Krankenkasse gebunden.
Bei einem Arbeitgeberwechsel in Verbindung mit neuer Wahlfreiheit oder dem erstmaligen Eintritt in die Versicherungspflicht gilt weder die Kündigungs- noch die Bindungsfrist. In diesem Fall können Sie bis zu 14 Tage nach Beginn Ihres neuen Arbeitsverhältnisses den Wechsel in eine andere Krankenkasse beantragen. Dieser erfolgt dann in der Regel innerhalb weniger Tage.
Worauf Sie bei der Wahl Ihrer Krankenkasse achten sollten
Für einen Wechsel der Krankenkasse sollten Sie wesentliche Punkte berücksichtigen:
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Die Höhe des Zusatzbeitrags
Der individuelle Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse bestimmt Ihre monatlichen Kosten. Möchten Sie mit einem Wechsel in erster Linie sparen, dann wählen Sie eine Krankenkasse mit einem möglichst niedrigen Zusatzbeitrag. Im Jahr 2026 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,9 Prozent. Während einzelne Kassen einen Zusatzbeitrag von 2,18 Prozent erheben, verlangen andere dagegen bis zu 4,39 Prozent. Dadurch ergibt sich eine potenzielle Kostenersparnis von 851,39 Euro pro Jahr . Für Selbstständige liegen die Kosten doppelt so hoch, da sie keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten. Zur besseren Übersicht haben wir Ihnen eine Tabelle mit den Zusatzbeiträgen der Krankenkassen zusammengestellt. -
Freiwillige Zusatzleistungen
Rund 95 Prozent aller Leistungen der Krankenkassen sind gesetzlich festgeschrieben und daher bei allen Kassen identisch. Die freiwilligen Zusatzleistungen machen den Unterschied. Entscheiden Sie sich für eine Krankenkasse, die Zusatzleistungen anbietet, die Ihren persönlichen Bedürfnissen am besten entsprechen. Dies könnte zum Beispiel umfangreichere Angebote in der Zahnmedizin oder zusätzliche Leistungen in der Osteopathie umfassen. -
Die Serviceangebote
Krankenkassen unterscheiden sich in ihren Serviceleistungen: Einige setzen auf persönliche Beratung in regionalen Geschäftsstellen, andere bieten 24/7-Hotlines, Unterstützung bei der Facharztsuche oder digitale Rechnungseinreichung per App. Wählen Sie eine Kasse, deren Angebot zu Ihren Bedürfnissen passt.
Wann und wie Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen können
Neben einer Erhöhung des Zusatzbeitrags gibt es drei weitere Gründe, durch die Sie ein Sonderkündigungsrecht für Ihre gesetzliche Krankenversicherung erhalten. In allen drei entfällt zusätzlich die Kündigungsfrist und Sie können die Mitgliedschaft bei Ihrer aktuellen Krankenkasse mit sofortiger Wirkung beenden.
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Wechsel in die Familienversicherung des Partners
Erfüllen Sie durch bestimmte Lebensereignisse (z. B. Heirat) die Voraussetzungen für eine beitragsfreie Familienversicherung im Tarif Ihres Partners, können Sie mit sofortiger Wirkung aus Ihrer bisherigen Krankenkasse austreten. -
Wechsel des Arbeitgebers
Wechseln Sie Ihren Arbeitgeber, besteht ebenfalls die Möglichkeit auf einen schnelleren Wechsel der Krankenkasse. In diesem Fall haben Sie bis zu zwei Wochen nach Beginn der neuen Anstellung Zeit, ihren Krankenkassenwechsel zu beantragen. Auch hier entfällt sowohl die Bindungs- als auch die Kündigungsfrist und der Wechsel ist meist innerhalb weniger Tage möglich. -
Wechsel in eine private Krankenversicherung
Sollten Sie durch ein höheres Einkommen oder andere Faktoren, etwa bei Beginn einer Selbstständigkeit, in die private Krankenversicherung wechseln können, erhalten Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Allerdings gilt dies auch nur, wenn Sie Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden möchten. Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist dann innerhalb weniger Tage möglich.
Um Ihr Sonderkündigungsrecht zu nutzen, müssen Sie bis zum Ende des Monats, in dem der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals fällig wird, einen Versicherungsantrag bei Ihrer Wunschkasse stellen. Dabei gilt das Datum, an dem der Antrag bei der neuen Krankenkasse eingeht. Wenn Sie Ihren Versicherungsantrag selbst per Post versenden möchten, sollten Sie auch die Versandzeit miteinplanen, damit Ihr Wechsel wie gewünscht stattfinden kann. Denn bis der Wechsel stattfindet, müssen Sie bei Ihrer alten Krankenkasse versichert bleiben und den erhöhten Zusatzbeitrag bezahlen.
Vor- und Nachteile eines Krankenkassenwechsels
Obwohl der Wechsel Ihrer Krankenkasse am besten nur Vorteile erbringen soll, sind in Ausnahmefällen auch Nachteile möglich.
Mögliche Vorteile
- Niedrigerer Zusatzbeitrag
- Bessere Zusatzleistungen
- Höhere Kostenerstattungen
- Bessere Serviceleistungen
- Bonusprogramme
- Zugang zu besonderen Klinik-Partnerschaften und Facharzt-Netzwerken
Mögliche Nachteile
- Erneute Bindungsfrist
- Verlust von Bonusvorteilen (z. B. Bonuspunkte)
- Verlust von gewohnten Leistungen
- Aufwand für den Wechsel
Warum der Wechsel Ihrer Krankenkasse sinnvoll ist
Ein Wechsel der Krankenkasse ist besonders dann sinnvoll, wenn Ihre aktuelle Kasse den Zusatzbeitrag erhöht oder die angebotenen Leistungen nicht mehr zu Ihren Bedürfnissen passen. Zwar sind die grundlegenden Leistungen bei allen Kassen gesetzlich festgelegt, doch unterscheiden sie sich in ihren Zusatzangeboten und Beitragssätzen. Durch einen regelmäßigen Wechsel der Krankenkasse können Sie sowohl Ihre Beiträge senken als auch von besseren Service- und Zusatzleistungen profitieren.
Krankenkassen erhöhen schon jetzt ihre Zusatzbeiträge! Hohes Sparpotenzial!
Zahlreiche Krankenkassen haben dieses Jahr bereits ihre Zusatzbeiträge erhöht. Weitere Beitragssteigerungen sind nicht ausgeschlossen. Unsere umfassende Übersicht zeigt Ihnen die aktuellen Entwicklungen bei den Zusatzbeiträgen aller Krankenkassen. Sie können jederzeit einen Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse beantragen und so jährlich bis zu 851 Euro sparen .
In diesen Fällen lohnt sich ein Krankenkassenwechsel besonders
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Ihre Kasse erhöht den Zusatzbeitrag
Kündigt Ihre Kasse eine Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes an, können Sie durch einen Wechsel zu einer günstigeren Kasse Beitragskosten sparen. Die Information über eine geplante Beitragserhöhung erhalten Sie schriftlich immer per Brief und – bei Zustimmung zur elektronischen Kommunikation – zusätzlich per E-Mail oder über Ihr Online-Postfach. -
Der Beitrag Ihrer Kasse liegt bereits über dem Zusatzbeitrag anderer Kassen
Hat Ihre Krankenkasse auch ohne Erhöhung bereits einen höheren Zusatzbeitrag als andere Kassen, können Sie auch in diesem Fall durch einen Wechsel monatlich sparen. -
Ihre Krankenkasse bietet nicht die passenden Zusatzleistungen
Entsprechen die Ihnen aktuell gebotenen Zusatzleistungen nicht Ihren Bedürfnissen, können Sie durch einen Wechsel profitieren. Andere Kassen bieten möglicherweise Zusatzleistungen, die besser zu Ihren Vorstellungen passen. -
Ihre Kasse kündigt Leistungskürzungen an
Kündigt Ihre Krankenkasse an, dass aktuell gebotene Leistungen zukünftig verringert werden oder vollständig entfallen, können Sie diese Leistungskürzungen durch einen Krankenkassenwechsel vermeiden. -
Sie sind mit dem Service Ihrer Krankenkasse unzufrieden
Probleme bei der Erreichbarkeit oder umständliche und langsame Prozesse lassen sich durch den Wechsel zu einer Kasse mit besseren Serviceleistungen womöglich beheben - etwa durch digitale Einreichungsmöglichkeiten per App. -
Sie ziehen in ein anderes Bundesland
Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland lohnt sich der Wechsel der Krankenkasse besonders dann, wenn Sie bei einer regional geöffneten Kasse versichert sind und Wert darauflegen, einen Ansprechpartner in einer Geschäftsstelle vor Ort zu haben. -
Ihre Kasse bietet keine attraktiven Bonusprogramme
Entspricht das Bonusprogramm Ihrer aktuellen Krankenkasse nicht Ihren Wünschen, können Sie auch hier durch einen Wechsel profitieren. Dadurch können Sie beispielsweise Geld- oder Sachprämien erhalten, indem Sie regelmäßig Sport treiben oder Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen.
Die häufigsten Gründe für einen Wechsel der Krankenkasse
Eine repräsentative Umfrage von YouGov im Auftrag von CHECK24 zeigt: 41 Prozent der Befragten nennen Beitragserhöhungen als Hauptgrund für einen Wechsel. Weitere 30 Prozent wechseln aufgrund genereller Unzufriedenheit mit ihrem Beitrag. Auch mangelnder Service oder negative Erfahrungen bewegen Versicherte zum Wechsel.
Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH im Auftrag von CHECK24, an der 2.139 Personen zwischen dem 21.12.2023 und 4.1.2024 teilnahmen. Die Ergebnisse sind gewichtet und repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. Basis: Alle Befragten, die ihre Krankenkasse gewechselt haben oder einen Wechsel vorhaben.
Beste Wechselzeit ab November
Ab November kalkulieren die Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag für das kommende Jahr. Ein Krankenkassenvergleich ist dann besonders sinnvoll.
Krankenkassenwechsel für Rentner, Studenten, Selbstständige, Arbeitslose und Pflegebedürftige
Für Rentner, Studenten, Selbstständige und Arbeitslose gibt es Besonderheiten, die es bei einem Wechsel der Krankenkasse zu beachten gilt.
Rentner
Bei einem Wechsel der Krankenkasse informiert die neue Krankenkasse die Rentenversicherung über den Wechsel. Der Beitrag wird weiterhin direkt von der Rente abgezogen, sodass Rentner niemanden über den Wechsel informieren müssen.
Studenten
Wenn die Universität/Institution der neuen Krankenkasse nicht bekannt ist, benötigen bereits eingeschriebenen Studenten eine Immatrikulationsbescheinigung. Liegt diese noch nicht vor, wird stattdessen der Zulassungsbescheid benötigt.
Selbstständige
Selbstständige müssen für den Wechsel in der Regel einen aktuellen Einkommensnachweis (z. B. Steuerbescheid oder Gewinnermittlung) vorlegen. Dieser wird von der neuen Krankenkasse benötigt, um die Beitragshöhe festzulegen. Sollte die selbstständige Person ihre Beiträge per Dauerauftrag überweisen, muss dieser nach der Bestätigung des Wechsels entfernt und mit dem angepassten Beitrag für die neue Kasse angelegt werden. So lassen sich Doppelzahlungen und Zahlungslücken vermeiden.
Arbeitslose
Auch während einer Arbeitslosigkeit können Sie unter Einhaltung der 12-monatigen Bindungsfrist und der 2-monatigen Kündigungsfrist in eine andere Krankenkasse wechseln. Statt des Arbeitgebers müssen Sie im Falle einer bestehenden Arbeitslosigkeit die Agentur für Arbeit über Ihren Wechsel informieren. Da sie die Beiträge nicht selbst bezahlen, sparen Arbeitslose durch den Wechsel zwar keine Kosten, die Leistungen und Serviceangebote der Krankenkasse können sich aber dennoch verbessern.
Pflegebedürftige
Grundsätzlich ist ein Krankenkassenwechsel unabhängig vom Pflegegrad möglich. Sofern ein Pflegegutachten vorliegt, welches nicht älter als 12 Monate ist, kann dies entsprechend bei der neuen Krankenkasse eingereicht werden. Gegebenenfalls entfällt damit eine erneute Begutachtung durch den medizinischen Dienst.
Sollte kein Gutachten vorliegen, muss ein neuer Pflegeantrag gestellt werden, da der medizinische Dienst einmal jährlich den Stand des aktuellen Pflegegrades prüfen muss. Hierbei ist zu beachten, dass der medizinische Dienst eine feste und unabhängige Prüfstelle ist und die jeweilige Krankenkasse keinen Einfluss auf diese hat.
3 Tipps für einen reibungslosen Wechsel Ihrer Krankenkasse
Damit Ihr Krankenkassenwechsel schnellstmöglich vollzogen werden kann, gibt es drei Punkte, die Sie beachten können:
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Antrag auf Wechsel bereits während Bindungsfrist stellen
Selbst wenn Ihre 12-monatige Bindungsfrist noch greift, können Sie den Wechsel in eine andere Krankenkasse beantragen. Der Wechsel erfolgt dann automatisch zum nächstmöglichen Termin. -
Achten Sie auf einen vollständigen und lückenlosen Antrag
Der Wechsel kann nur dann stattfinden, wenn Sie alle benötigten Angaben machen und die entsprechenden Unterlagen einreichen. Für den Fall, dass Unterlagen fehlen, reichen wir Ihren vorläufigen Wechselantrag dennoch an die Kasse weiter, um Ihnen ein möglichst frühes Datum für die Kündigungsfrist zu sichern. -
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber formlos über Ihren Wechsel
Die Information an den Arbeitgeber ist wichtig, da dieser in vielen Fällen die Beiträge abführt. Als Information reicht beispielsweise eine einfache E-Mail an die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers. Bei einem Wechsel über CHECK24 erhalten Sie ein vorgefertigtes Informationsschreiben.
Häufige Fragen
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Kann ich meine gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn ich Vorerkrankungen habe?
Ja, gesetzliche Krankenkassen haben eine Annahmepflicht. Die Kassen sind dazu verpflichtet, Versicherte unabhängig von bestehenden Erkrankungen und Risiken anzunehmen. Ein Wechsel ist somit bei Einhaltung der Fristen grundsätzlich möglich. Sollten Sie während des Wechsels Krankengeld beziehen, kann es jedoch zu einer Verzögerung der Auszahlung kommen.
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Welche Unterlagen benötige ich für den Wechsel der Krankenkasse?
Wenn Sie Ihre Krankenkasse mit CHECK24 wechseln, benötigen lediglich ein Passfoto für Ihre elektronische Gesundheitskarte. Dieses Foto können Sie in der Regel bequem bei Ihrer neuen Kasse online hochladen, sobald die Kasse Ihren Antrag bearbeitet.
Werden weitere Dokumente benötigt, werden wir Sie konkret darüber informieren. -
Was ist, wenn ich mich während der Kündigungsfrist noch für eine andere Kasse entscheide?
Das Recht zu einer Korrektur von Wahlerklärungen sorgt dafür, dass Sie sich in einem solchen Fall für die neue Kasse entscheiden können. Die Kündigungsfrist beginnt dabei nicht von vorne. Stellen Sie dazu einfach einen Wechselantrag bei der neuen Krankenkasse Ihrer Wahl.
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Ist der Krankenkassenwechsel für mich mit Kosten verbunden?
Nein, durch einen Wechsel der Krankenkasse entstehen für Sie keine Kosten.
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Kann der Wechsel zu einer vorübergehenden Versicherungslücke führen?
Nein, während des gesamten Wechselprozesses sind Sie garantiert lückenlos versichert und können jederzeit Arztbesuche wahrnehmen und medizinische Versorgung in Anspruch nehmen.
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Was passiert mit laufenden Behandlungen, wenn ich die Krankenkasse wechsle?
Wenn die Behandlung auch nach dem Wechsel fortgeführt werden muss, ist es wichtig, dass Sie sich vor dem Wechsel mit Ihrer neuen Krankenkasse in Verbindung setzen und die laufende Behandlung besprechen. Gegebenenfalls muss eine neue Bewilligung für die Kostenübernahme der laufenden Behandlung beantragt werden. Unsere Experten für gesetzliche Krankenversicherungen unterstützen Sie dabei gerne.
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Wie lange dauert der Wechsel der Krankenkasse?
Entscheiden Sie sich direkt nach einem Wechsel Ihrer Krankenkasse erneut dazu die Kasse zu wechseln, gilt zunächst die 12-monatige Bindungsfrist. Im Anschluss daran muss die 2-monatige Kündigungsfrist eingehalten werden. Vom Eingang des Antrags auf Wechsel bei der neuen Krankenkasse bis zum tatsächlichen Wechsel können dadurch höchstens 14 Monate vergehen.
Ein deutlich schnellerer Wechsel ist möglich, wenn sowohl die Bindungs- als auch die Kündigungsfrist entfällt (z. B. bei Eintritt in die Familienversicherung des Partners). In solchen Fällen können Sie sich meist innerhalb weniger Tage in einer anderen Krankenkasse versichern.
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