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Sind meine Rürup-Beiträge bei einer Insolvenz des Anbieters geschützt?

Eine Rürup-Rente ist bei einer Insolvenz des Anbieters über die Sicherungs­ein­rich­tungen der Versicherer geschützt.

Protektor schützt bei Insolvenz eines Versicherers

Sollte ein Versicherer tatsächlich einmal zahlungsunfähig werden, springt die Auffang­gesellschaft Protektor Lebens­versicherung AG ein. Die deutschen Lebens­versicherer haben diese Sicherungs­ein­rich­tung gegründet.

Protektor würde die Rürup-Rente eines insolventen Anbieters weiterführen. Dadurch sind die garantierten Leistungen weitgehend abgesichert. Es könnte allerdings sein, dass die Überschüsse eines Vertrags gekürzt werden. Ist der Anbieter saniert, können die Verträge anschließend auf eine andere Gesellschaft übergehen.

Fondssparpläne: Fonds gehören dem Anleger

Bei einem Rürup-Fondssparplan einer Fondsgesellschaft gilt für die Absicherung etwas anderes. Die angesparten Fonds­anteile gehören als Sonder­vermögen dem Rürup-Sparer. Bei einer Bankenpleite dürfen die Anteile daher nicht in die Insolvenzmasse fallen.

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