Todesfälle im April drei Prozent unter Vorjahreswerten
Das Statistische Bundesamt hat vorläufige Sterbefallzahlen für den April veröffentlicht: Sie liegen leicht unter dem Schnitt der letzten vier Jahre.
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München, 29.1.2016 | 12:32 | mst
Die Beiträge für eine Risikolebensversicherung können bei einer vermieteten Immobilie nicht als Werbungskosten abgesetzt werden. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (IX R 35/14) vom Oktober 2015 hervor, das am Donnerstag veröffentlicht wurde.
Das Statistische Bundesamt hat vorläufige Sterbefallzahlen für den April veröffentlicht: Sie liegen leicht unter dem Schnitt der letzten vier Jahre.
Die aktuellen Todesfallzahlen des Statistischen Bundesamts zeigen: Die Grippewelle im Winter war dieses Jahr vergleichsweise stark ausgeprägt.
Das Analysehaus Morgen & Morgen hat aktuelle Tarife der Risikolebensversicherung untersucht: Fast alle sind laut dem Rating mindestens "sehr gut".