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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Auf welchen Fahrzeugen in Deutschland eine Helmpflicht besteht, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 21a, Absatz 2 definiert:
„Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 Kilometern je Stunde führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.”
Info: Fahrzeuge ohne Helmpflicht
Die Helmpflicht gilt nicht für E-Scooter, da diese maximal 20 km/h schnell sein dürfen.
Seit 1976 gibt es die Helmpflicht für Fahrzeuge in der Bundesrepublik (für Mopeds seit 1978).
Dabei ist wichtig, dass der Kinnriemen des Helmes auch geschlossen ist, ansonsten ist der Schutzhelm nicht vorschriftsmäßig getragen.
Alle Personen auf dem Fahrzeug müssen einen Helm tragen – also nicht nur der Fahrer. Dies schließt insbesondere Kinder mit ein.
Info: Helm-Vorschriften
Ein Schutzhelm muss EU-Bestimmungen entsprechen und ein ECE-Prüfzeichen besitzen.
Personen mit einer entsprechenden gesundheitlichen Beeinträchtigung können eine Befreiung von der Helmpflicht beantragen. Dies ist in § 46 der StVO geregelt.
Hierfür benötigen Sie ein Attest vom Arzt. Damit stellen Sie den Antrag auf Befreiung von der Helmpflicht inklusive schriftlicher Begründung.
Die zuständige Behörde (meist Bürgerservice bzw. ein vergleichbares Amt) prüft Ihren Antrag. Wird die Befreiung gewährt, ist sie oft zeitlich begrenzt. Dies bedeutet, Sie müssen die Notwendigkeit regelmäßig erneut nachweisen. Nur in Ausnahmefällen erfolgt eine unbegrenzte Befreiung von der Helmpflicht.
Info: Befreiung von der Helmpflicht
Die Gebühren betragen 30 Euro (einjährige Befreiung von der Helmpflicht) bis 60 Euro (unbefristete Befreiung von der Helmpflicht).
Benötigte Dokumente sind:
Ein Verstoß gegen die Helmpflicht ist keine Straftat. Bei einer Kontrolle ist jedoch ein Bußgeld sowie eventuell ein Punkt in Flensburg fällig.
Verstoß gegen Helmpflicht | Strafe |
---|---|
Ohne geeigneten Schutzhelm unterwegs | 15 € |
Kind ohne Schutzhelm |
60 € 1 Punkt |
Mehrere Kinder ohne Schutzhelm |
70 € 1 Punkt |
Info: Probleme im Schadensfall
Bei Verstoß gegen die Helmpflicht kann die Motorradversicherung Schadenersatz kürzen oder verweigern.
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Motorradversicherung.
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