Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Ihre Kfz-Versicherung können Sie jederzeit fristgerecht (1 Monat) kündigen. Wirksam wird die Kündigung dann je nach Fall:
| Reguläre Kündigung |
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| Sonderkündigung nach Schaden oder Beitragserhöhung |
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| Kündigung bei geerbtem Auto |
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Kündigung bei Verkauf bzw. Abmeldung des Autos
Eine Kündigung ist nicht notwendig. Der Kfz-Versicherungsvertrag endet automatisch am Tag der Ummeldung bzw. Abmeldung.
Ihre Kfz-Versicherung kündigen Sie immer schriftlich in Textform. Diese Optionen gibt es:
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Kündigung über CHECK24 (1-Klick-Kündigungsservice) |
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| Kündigung per E-Mail |
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| Kündigung über Kundenportal |
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| Kündigung per Fax |
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| Kündigung per Einschreiben |
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Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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