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Zusammensetzung des Strompreises

Strom wird seit Jahren stetig teurer. Die Stromanbieter haben jedoch nur auf die Höhe eines Teils des Strompreises Einfluss. Das liegt an den unterschiedlichen Strom-Preisbestandteilen. Nachfolgend erfahren Sie, wie sich der Strompreis zusammensetzt.

Einerseits gibt es staatliche Abgaben und Steuern, die der Stromversorger fix für jede verbrauchte Kilowattstunde abführen muss. Auch die Netzkosten werden dem Stromanbieter vorgegeben. Lediglich den Teil für die Kosten der Energieversorgung und für den Vertrieb hingegen kann der Stromanbieter selbst beeinflussen – dies ist der Preisbestandteil, der über die Höhe der eigenen Marge bestimmt.

Zusammensetzung des Strompreises +
Durchschnittliche Zusammensetzung des Strompreises von Haushaltskunden. Stand: März 2013, Quelle: Bundesnetzagentur, BDEW, CHECK24 Strompreisindex.

Energiebeschaffung und Vertrieb

Den Anteil des Strompreises für die Beschaffung der Strommengen für die eigenen Kunden, kann der Stromanbieter selbst bestimmen. In günstigen Stromtarifen fällt der Anteil der Energiebeschaffung und des Vertriebs geringer aus. Hier verzichtet der Stromanbieter einen Teil der möglichen Gewinnmarge durch den Strompreis. In teureren Tarifen liegt dieser Kostenbestandteil höher.

Netzentgelte, Messung, Abrechnung

Fast ein Viertel des Strompreises fließt an den jeweiligen Netzbetreiber für die Durchleitung von Strom im jeweiligen Netzgebiet. Die Höhe der Netzentgelte wird von der Bundesnetzagentur reguliert, da es in jedem Netzgebiet nur einen Netzbetreiber gibt, der dort über ein Monopol verfügt. Das Netzentgelt deckt die Kosten für den Bau und Betrieb der Stromleitungen ab, aber beispielsweise auch die Ausgaben der Netzbetreiber für so genannte Regel- und Ausgleichsenergie. Diese wird benötigt, um Spannung und Frequenz des Stroms innerhalb der vorgegebenen Werte zu halten. Unter dem Punkt "Abrechnung, Messung, Messstellenbetrieb" werden Leistungen wie die Bereitstellung des Stromzählers, das Ablesen des Zählerstands und das Abrechnen des Stroms zusammengefasst.

Abgaben

Die Konzessionsabgabe fließt über den Netzbetreiber an die Stadt oder Gemeinde. Sie muss bezahlt werden, weil dieser öffentliche Straßen und Wege nutzt, um seine Leitungen zu verlegen und instand zu halten. Die Höhe der Konzessionsabgabe steigt mit zunehmender Einwohnerzahl, so dass der angegebene Wert einen Durchschnittswert darstellt.

Die EEG-Umlage und die KWK-Abgabe werden erhoben, um die umweltschonende Erzeugung von Strom zu fördern. Hier schlägt seit Jahresbeginn 2013 besonders die EEG-Umlage zu Buche, da sie im Vergleich zum Vorjahr um fast 50 Prozent gestiegen ist. Die Fördergelder, die an die Produzenten von Ökostrom (EEG-Umlage) oder die Betreiber von effizienten Kraftwerken, die nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung arbeiten, gezahlt werden, werden durch diese Abgaben auf alle Stromkunden verteilt. Energieintensive Unternehmen sind ganz oder teilweise von der Zahlung dieser Abgaben befreit.

Seit 2012 können sich gemäß der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Unternehmen von der Zahlung der Netzentgelte befreien lassen, wenn sie die dafür notwendigen Bedingungen erfüllen. Um die daraus resultierenden Einnahmeausfälle zu kompensieren, dürfen die Übertragungsnetzbetreiber eine Umlage erheben. Diese Umlage wird gemäß § 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV auf alle übrigen Stromverbraucher umgelegt.

Neu ist seit 2013 auch die sogenannte Offshore-Haftungsumlage: Seit der jüngsten Gesetzesnovelle des Energiewirtschaftsgesetzes Ende 2012 haften Übertragungsnetzbetreiber für den verzögerten Netzanschluss von Offshore-Windkraftanlagen. Die Kosten dafür können sie zu einem Teil auf die Stromkunden umlegen. Seit Jahresbeginn müssen die Stromanbieter diese Umlage daher an die Übertragungsnetzbetreiber abführen.

Steuern

Zusätzlich gibt es noch den Anteil der Steuern. Neben der Stromsteuer (die sogenannte „Ökosteuer“) mit einem Regelsteuersatz von aktuell 20,50 Euro pro 1.000 Kilowattstunden fällt auf alle Strompreisbestandteile zusätzlich die Mehrwert-, beziehungsweise Umsatzsteuer von 19 Prozent an.

Veränderungen der Zusammensetzung des Strompreises

Zusammensetzung des Strompreises Entwicklung +
Entwicklung des durchschnittlichen Strompreises für Haushaltskunden, Angaben in Cent pro Kilowattstunde, Quelle: Bundesnetzagentur.

Die Bundesnetzagentur gibt jährlich Auskunft über die Entwicklung des Strompreisniveaus für Haushaltskunden. Die Entwicklung der Strompreise nach oben hat sich von 2011 auf 2012 etwas verlangsamt. Danach haben sich im Vergleich zu 2011 die Strompreise im Jahr 2012 um 0,6 Cent pro Kilowattstunde, beziehungsweise um 2,4 Prozent erhöht. Vor allem höhere Netzentgelte und gestiegene Steuern und Abgaben haben dazu beigetragen, dass Strom teurer geworden ist. Zwar gingen die Entgelte für Abrechnung und Messstellenbetrieb um 4,3 Prozentpunkte zurück. Doch der Anteil der Steuern stieg um 1,6 Prozentpunkte an. Der Anteil von Energieeinkauf und Vertrieb reduzierte sich um 0,2 Prozentpunkte - hierzu wird auch die Gewinnmarge der Stromanbieter gezählt.

 

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