Mit einer privaten Unfallversicherung schützen Sie sich beim Freizeitsport – etwa beim Fußballspielen im Verein oder beim Mountainbiken im Gelände. Als Arbeitnehmer haben Sie zwar über Ihren Arbeitgeber einen gesetzlichen Unfallschutz – aber dieser gilt nur auf der Arbeit oder auf dem Weg dorthin. Beim Sport in der Freizeit genießen Sie keinen gesetzlichen Unfallschutz.
Dabei entfallen mit rund 70 Prozent die meisten Unfälle auf die Freizeit und den Sport. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) leisten Unfallversicherer für rund 38.000 Sportunfälle pro Jahr. Dabei passiert mehr als jeder dritte Sportunfall beim Fußball, fast jeder fünfte beim Skifahren.
Die private Unfallversicherung schützt Sie auch rund um die Uhr vor Sportverletzungen. Bis auf wenige Ausnahmen wie Motorsport oder einige Extremsportarten gilt ein privater Unfallschutz für sämtliche Sportarten, die Sie als Hobby ausüben.
Bei der Unfallversicherung gilt das sogenannte PAUKE-Prinzip. Das heißt, die Versicherung leistet, wenn ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis zu einem dauerhaften Gesundheitsschaden führt. Dieses Prinzip gilt damit auch für Sportunfälle.
Beispiele, wann eine Unfallversicherung beim Sport leistet:
Die Unfallversicherung deckt dabei die meisten Sportarten ab, so lange Sie als Hobby betrieben werden – also etwa Fußball, Volleyball, Skifahren oder auch Reiten.
Gute Tarife erweitern die Definition eines Unfalls nach dem PAUKE-Prinzip und bieten damit einen noch besseren Schutz. Je nach Tarif leistet die Versicherung dann bei einem Unfall zusätzlich nach:
Sind bei einem Tarif Eigenbewegungen abgesichert, zahlt die Unfallversicherung selbst dann, wenn man sich ohne Fremdeinwirkung verletzt – weil Sie etwa beim Laufen mit dem Fuß umknicken und sich dadurch einen Bänderriss am Sprunggelenk zuziehen.
Gute Tarife leisten zudem bei Verletzungen nach einer erhöhten Kraftanstrengung. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie ein schweres Gewicht anheben und dadurch einen Muskel- oder Bänderriss erleiden. Nur Schäden an Bandscheiben und Meniskus sind in aller Regel vom Schutz ausgenommen.
Gerade für Menschen, die viel Sport treiben, sind diese Erweiterungen des Unfallschutzes sehr empfehlenswert. Damit werden einige Verletzungen abgesichert, die nach der herkömmlichen Definition eines Unfalls nicht unter den Versicherungsschutz fallen würden.
Der private Unfallschutz gilt unabhängig davon, ob Sie den Sport alleine ausüben oder im Sportverein. Wer seinen Sport im Verein ausübt, ist dabei meist noch über eine Gruppen-Unfallversicherung abgesichert.
Damit ist man beim Training oder Wettkampf über den Verein zusätzlich geschützt. In der Regel stellt eine solche Gruppenversicherung jedoch nur einen Basisschutz dar und gilt lediglich für sportliche Aktivitäten, die in direktem Bezug zum Verein stehen. Verletzt man sich etwa beim privaten Joggen, das nichts mit dem Verein zu tun hat, ist man also nicht mehr versichert.
Führt ein Sportunfall nicht zu einem dauerhaften Gesundheitsschaden, zahlt die Versicherung keine Leistungen aus. Vorübergehende Beschwerden wie Beinbrüche, die nach einigen Wochen oder Monaten ausgeheilt sind, fallen daher nicht unter den Schutz einer privaten Unfallversicherung.
Verletzungen, die ohne Fremdeinwirkung beim Sport passieren, sind nur abgesichert, wenn der Tarif Eigenbewegungen oder erhöhte Kraftanstrengungen absichert. Bietet der abgeschlossene Tarif dies nicht, zahlt die Versicherung nicht.
Der private Unfallschutz gilt zudem grundsätzlich nur für den Freizeitsport. Für Profis, die mit ihrem Sport Geld verdienen, gelten die normalen Tarife nicht.
Außerdem sind Motorsport-Rennen sowie Luftsportarten wie Segelfliegen oder Gleitschirmfliege grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Wer ein solches Hobby hat, muss einen speziellen Tarif abschließen, der diese Risiken ausdrücklich einschließt.
Wer einen speziellen Sport ausübt wie etwa Kitesurfen, Klettern oder Tauchen, sollte vor Abschluss einer Versicherung prüfen, ob sein Hobby vom Versicherungsschutz abgedeckt ist oder ob es Einschränkungen gibt. Nicht alle Tarife leisten zum Beispiel für Tauchschäden wie Verletzungen am Trommelfell oder einer Caissonkrankheit.
Wann die Unfallversicherung grundsätzlich nicht zahlt:
Bei einem Sportunfall zahlt nicht nur die gesetzliche oder private Unfallversicherung. Je nach den Umständen des Unfalls kommen diese Versicherungen für eine Leistung in Frage:
Bei der privaten Unfallversicherung gilt das sogenannte PAUKE-Prinzip. Das heißt der Versicherer leistet, wenn ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper wirkendes Ereignis zu einem dauerhaften Gesundheitsschaden (Invalidität) führt. Wenn sich nun der Versicherte bei der Ausübung einer Sportart eine Verletzung zuzieht und dessen körperliche Funktion dauerhaft beeinträchtig ist, besteht ein Anspruch auf die Leistungen der Unfallversicherung.
Voraussetzung für einen Leistungsanspruch bei einer Sportverletzung ist in der Regel, dass Sie für die Ausübung der Sportart kein Geld erhalten. Berufssportler sind in der privaten Unfallversicherung nicht versicherbar. Im Folgenden haben wir einige Beispiele von Sportunfällen aufgeführt, die zu einer ärztlich festgestellten Invalidität und somit zu einem Leistungsanspruch führen können:
Wichtig: Unfälle, die sich bei der Ausübung von Motorsportrennen oder Luftsportarten ereignen, sind vom privaten Unfallschutz ausgeschlossen. Für Ansprüche gegenüber privaten Unfallversicherungen spielt es zudem keine Rolle, ob die versicherte Person die sportliche Aktivität eigenverantwortlich oder im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft ausübt.
Tipp: Es gibt leistungsstarke Tarife, die einen erweiterten Unfallbegriff verwenden. Das bedeutet, dass auch durch überhöhte Kraftanstrengung verursachte
Wenn Sie aufgrund einer überhöhten Kraftanstrengung (zum Beispiel beim Verschieben eines Möbelstücks) einen dauerhaften Gesundheitsschaden erleiden, haben Sie gemäß dem erweiterten Unfallbegriff einen Anspruch auf Versicherungsleistungen.
Viele Freizeitsportarten werden standardmäßig von der Unfallversicherung abgedeckt. Zu diesen Hobbys zählen unter anderem diese Sportarten:
Gefährlichere Sportarten werden hingegen oftmals nur von Premiumtarifen abgedeckt. Gehen Sie einem dieser Hobbys nach, sollten Sie sich vor Abschluss eines Vertrags unbedingt erkundigen, ob mögliche Schäden, die speziell bei diesen Sportarten passieren können, versichert sind.
Zu diesen gefährlicheren Sportarten gehören etwa:
Hobbys mit einem deutlich erhöhten Unfallrisiko sind über die normale Unfallversicherung meist gar nicht versicherbar. Diese Sportarten lassen sich nur über spezielle Tarife absichern, die in der Regel um einiges teurer als reguläre Tarife sind.
Auch wer bestimmte Sportarten beruflich ausübt, kann diese in der Regel nicht über eine private Unfallversicherung absichern.
Für diese Sportarten benötigen Sie eine spezielle Police:
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Hobby in einem bestimmten Tarif versichert ist? Wir beraten Sie gerne persönlich und finden gemeinsam eine Lösung!
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