Die Rürup- und Riester-Rente sind beides staatlich geförderte Formen der Altersvorsorge. Allerdings unterscheiden sich beide Formen erheblich – vor allem in Hinblick auf die Zielgruppen, Art der Förderung sowie Verfügbarkeit des Guthabens.
Die Riester-Rente steht nur bestimmten Personengruppen offen. Anspruch auf die Riester-Förderung haben vor allem Arbeitnehmer und Beamte sowie Auszubildende und Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II.
Die Rürup-Rente ist hingegen für Selbstständige gedacht, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Sie steht allerdings auch allen anderen Steuerpflichtigen offen – etwa Arbeitnehmern, die gut verdienen und eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen möchten.
Rürup- und Riester-Rente unterscheiden sich zudem in der Art der staatlichen Förderung.
Bei der Riester-Rente haben Sparer Anspruch auf staatliche Zulagen für sich selbst und ihre Kinder. Darüber hinaus ist – je nach Einkommen – ein zusätzlicher Steuervorteil möglich. Die Beiträge werden bis zu einer Höhe von 2.100 Euro bei der Steuererklärung berücksichtigt.
Bei der Rürup-Rente gibt es hingegen nur einen Steuervorteil. Allerdings lassen sich hier deutlich höhere Beiträge als bei Riester von der Einkommenssteuer absetzen. Aktuell lassen sich die Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 29.344 Euro steuerlich geltend machen (Stand: 2025). Für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften gilt der doppelte Beitrag.
Schließlich unterscheiden sich Rürup und Riester in den Möglichkeiten, über das angesparte Kapital zu verfügen. Beide Vorsorgeformen fördert der Staat, da das angesparte Geld für die Rente verwendet werden soll.
Kündigt man seine Riester-Rente, muss man daher sämtliche erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Und auch zu Rentenbeginn kann man sich maximal 30 Prozent des angesparten Guthabens auf einmal auszahlen lassen – der Großteil muss in jedem Fall verrentet werden.
Bei der Rürup-Rente ist der Staat sogar noch strikter. Die eingezahlten Beiträge werden im Prinzip wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung behandelt. Das Geld kann man sich nicht auszahlen lassen. Das angesparte Guthaben wird später nur als monatliche, lebenslange Rente ausgezahlt. Mit einem Vertrag binden sich Verbraucher daher ein Leben lang: die Rürup-Rente kann nicht gekündigt , sondern allerhöchstens beitragsfrei gestellt werden.
| Riester-Rente | Rürup | |
|---|---|---|
Wer erhält die Förderung? | ◾ Versicherungspflichtige Arbeitnehmer ◾ Versicherungspflichtige Selbstständige ◾ Beamte, Richter, Soldaten ◾ Bezieher von ALG I / II oder Krankengeld ◾ Empfänger einer Erwerbsminderungsrente | ◾ Jeder Steuerpflichtige |
| Art der Förderung | ◾ Staatliche Zulagen ◾ Steuervorteil (Günstigerprüfung) | ◾ Nur Steuervorteil |
| Steuern auf Rente | ◾ Rente ist voll steuerpflichtig | ◾ Rente aktuell zu 83,5 % steuerpflichtig ◾ Ab Rentenbeginn in 2058 voll steuerpflichtig |
| Kapitalauszahlung | ◾ Zu Rentenbeginn Auszahlung von maximal 30 % möglich | ◾ Keine Kapitalauszahlung möglich |
| Kündigung möglich | ✔* | ✘ |
* Die Förderung muss bei einer Kündigung zurückgezahlt werden.