Private Krankenversicherung für das Referendariat

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Auszeichnung von Handelsblatt & ServiceValue CHECK24 ist der beste Dienstleister in der Kategorie „Portale Versicherungsvergleich”. Das hat ServiceValue im Auftrag des Handelsblatts ermittelt. CHECK24 sicherte sich bei der Untersuchung „Deutschlands beste Dienstleister im Versicherungswesen 2025” den ersten Rang.

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Die CHECK24 Nirgendwo-Günstiger-Garantie

Wir möchten Ihnen immer das günstigste Angebot bieten! Daher bieten wir Ihnen die CHECK24 Nirgendwo-Günstiger-Garantie. Das heißt für Sie: Sollten Sie nach Abschluss einer privaten Krankenversicherung über CHECK24 bei einem anderen Vermittler einen günstigeren Preis erhalten, erstatten wir Ihnen die Beitragsdifferenz des ersten Vertragsjahres, bis zu 500 €.

Unsere Garantiebedingungen: Das günstigere Angebot ist verbindlich und identisch mit Ihrem CHECK24 Vertrag. Es liegt nicht länger als 30 Tage nach Abschluss des CHECK24 Vertrags zurück. Ausgenommen sind Gruppenverträge und Sonderkonditionen. Ihr CHECK24 Vertrag hat eine Laufzeit von mindestens einem Jahr.

Wenn Sie ein günstigeres Angebot außerhalb des Vergleiches der privaten Krankenversicherung von CHECK24 verbindlich angeboten bekommen haben, dann senden Sie bitte den vollständigen Antrag des anderen Versicherers an untenstehende Anschrift. Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung mit an, damit wir Ihnen den Differenzbetrag auszahlen können. Wir werden Ihre Unterlagen prüfen und uns dann so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

CHECK24 Vergleichsportal für Krankenversicherungen GmbH
PKV – Nirgendwo-Günstiger-Garantie
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TÜV-geprüfte Kundenzufriedenheit Der TÜV Saarland hat CHECK24 für die Kundenzufriedenheit ein „sehr gut“ verliehen. Damit ist das Unternehmen bereits das achte Mal in Folge mit der Bestnote ausgezeichnet worden.
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PKV für Referendare: Das Wichtigste zusammengefasst

  • Im Referendariat gelten Sie als Beamtenanwärter und erhalten staatliche Beihilfe für Ihre Krankheitskosten.
  • Die Beihilfe beträgt mindestens 50 Prozent. Die restlichen Kosten müssen Sie durch eine Krankenversicherung abdecken.
  • In der privaten Krankenversicherung gibt es spezielle Tarife für Beamtenanwärter, sodass Sie Ihre Beitragskosten möglichst gering halten können und gleichzeitig einen vollumfänglichen Leistungsschutz genießen.
Tobias Laber, CHECK24-Experte für private Krankenversicherungen

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Tobias Laber, CHECK24-Experte für private Kranken­versicherungen

Referendare müssen ihre Leistungslücke in der Krankenversicherung schließen 

Referendare haben in der Regel einen Anspruch auf staatliche Beihilfe. Sie sind dann während des Referendariats – beispielsweise als Lehramtsanwärter an staatlichen Schulen – Beamte auf Widerruf. Wie Beamte auf Lebenszeit erhalten sie für anfallende Krankheitskosten eine staatliche Beihilfe.

Der Bund oder das Bundesland, für welches der Referendar arbeitet, übernimmt einen bestimmten Anteil der anfallenden Kosten. Dies sind für einen beim Bund beschäftigten Referendar zum Beispiel 50 Prozent der Kosten. Bei zwei Kindern oder mehr würde die Beihilfe sogar auf 70 Prozent steigen – für die Kinder wiederum übernimmt der Bund 80 Prozent der Kosten, solange sie Anspruch auf Kindergeld haben.

Eine Krankenversicherung im Referendariat ist Pflicht

Die Kosten, die von der Beihilfe nicht gedeckt werden, muss ein Referendar selbst übernehmen. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, hierfür eine Krankenversicherung abzuschließen.

Grundsätzlich hat er dabei die Möglichkeit, sich im Referendariat in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu versichern. Die Krankenkassen haben allerdings keine speziellen Tarife für Referendare oder Beamte. Das heißt, Referendare müssten den vollen Beitragssatz zahlen.

Daher ist eine private Krankenversicherung (PKV) im Referendariat in der Regel die bessere Wahl. Die privaten Versicherer haben spezielle Tarife, die auf das staatliche System der Beihilfe abgestimmt sind. Beträgt der Anspruch auf Beihilfe zum Beispiel 50 Prozent, sichert die private Beihilfeversicherung die andere Hälfte der Kosten ab. Eine solche Versicherung wird auch als Restkostenversicherung bezeichnet.

Darüber hinaus ist der Leistungsumfang einer PKV in der Regel umfangreicher als in der GKV: Abhängig vom gewählten Tarif übernimmt die Beihilfeversicherung höhere Kosten bei Zahnersatz oder zahlt im Krankenhaus die Chefarztbehandlung.

Alterungsrückstellungen bei Anwärtertarifen

Bei einer privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter werden keine Rückstellungen für höhere Behandlungskosten im Alter gebildet. Daher sind die Beiträge vergleichsweise günstig.

Umstellung des Tarifs nach dem Referendariat

Wer nach dem Referendariat eine Stelle als Beamter antritt, hat wieder einen Anspruch auf Beihilfe – etwa als verbeamteter Lehrer. Ein spezieller Anwärtertarif wird dann in einen vollwertigen Beihilfetarif umgewandelt.

Da in einem solchen Beihilfetarif Rücklagen für das Alter – sogenannte Alterungsrückstellungen – angespart werden, sind die monatlichen Beiträge höher.

Bei der Umstellung der privaten Krankenversicherung muss keine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen werden: Sollte der Beamte seit Abschluss der Anwärterversicherung gesundheitliche Beschwerden gehabt haben, wirkt sich das auf seinen Versicherungsschutz nicht aus. Mögliche Ausschlüsse von Leistungen oder höhere Beiträge muss er nicht fürchten.

Der Vergleich der privaten Beihilfeversicherung von CHECK24

Mit einer privaten Beihilfeversicherung können Sie als Referendar gezielt die Kosten absichern, die von der staatlichen Beihilfe nicht übernommen werden. Dazu sollten Sie die Angebote von verschiedenen Versicherungsgesellschaften vergleichen.

Finden Sie eine passende Beihilfeversicherung mit dem Online-Vergleich der PKV von CHECK24. Wählen Sie bei der Abfrage „Beamtenanwärter“ aus und geben Sie den Beihilfeträger sowie die Höhe der Beihilfe an. Unser Vergleich ermittelt dann alle Tarife, die auf Ihren Versicherungsbedarf abgestimmt sind.

Der Service von CHECK24

Bei Fragen helfen Ihnen unsere Kundenberater gerne weiter. Sie sind auf private Krankenversicherungen spezialisiert und kennen sich mit den Beihilfetarifen für Beamte und Referendare aus. Rufen Sie uns an (089 - 24 24 12 72) oder kontaktieren Sie uns ganz einfach per E-Mail.

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Teilnehmende Versicherer

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 3.200 Tarifvarianten der privaten Krankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.