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A1 Führerschein Kosten 2025

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

A1 Führerschein Kosten

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kosten für einen A1-Führerschein können von 2.500 Euro bis 4.000 Euro liegen.
  • Den A1-Führerschein können Sie schon ab einem Alter von 16 Jahren nutzen.
  • Nur mit A1 als Basis können Sie die Fahrerlaubnis für die weiteren Motorradklassen A2 und dann A als preisgünstige Erweiterung erwerben.

Kosten Motorrad Führerschein A1

Die Kosten für den Motorrad-Führerschein A1 im Jahr 2025 liegen bei 2.500 Euro bis 4.000 Euro – das hängt vor allem am Ausbildungsort.

Die Preis hängt letztendlich vor allem von der Anzahl der benötigten Übungsfahrten ab, bis Sie von der Fahrschule zur praktischen Prüfung angemeldet werden.

Zudem legt jede Fahrschule die Preise selbst fest. CHECK24 empfiehlt Ihnen daher einen Preisvergleich vor Ort.

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Die genannten Preise basieren auf eigener Recherche von CHECK24; Preise aktualisiert am 05.05.2025
A1-Führerschein Kosten, Stand 05/2025
Grundbetrag (Anmeldegebühr) inkl. Theorie-Stunden 430 – 500 €
Lernmaterial (Buch/App) 0 € (inklusive) - 95 €
Übungs-Fahrstunde Von 80 – 90 €
Sonderfahrt (12x) Von 85 – 115 €
Vorstellung zur theoretischen Prüfung Etwa 120 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung Etwa 300 €
Gebühr theoretische Prüfung 24,99 € (TÜV Süd)
Gebühr praktische Prüfung 162,67 € (TÜV Süd)
Erste-Hilfe-Kurs 0 € (vorhanden) - 50 €
Sehtest 0 € - 10 €
Biometrisches Passfoto Etwa 15 €
Führerschein Antrag & Ausstellung 40 € - 50 €

Tipp:

  • Den Motorrad-Führerschein A1 dürfen Sie schon ab 16 Jahren machen.
  • Vorgeschrieben sind für den A1 Führerschein im Bereich der praktischen Ausbildung lediglich 12 Sonderfahrten (5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Nacht).

Was darf ich mit dem A1-Führerschein fahren?

Der A1-Führerschein berechtigt Sie ab 16 Jahren zum Fahren von:

  • Leichtkrafträdern (Zweiräder, auch mit Beiwagen), mit einem Hubraum mit nicht mehr als 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg

  • Dreirädrigen Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW

Info:

Nur vom A1-Führerschein aus können Sie später mit einer für Sie preisgünstigen Erweiterung erst zur Motorrad-Klasse A2 und dann weiter zur Motorrad-Klasse A aufsteigen. Die Autoführerschein-Erweiterung B196 gilt allein für das Fahren von 125er-Leichtkrafträdern in Deutschland.

Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Motorrad-Versicherung.

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