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Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Eine Teilkaskoversicherung ist ein freiwilliger Zusatzschutz für Ihr Auto. Eine Teilkasko kann nur zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Abgedeckt werden von der Teilkasko-Versicherung etwa Diebstahl sowie eine Vielzahl von Schäden am Auto, die nicht durch Eigenverschulden des Fahrers verursacht worden sind, sondern etwa durch Sturm oder Wildunfall.
Info: Keine Hochstufung
In der Teilkasko werden Sie nach einem Schaden nicht hochgestuft, da es hier das System der Schadenfreiheitsklassen nicht gibt.
Der Preis für eine Teilkasko Versicherung hängt maßgeblich vom Fahrzeugtyp (Höhe der Typklassen) sowie vom Wohnort des Versicherungsnehmers (Einstufung in den Regionalklassen) ab.
Schon ab 2,92 Euro monatlich bekommen Sie bei CHECK24 eine Teilkasko Versicherung.
Diebstahl des Autos | Versichert sind Schäden am Auto sowie fest verbauter Teile durch Diebstahl oder Raub. |
Elementarschäden / Naturkatastrophen | Schäden durch Sturm (ab Windstärke 8) und Überschwemmung sind immer versichert. Zusätzlich können Schäden durch Lawinen, Muren, Erdbeben und Vulkanausbrüche abgedeckt sein. |
Glasschaden durch Steinschlag | Schäden an der Fahrzeug-Verglasung durch Steinschlag sind versichert. Bezahlt wird der Austausch oder die Reparatur. |
Wildunfall | Schäden nach Zusammenstoß mit Wildtieren nach dem deutschen Jagdrecht ist Standard, Tiere aller Art die erweiterte Abdeckung. |
Tierbiss (Marderschaden) | Schäden durch Tierbiss sind immer abgedeckt. Folgekosten (z.B. Motorschaden) tarifabhängig. |
Brand, Kurzschluss, Explosion | Ersetzt werden Kfz-Schäden durch Feuer, Explosion und Kurzschluss. |
Schutz für Hybrid- und Elektroautos | Z.B. Schäden/Diebstahl an Akku und Ladekabel. |
Leasing-Differenz (GAP-Deckung) | Bei Totalschaden wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Abrechnungswert des Leasings- oder Finanzierungsvertrages. |
Schutz bei Fährreisen (Havarie) | Kfz-Schäden auf einer Fähre werden ersetzt. |
Sonderzubehör | Sonderzubehör (fest verbaut) ist bis zu einer Obergrenze mit versichert. |
Grobe Fahrlässigkeit | Gedeckt sind auch Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen (Alkohol und Drogen ausgenommen). |
Übersicht der Teilkasko-Leistungen als PDF zum kostenlosen Download
Download PDFSo können Sie bei der Teilkasko sparen:
Der Unterschied der verschiedenen Versicherungen für ein Auto liegt in der Zuordnung (Schäden Dritter, Schäden am versicherten Auto) sowie im Deckungsumfang.
Kfz-Haftpflicht | Zahlt, wenn Sie mit einem Auto Schäden an Dritten verursachen. Das ist der Fall, wenn Sie fremdes Eigentum beschädigen (etwa andere Kfz), Personen verletzen oder Vermögensschäden verursachen. |
Teilkasko | Dieser freiwillige Zusatzschutz greift bei Schäden am versicherten Auto, die der Fahrer nicht selbst verursacht hat. Dazu gehören Elementarschäden wie Hagel oder Sturm oder auch Diebstahl. |
Vollkasko | Der Rundumschutz für Ihr Auto deckt zusätzlich selbst verschuldeten Unfallschäden am eigenen Auto sowie bei Beschädigungen Ihres Autos durch Vandalismus und Fahrerflucht ab. Alle Leistungen der Teilkasko sind automatisch mit enthalten. |
Autor:
Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.
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Die Teilkasko übernimmt einen Brandschaden am versicherten Auto, sofern der Brand im Wagen selbst entstanden ist.
Brandschaden am AutoSteinschlagschaden am Auto
Die Teilkasko zahlt bei einem Steinschlagschaden in der Windschutzscheibe, egal ob Reparatur oder Austausch.
Steinschlagschaden am AutoTeilkasko Selbstbeteiligung
Eine Teilkasko für Ihr Auto können Sie mit oder ohne Selbstbeteiligung im Schadensfall abschließen. CHECK24 empfiehlt eine Selbstbeteiligung von 150 Euro.
Teilkasko SelbstbeteiligungCHECK24 Bewertungen
* berechnet am 02.06.2025
Versicherungswechsel, Mann (geb. 1962), verheiratet, Berufsbeamter, Suzuki SJ Samurai (7102/340), Neuerwerb & Halterzulassung: Juni 2006, Versicherungsbeginn: Juni 2025, Barkauf, private Nutzung (inkl. Arbeitsweg), 3.000 km/Jahr, Einfamilienhaus, Doppelgarage, Jahreskarte für den ÖPNV, Haftpflicht (SF 42) und Teilkasko mit 500 € SB, Werkstattauswahl: egal, monatliche Beitragszahlweise; Erstwagen, Halter = Versicherungsnehmer, keine Punkte, 01945 / Frauendorf