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Teilkasko 2025

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

Teilkasko

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Teilkasko ist eine freiwillige Zusatzversicherung für Ihr Auto für Schäden durch äußere Einflüsse.
  • Sie kann nur zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht abgeschlossen werden.
  • Mit CHECK24 erhalten Sie eine Teilkaskoversicherung bereits ab 2,92 Euro pro Monat.
  • Mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150 € bekommen Sie ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.

Was ist in der Teilkasko versichert?

Eine Teilkaskoversicherung ist ein freiwilliger Zusatzschutz für Ihr Auto. Eine Teilkasko kann nur zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Abgedeckt werden von der Teilkasko-Versicherung etwa Diebstahl sowie eine Vielzahl von Schäden am Auto, die nicht durch Eigenverschulden des Fahrers verursacht worden sind, sondern etwa durch Sturm oder Wildunfall.

Info: Keine Hochstufung

In der Teilkasko werden Sie nach einem Schaden nicht hochgestuft, da es hier das System der Schadenfreiheitsklassen nicht gibt.

Kosten einer Teilkasko Versicherung

Der Preis für eine Teilkasko Versicherung hängt maßgeblich vom Fahrzeugtyp (Höhe der Typklassen) sowie vom Wohnort des Versicherungsnehmers (Einstufung in den Regionalklassen) ab. 

Schon ab 2,92 Euro monatlich bekommen Sie bei CHECK24 eine Teilkasko Versicherung.

Video Teilkasko: Leistungen & Empfehlungen

Leistungen: Was wird von der Teilkasko bezahlt?

Diebstahl des Autos Versichert sind Schäden am Auto sowie fest verbauter Teile durch Diebstahl oder Raub.
Elementarschäden / Naturkatastrophen Schäden durch Sturm (ab Windstärke 8) und Überschwemmung sind immer versichert. Zusätzlich können Schäden durch Lawinen, Muren, Erdbeben und Vulkanausbrüche abgedeckt sein.
Glasschaden durch Steinschlag Schäden an der Fahrzeug-Verglasung durch Steinschlag sind versichert. Bezahlt wird der Austausch oder die Reparatur. 
Wildunfall Schäden nach Zusammenstoß mit Wildtieren nach dem deutschen Jagdrecht ist Standard, Tiere aller Art die erweiterte Abdeckung.
Tierbiss (Marderschaden) Schäden durch Tierbiss sind immer abgedeckt. Folgekosten (z.B. Motorschaden) tarifabhängig.
Brand, Kurzschluss, Explosion Ersetzt werden Kfz-Schäden durch Feuer, Explosion und Kurzschluss.
Schutz für Hybrid- und Elektroautos Z.B. Schäden/Diebstahl an Akku und Ladekabel.
Leasing-Differenz (GAP-Deckung) Bei Totalschaden wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Abrechnungswert des Leasings- oder Finanzierungsvertrages.
Schutz bei Fährreisen (Havarie) Kfz-Schäden auf einer Fähre werden ersetzt.
Sonderzubehör Sonderzubehör (fest verbaut) ist bis zu einer Obergrenze mit versichert.
Grobe Fahrlässigkeit Gedeckt sind auch Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen (Alkohol und Drogen ausgenommen).

Übersicht der Teilkasko-Leistungen als PDF zum kostenlosen Download

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Teilkasko: Das empfiehlt CHECK24

So können Sie bei der Teilkasko sparen:

  • Selbstbeteiligung vereinbaren
    Bei einem Schaden in der Teilkasko zahlen Sie eine geringe Betrag aus eigener Tasche. Im Gegenzug reduzieren die Kfz-Versicherer den Beitrag. CHECK24 empfiehlt eine Selbstbeteiligung in der Teilkasko in Höhe von 150 Euro. Damit haben Sie ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis. Eine Selbstbeteiligung macht Ihre Teilkasko um bis zu 25 Prozent günstiger.
  • Werkstattbindung wählen
    Bei einer Werkstattbindung wird ein Schaden am eigenen Auto in einer Vertragswerkstatt des Kfz-Versicherers repariert. In der Teilkasko können Sie dadurch bis zu 5 Prozent sparen.
  • Jährliche Zahlweise nutzen
    Die jährliche Zahlweise ist die günstigste Form, den Beitrag für den Teilkasko-Schutz für Ihr Kfz zu begleichen. Bei anderen Varianten wird meist ein Aufschlag verlangt.

Wann zahlt die Teilkasko?

  • Diebstahl des Autos
  • Hochgewirbelter Stein beschädigt die Windschutzscheibe (Glasschaden)
  • Zusammenprall mit Tieren (Wildunfall)
  • Überschwemmung (Wasser kommt zum Auto)
  • Sturmschaden (Baum kracht auf Auto)

Wann zahlt die Teilkasko nicht?

  • Bei selbst verursachten Schäden am Auto
  • Bei mutwilliger Beschädigung des Autos (Vandalismus)
  • Bei Schäden am Auto durch Fahrerflucht
  • Bei Eigenschaden
  • Bei Schaden Dritter

Unterschied Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko

Der Unterschied der verschiedenen Versicherungen für ein Auto liegt in der Zuordnung (Schäden Dritter, Schäden am versicherten Auto) sowie im Deckungsumfang.

Kfz-Haftpflicht Zahlt, wenn Sie mit einem Auto Schäden an Dritten verursachen. Das ist der Fall, wenn Sie fremdes Eigentum beschädigen (etwa andere Kfz), Personen verletzen oder Vermögensschäden verursachen.
Teilkasko Dieser freiwillige Zusatzschutz greift bei Schäden am versicherten Auto, die der Fahrer nicht selbst verursacht hat. Dazu gehören Elementarschäden wie Hagel oder Sturm oder auch Diebstahl.
Vollkasko Der Rundumschutz für Ihr Auto deckt zusätzlich selbst verschuldeten Unfallschäden am eigenen Auto sowie bei Beschädigungen Ihres Autos durch Vandalismus und Fahrerflucht ab. Alle Leistungen der Teilkasko sind automatisch mit enthalten.
Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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CHECK24 Bewertungen

Kfz-Versicherung
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20.221 Bewertungen
(letzte 12 Monate)
Versicherungsbeginn: 01/2025, Mann, 35 Jahre, ledig, Angestellter, Audi A3 Sth 1.4 TFSI (0588 / AYF), Neuerwerb Mai 2020, Halterzulassung: Januar 2025, Barkauf, private Nutzung (inkl. Arbeitsweg), 6.000 km/Jahr, Carport, Haftpflicht & Vollkasko SF10, jährliche Beitragszahlweise, Halter=VN, keine Punkte, 80636 / München; Erhebung: 09.12.2024
Versicherungsbeginn: 01/2025, Mann, 35 Jahre, ledig, Angestellter, Audi A3 Sth 1.4 TFSI (0588/AYF), Neuerwerb Mai 2020, Halterzulassung: Januar 2025, Barkauf, private Nutzung (inkl. Arbeitsweg), 6.000 km/Jahr, Carport, Haftpflicht SF10, Selbstbeteiligung 150 €, jährliche Beitragszahlweise, Halter=VN, keine Punkte, 80636 / München; Erhebung: 11.12.2024

* berechnet am 02.06.2025

Versicherungswechsel, Mann (geb. 1962), verheiratet, Berufsbeamter, Suzuki SJ Samurai (7102/340), Neuerwerb & Halterzulassung: Juni 2006, Versicherungsbeginn: Juni 2025, Barkauf, private Nutzung (inkl. Arbeitsweg), 3.000 km/Jahr, Einfamilienhaus, Doppelgarage, Jahreskarte für den ÖPNV, Haftpflicht (SF 42) und Teilkasko mit 500 € SB, Werkstattauswahl: egal, monatliche Beitragszahlweise; Erstwagen, Halter = Versicherungsnehmer, keine Punkte, 01945 / Frauendorf