Teilkasko 2025
Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
- Mit CHECK24 erhalten Sie eine Teilkaskoversicherung bereits ab 3,94 Euro pro Monat.
- Die Teilkasko ist eine freiwillige Zusatzversicherung für Ihr Auto für Schäden durch äußere Einflüsse.
- Sie kann nur zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht abgeschlossen werden.
Was ist in der Teilkasko versichert?
Versichert sind durch eine Teilkasko-Versicherung Schäden am Auto, die nicht durch Eigenverschulden des Fahrers verursacht worden sind.
| Diebstahl des Autos | Versichert sind Schäden am Auto sowie fest verbauter Teile durch Diebstahl oder Raub. |
| Elementarschäden / Naturkatastrophen | Schäden durch Sturm (ab Windstärke 8) und Überschwemmung sind immer versichert. Zusätzlich können Schäden durch Lawinen, Muren, Erdbeben und Vulkanausbrüche abgedeckt sein. |
| Glasschaden durch Steinschlag | Schäden an der Fahrzeug-Verglasung durch Steinschlag sind versichert. Bezahlt wird der Austausch oder die Reparatur. |
| Wildunfall | Schäden nach Zusammenstoß mit Wildtieren nach dem deutschen Jagdrecht ist Standard, Tiere aller Art die erweiterte Abdeckung. |
| Tierbiss (Marderschaden) | Schäden durch Tierbiss sind immer abgedeckt. Folgekosten (z.B. Motorschaden) tarifabhängig. |
| Brand, Kurzschluss, Explosion | Ersetzt werden Kfz-Schäden durch Feuer, Explosion und Kurzschluss. |
| Schutz für Hybrid- und Elektroautos | Z.B. Schäden/Diebstahl an Akku und Ladekabel. |
| Leasing-Differenz (GAP-Deckung) | Bei Totalschaden wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Abrechnungswert des Leasings- oder Finanzierungsvertrages. |
| Schutz bei Fährreisen (Havarie) | Kfz-Schäden auf einer Fähre werden ersetzt. |
| Sonderzubehör | Sonderzubehör (fest verbaut) ist bis zu einer Obergrenze mit versichert. |
| Grobe Fahrlässigkeit | Gedeckt sind auch Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen (Alkohol und Drogen ausgenommen). |
Übersicht der Teilkasko-Leistungen als PDF zum kostenlosen Download
Download PDFInfo: Keine Hochstufung
In der Teilkasko werden Sie nach einem Schaden nicht hochgestuft, da es hier das System der Schadenfreiheitsklassen nicht gibt.
Wann zahlt die Teilkasko?
- Diebstahl des Autos
- Hochgewirbelter Stein beschädigt die Windschutzscheibe (Glasschaden)
- Zusammenprall mit Tieren (Wildunfall)
- Überschwemmung (Wasser kommt zum Auto)
- Sturmschaden (Baum kracht auf Auto)
Wann zahlt die Teilkasko nicht?
- Bei selbst verursachten Schäden am Auto
- Bei mutwilliger Beschädigung des Autos (Vandalismus)
- Bei Schäden am Auto durch Fahrerflucht
- Bei Eigenschaden
- Bei Schaden Dritter
Wann eine Teilkasko sinnvoll ist
Bis wann eine Teilkaskoversicherung sinnvoll für Ihr Fahrzeug ist, ist eine individuelle Entscheidung und ist abhängig von mehreren Faktoren wie dem Alter und Wert Ihres Autos.
Teilkasko lohnt sich Teilkasko lohnt sich nicht Bei Neuwagen und jungen Gebrauchtwagen Bei älteren Fahrzeugen (>10 Jahre) Bei teuren und/oder seltenen Autos Bei Fahrzeugen mit geringem Wert Wenn Sie ländlich wohnen (Wildunfall) Bei wenig genutzten Fahrzeugen
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Selbstbeteiligung vereinbaren
Bei einem Schaden in der Teilkasko zahlen Sie einen geringen Betrag aus eigener Tasche. Dieser Eigenanteil wird auch als Selbstbehalt bezeichnet. Im Gegenzug reduzieren die Kfz-Versicherer den Beitrag. CHECK24 empfiehlt eine Selbstbeteiligung in der Teilkasko in Höhe von 150 Euro. Damit haben Sie ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis. Eine Selbstbeteiligung macht Ihre Teilkasko um bis zu 25 Prozent günstiger. -
Werkstattbindung wählen
Bei einer Werkstattbindung wird ein Schaden am eigenen Auto in einer Vertragswerkstatt des Kfz-Versicherers repariert. In der Teilkasko können Sie dadurch bis zu 5 Prozent sparen. -
Jährliche Zahlweise nutzen
Die jährliche Zahlweise ist die günstigste Form, den Beitrag für den Teilkasko-Schutz für Ihr Kfz zu begleichen. Bei anderen Varianten wird meist ein Aufschlag verlangt.
So können Sie bei der Teilkasko sparen
Unterschied Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko
Der Unterschied der verschiedenen Versicherungen für ein Auto liegt in der Zuordnung (Schäden Dritter, Schäden am versicherten Auto) sowie im Deckungsumfang.
| Kfz-Haftpflicht | Zahlt, wenn Sie mit einem Auto Schäden an Dritten verursachen. Das ist der Fall, wenn Sie fremdes Eigentum beschädigen (etwa andere Kfz), Personen verletzen oder Vermögensschäden verursachen. |
| Teilkasko | Dieser freiwillige Zusatzschutz greift bei Schäden am versicherten Auto, die der Fahrer nicht selbst verursacht hat. Dazu gehören Elementarschäden wie Hagel oder Sturm oder auch Diebstahl. |
| Vollkasko | Der Rundumschutz für Ihr Auto deckt zusätzlich selbst verschuldeten Unfallschäden am eigenen Auto sowie bei Beschädigungen Ihres Autos durch Vandalismus und Fahrerflucht ab. Alle Leistungen der Teilkasko sind automatisch mit enthalten. |
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.