Das Wichtigste in Kürze
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Die Frühstart-Rente ist ein Gesetzesvorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung, dessen Eckpunkte am 17.12.2025 vom Kabinett beschlossen worden sind und im Jahr 2026 als Gesetz im Bundestag verabschiedet werden soll.
Mit der Frühstart-Rente will der Staat frühzeitig Eltern zur privaten Altersvorsorge für ihre Kinder motivieren und fördert dies für Kinder ab 6 Jahren mit 10 Euro pro Monat bis zum 18. Lebensjahr.
Eltern (einschließlich Erziehungsberechtigter) von Kindern, die das sechste Lebensjahr vollenden, können ein Altersvorsorgedepot für ihr Kind eröffnen und erhalten eine staatliche Förderung von 10 Euro pro Monat. Damit können Eltern pro Kind pro Jahr 120 Euro und über den gesamten Zeitraum von 12 Jahren 1.440 Euro erhalten.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres soll das Depot dann automatisch auf das Kind übergehen und weiter bespart werden können. Die staatliche Förderung gibt es dann jedoch nicht mehr.
Das angesparte Vermögen wächst bis zur Rente mit 67 Jahren durch den Zinseszinseffekt weiter und wird dann zum Renteneintritt als zusätzliche private Rente ausgezahlt und versteuert. Eine vorzeitige Auszahlung ist nicht möglich, da die Förderung und das Altersvorsorgedepot an den Zweck der Altersvorsorge gebunden sind.
Alle Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren sollen die monatliche Förderung von 10 Euro erhalten. Zusätzlich gelten folgende Voraussetzungen:
Eltern müssen ein förderfähiges Altersvorsorgedepot für ihr Kind einrichten und die Förderung beantragen. Welche Angebote von Banken, Neobrokern oder Versicherungen als förderfähige Depots gelten, ist noch nicht definiert.
Eine Mindesteinzahlung oder Zuzahlung durch die Eltern ist nicht notwendig, die Förderung wird auch ohne eigene Sparleistung eingezahlt. Für Eltern ist es dennoch sinnvoll, weitere Zuzahlungen in das Altersvorsorgedepot für Kinder zu leisten, um vom Zinseszinseffekt zu profitieren.
Die Frühstart-Rente soll zum 01.01.2027 an den Start gehen und die Förderung rückwirkend ab dem 01.01.2026 für 6-Jährige ausgezahlt werden.
Aufgrund organisatorischer und budgetärer Herausforderungen ist eine gestaffelte Auszahlung geplant, die bis 2029 nur für die Jahrgänge 2020 bis 2022 startet.
| Jahr der Auszahlung | Wer erhält die Förderung? |
|---|---|
| 2026 | Geburtsjahr 2020 (rückwirkend ab 01.01.2026) |
| 2027 | Geburtsjahr 2021 (regulärer Start) |
| 2028 | Geburtsjahr 2022 (regulärer Start) |
| Ab 2029 | Geburtsjahr 2023 + rückwirkend für weitere Jahrgänge |
Ausgehend vom Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung im März 2026 das Gesetzesvorhaben für die Frühstart-Rente beschlossen.
Der genaue Gesetzestext muss jedoch noch ausgearbeitet werden, sodass das Gesetz in den Bundestag zur Abstimmung eingebracht werden kann. Das Ziel der Bundesregierung ist, das Gesetz noch im Jahr 2026 zu verabschieden.
D.h. die bisher kommunizierten Regelungen gelten als Rahmenbedingungen, die zusammen mit zusätzlichen Details noch konkret definiert und vom Bundestag und Bundesrat abgenommen werden müssen.
Informieren Sie sich regelmäßig über den neuesten Stand.
Früh mit der privaten Altersvorsorge zu beginnen, lohnt sich: Schon kleine Beträge können über Jahrzehnte ein wichtiges finanzielles Polster für Ihr Kind schaffen.
Die staatliche Förderung der Frühstart-Rente von 10 Euro monatlich über 12 Jahre beläuft sich bis zur Volljährigkeit auf 1.440 Euro. Bis zur Rente verzinst, ergibt sich so ein angespartes Kapital von geschätzt 35.000 Euro.
Zahlen Sie nun zusätzlich selbst 50 Euro pro Monat für Ihr Kind ein, beläuft sich durch Zinseszinseffekte die Summe auf 375.000 Euro. Mit 100 Euro pro Monat erhöht sich die Summe auf 715.000 Euro.
| Monatlicher Beitrag | Laufzeit | Selbst eingezahlt | Kapital zum Rentenbeginn* |
|---|---|---|---|
| 10 € Förderung | 12 Jahre (vom 6. bis zum 18. Lebensjahr) | 0 € (1.440 € Förderung) | 35.000 € |
| 10 € Förderung + 50 € eigener Beitrag | Förderung vom 6. bis 18. Lebensjahr sowie eigener Beitrag bis zur Rente mit 67 Jahren | 36.600 € | 375.000 € |
| 10 € Förderung + 100 € eigener Beitrag | Förderung vom 6. bis 18. Lebensjahr sowie eigener Beitrag bis zur Rente mit 67 Jahren | 73.200 € | 715.000 € |
*Renteneintritt mit 67 Jahren, angenommene Rendite von 6 %
Sparen Sie das Kindergeld von 259 Euro im Monat bis zum 25. Lebensjahr in einer fondsgebundenen Kinder-Rente, wächst der Betrag bis zur Rente durch Zinseszinsen auf ca. 1.600.000 Euro an.

Da das Gesetz noch nicht final beschlossen ist, müssen erst noch die Details von der Bundesregierung definiert werden. Informieren Sie sich daher regelmäßig zum aktuellen Stand des Gesetzesvorhabens.
Sobald die Details definiert sind, können Sie für Ihre Kinder ein Altersvorsorgedepot für die Frühstart-Rente einrichten und die Förderung beantragen.
Haben Sie Kinder und bisher noch keine staatlich geförderte, private Altersvorsorge? Dann prüfen Sie jetzt, ob die Riester-Rente mit der Grundzulage von 175 Euro sowie der jährlichen Kinderzulage von 300 Euro pro Kind für Sie sinnvoll ist. Die staatlichen Zulagen können Sie sich nur noch in 2026 sichern. Unsere Experten helfen Ihnen gerne dabei.
Riester-Rente berechnenFest steht, dass die Zuzahlungen von Eltern und Großeltern auf das geförderte Altersvorsorgedepot für Kinder beschränkt sein sollen. Die genaue Höhe bzw. Maximalbeiträge, die als Zuzahlungen geleistet werden können, sind bisher noch nicht definiert.
Kritiker bemängeln vor allem, dass mit 10 Euro pro Monat die staatliche Förderung vergleichsweise niedrig ausfällt. Außerdem soll die Einführung zunächst nur schrittweise erfolgen, sodass nicht alle Jahrgänge sofort berücksichtigt werden.
Wie bei allen kapitalmarktbasierten Anlagen gibt es zudem keine garantierte Rendite und kurzfristige Wertschwankungen an den Finanzmärkten sind möglich.
Demgegenüber steht jedoch der Vorteil des sehr frühen Starts: Bereits kleine monatliche Beträge können durch den langen Anlagezeitraum und den Zinseszinseffekt über Jahrzehnte erheblich wachsen. Eltern werden dadurch frühzeitig dabei unterstützt, Vermögen für die Altersvorsorge ihrer Kinder aufzubauen – beispielsweise über breit gestreute ETFs mit langfristigen Renditechancen.
Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres läuft die Förderung des Altersvorsorgedepots für Kinder aus und das Depot soll automatisch auf das Kind übergehen. Ein Übergang in das ebenfalls neu eingeführte Altersvorsorgedepot soll möglich sein.
Eine Auszahlung soll bis zur Rente nicht möglich sein, d.h. das Kapital wird bis dahin weiter am Kapitalmarkt angelegt und verzinst.
Junge Erwachsene und deren Angehörige können das Depot mit zusätzlichen, eigenen Sparbeiträgen besparen und so von steuerfreien Kapitalerträgen und dem Zinseszinseffekt profitieren.
Auch wenn Eltern zunächst kein Depot für die Frühstart-Rente ihres Kindes einrichten, soll die staatliche Förderung nicht verloren gehen.
Sobald Eltern ein Frühstart-Rente-Depot für ihr Kind einrichten, erhalten Sie rückwirkend die Förderung ab dem 6. Lebensjahr ihres Kindes inklusive entstandener Zinsen (Auffanglösung). Ermöglicht werden soll das, indem die Förderung von der Bundesbank jahrgangsweise angelegt wird, unabhängig von den individuell eingerichteten Depots.
Eigene zusätzliche Einzahlungen können nicht rückwirkend nachgeholt werden. Diese sind erst ab Einrichtung des Depots möglich.