Das Wichtigste in Kürze
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue, staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, die laut Beschluss des Bundestages vom 27.03.2026 ab 2027 die Riester-Rente ersetzen wird.
Ähnlich wie bei der Riester-Rente wird das Sparen im Altersvorsorgedepot mit einer Grundzulage von bis zu 540 Euro (statt bisher 175 Euro) und einer Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind unterstützt. Durch die Möglichkeit kostengünstig in ETFs bzw. den Kapitalmarkt zu investieren, ist das Altersvorsorgedepot flexibler als die Riester-Rente. Die Erträge in der Ansparphase sind zudem steuerfrei.
Damit fördert der Staat die private Altersvorsorge und möchte so die gesetzliche Rentenversicherung entlasten.
Der Hauptvorteil des Altersvorsorgedepots ist die staatliche Förderung.
Insgesamt können so jährlich bis zu 6.840 Euro angespart werden, wobei Sie die maximale Förderung bereits ab einer Einzahlung von 1.800 Euro jährlich bzw. 150 Euro monatlich erhalten.
Zudem bietet das Altersvorsorgedepot eine Reihe von weiteren Vorteilen:
Besitzen Sie bereits eine Riester-Rente, können Sie diese
Für die meisten Sparer ist das neue Altersvorsorgedepot vorteilhaft und ein Wechsel aus der Riester-Rente sinnvoll.
Geringverdiener mit Kindern, die weniger als 30 Euro im Monat in die Riester-Rente einzahlen, sind mit dem Altersvorsorgedepot hingegen schlechter gestellt.
Unabhängig davon welche Option ab 2027 die bessere für Sie ist: Sollten Sie noch keine staatlich geförderte Altersvorsorge besitzen, sollten Sie noch in diesem Jahr eine Riester-Rente abschließen, um sich die vollen staatlichen Zulagen zu sichern und bereits jetzt vom Zinseszinseffekt profitieren.
Kündigen Sie Ihre Riester-Rente nicht, denn alle bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile müssen sonst zurückgezahlt werden. Sie können die Riester-Rente entweder nächstes Jahr in ein Altersvorsorgedepot überführen oder beitragsfrei stellen, d.h. Sie zahlen keine Beiträge mehr ein, aber die Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten.
| Altersvorsorgedepot | Riester-Rente | |
|---|---|---|
| Grundzulage | bis zu 540 Euro pro Jahr (50 Cent pro eingezahltem Euro bis 360 Euro, danach 25 Cent pro eingezahltem Euro bis 1.800 Euro) | 175 Euro pro Jahr |
| Kinderzulage | bis zu 300 Euro pro Kind (1 Euro pro eingezahltem Euro) | 300 Euro pro Kind |
| Berufseinsteiger-Bonus | 200 Euro einmalig (wenn unter 25 Jahre alt) | 200 Euro einmalig (wenn unter 25 Jahre alt) |
| Voraussetzung | pro Jahr mindestens 120 Euro | pro Jahr 4 % des Bruttojahresgehalts |
| Kosten | max. 1,0 % | 2,0 % |
Bis Ende 2026 können Sie sich mit einer Riester-Rente noch die staatlichen Zulagen für dieses Jahr sichern und bereits jetzt vom Zinseszinseffekt profitieren. Für das Jahr 2027 können Sie dann flexibel prüfen, ob ein Wechsel in das Altersvorsorgedepot sinnvoll ist oder Sie die Zulagen und steuerlichen Vorteile der Riester-Rente weiterhin erhalten möchten.
Insbesondere bei Geringverdienern mit Kindern kann eine Riester-Rente auch zukünftig mehr bringen als ein Altersvorsorgedepot.
So sind bei einem Sparbeitrag von bis zu 30 Euro monatlich die Zulagen bei der Riester-Rente höher als bei dem neuen Altersvorsorgedepot. Wenn Sie jetzt eine Riester-Rente abschließen, können Sie auch über 2026 hinaus diese Zulagen erhalten.
Geringverdiener sollten jetzt prüfen, ob für Ihre persönliche Situation eine Riester-Rente sinnvoller ist als ein Altersvorsorgedepot. Unsere Kundenberater rechnen gern mit Ihnen durch, ob Sie sich noch in diesem Jahr eine Riester-Rente sichern sollten.
Zu Beginn der Auszahlungsphase bspw. mit Eintritt der Rente können Sie zwischen zwei Optionen wählen:
Zudem können Sie zur Auszahlungsphase den Anbieter wechseln.
Die monatliche Rente müssen Sie mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.
Für das Altersvorsorgedepot förderberechtigt sind:
Nicht unmittelbar förderberechtigt sind:
Mittelbar förderberechtigt sind Ehepartner oder Lebenspartner (einer eingetragenen Lebenspartnerschaft) von unmittelbar förderberechtigten Personen. D.h. der Ehepartner kann bis zu maximal 175 Euro Grundzulage erhalten, wenn
Der Mindestbeitrag, den Sie in das Altersvorsorgedepot einzahlen müssen, liegt bei mindestens 10 Euro monatlich. In der Riester-Rente konnten bei geringem Bruttojahresgehalt auch geringere Beträge ausreichen.
Gedeckelt ist die Einzahlung in das Altersvorsorgedepot auf maximal 6.840 Euro jährlich, was 570 Euro im Monat entspricht. Die maximale Förderung erhalten Sie bereits ab einer Einzahlung von 1.800 EUR jährlich bzw. 150 EUR monatlich.
Nein, das Altersvorsorgedepot ist auf breit diversifizierte und regulierte Anlageklassen beschränkt.
D.h. Sie können flexibel investieren in:
Nicht erlaubt sind Investitionen in:
In der Ansparphase gilt: Grundsätzlich ist das Altersvorsorgevermögen aus einem Altersvorsorgevertrag vererbbar. Erhaltene Zulagen (Grund- und Kinderzulage) müssen jedoch zurückgezahlt werden.
Bei Verheirateten kann das Altersvorsorgevermögen im Todesfall ohne Abzüge auf den laufenden Altersvorsorgevertrag des Ehegatten übertragen werden.
Befinden Sie sich schon in der Auszahlungsphase, entscheidet die gewählte Art der Auszahlung, wie die Rente vererbt wird:
Der Gesetzesentwurf für das Altersvorsorgedepot (Altersvorsorgereformgesetz) wurde am 27.03.2026 vom Deutschen Bundestag beschlossen.
Der Bundesrat muss dem Gesetzesentwurf zustimmen, bevor das Gesetz in Kraft tritt. D.h. bis zum Start am 01.01.2027 könnte es noch zu Änderungen an den Regelungen zum Altersvorsorgedepot kommen.
Nach der Zustimmung des Bundesrates muss in einem formalen Schritt der Bundespräsident das Gesetz verabschieden.