Sichern Sie sich noch in 2026 Zulagen, Steuervorteile und Zinseszins. Riester-Verträge sind nur noch bis Ende 2026 abschließbar und bieten 175 Euro Grundzulage und 300 Euro Kinderzulage pro Kind.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 2027 wird es eine neue staatlich geförderte Altersvorsorge geben: das Altersvorsorgedepot wird die Riester-Rente ersetzen
- Bestehende Riester-Verträge erhalten weiterhin alle bisherigen Zulagen und Steuervorteile (Bestandsschutz) oder können 2027 in ein Altersvorsorgedepot überführt werden
- Das Altersvorsorgedepot bietet als Förderung eine Grundzulage von bis zu 540 Euro (statt bisher 175 Euro) sowie eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind jährlich. Zudem erhalten junge Menschen unter 25 Jahre eine einmalige Zulage von 200 Euro
- Sparer können in ETFs bzw. den Kapitalmarkt investieren und haben die Möglichkeit, einen Kosten-Deckel von maximal 1,0 % (versus ca. 2,0 % bei Riester) zu nutzen sowie eine Garantie von 80 oder 100 Prozent der Einzahlungen zu vereinbaren.
- Personen mit geringem Einkommen und mit Kindern profitieren oft stärker von der Riester-Rente. Es lohnt sich, in 2026 einen Vertrag abzuschließen bzw. nicht zum Altersvorsorgedepot zu wechseln.
Für andere Personengruppen ist das Altersvorsorgedepot vorteilhaft.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue, staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, die ab 2027 die Riester-Rente ersetzen wird.
Ähnlich wie bei der Riester-Rente wird das Sparen im Altersvorsorgedepot mit einer Grundzulage von bis zu 540 Euro (statt bisher 175 Euro) und einer Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind unterstützt.
Durch die Möglichkeit, auch ausschließlich kostengünstig in ETFs bzw. den Kapitalmarkt zu investieren, bietet das Altersvorsorgedepot höhere Renditechancen als die Riester-Rente. Die Erträge in der Ansparphase sind zudem steuerfrei.
Damit fördert der Staat die private Altersvorsorge und möchte so die gesetzliche Rentenversicherung entlasten.
Welche Vorteile bietet das Altersvorsorgedepot?
Der Hauptvorteil des Altersvorsorgedepots ist die staatliche Förderung.
- Grundzulage: 540 Euro pro Jahr
Zu jedem von Ihnen gesparten Euro (bis zu einer Einzahlung von 360 Euro) legt der Staat je 50 Cent und danach (von 361 Euro) bis 1.800 Euro je 25 Cent dazu. D. h. Sie können sich bis zu 540 Euro Zulagen im Jahr sichern. - Kinderzulage: 300 Euro pro Kind
Pro Kind bekommen Sie bis zu einer Einzahlung von 300 Euro für jeden von Ihnen gesparten Euro vom Staat jeweils einen Euro dazu. Das bedeutet, der Staat zahlt bis zu 300 Euro pro Kind zusätzlich. - Berufseinsteiger-Bonus: Wer vor dem 25. Geburtstag ein Altersvorsorgedepot abschließt, erhält einen einmaligen Bonus von 200 Euro.
Insgesamt können so jährlich bis zu 6.840 Euro angespart werden, wobei Sie die maximale Förderung bereits ab einer Einzahlung von 1.800 Euro jährlich bzw. 150 Euro monatlich erhalten.
Zudem bietet das Altersvorsorgedepot eine Reihe von weiteren Vorteilen:
- Kosten-Deckel 1,0 % im Standarddepot:
Die Effektivkosten für den Abschluss, den Vertrieb und die Verwaltung des Altersvorsorgedepots sind im Standard Produkt auf maximal 1,0 % des Gesamtvermögens begrenzt. - Garantie-Möglichkeit: Wer nicht auf eine Garantie verzichten möchte, kann eine Garantie von 80 oder 100 Prozent der Einzahlungen vereinbaren (nur im Premium Produkt bei Versicherungen).
- Rendite: Sie haben die Möglichkeit bis zu 100 Prozent in ETFs oder den Kapitalmarkt zu investieren und so auch mit den Zulagen eine hohe Rendite zu erzielen.
- Steuerlicher Vorteil: Die Kapitalerträge in der Ansparphase sind steuerfrei.
Ist ein Wechsel aus der Riester-Rente sinnvoll?
Besitzen Sie bereits eine Riester-Rente, können Sie diese
- in ein Altersvorsorgedepot überführen oder
- mit fortlaufendem Bezug der bisherigen Zulagen und Steuervorteile weiterführen
Für die meisten Sparer ist das neue Altersvorsorgedepot vorteilhaft und ein Wechsel aus der Riester-Rente sinnvoll.
Personen mit geringem Einkommen und mit Kindern, die weniger als 30 Euro im Monat in die Riester-Rente einzahlen, sind mit dem Altersvorsorgedepot hingegen schlechter gestellt.
Unabhängig davon, welche Option ab 2027 die bessere für Sie ist: Sollten Sie noch keine staatlich geförderte Altersvorsorge besitzen, sollten Sie noch in diesem Jahr eine Riester-Rente abschließen, um sich die vollen staatlichen Zulagen zu sichern und bereits jetzt vom Zinseszinseffekt zu profitieren.
Kündigen Sie Ihre Riester-Rente nicht, denn alle bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile müssen sonst zurückgezahlt werden. Sie können die Riester-Rente entweder nächstes Jahr in ein Altersvorsorgedepot überführen oder beitragsfrei stellen, d. h. Sie zahlen keine Beiträge mehr ein, aber die Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten.
Vergleich Altersvorsorgedepot und Riester-Rente
| Altersvorsorgedepot | Riester-Rente |
|---|---|
| Grundzulage | |
| bis zu 540 Euro pro Jahr (50 Cent pro eingezahltem Euro bis 360 Euro, danach 25 Cent pro eingezahltem Euro bis 1.800 Euro) | 175 Euro pro Jahr |
| Kinderzulage | |
| bis zu 300 Euro pro Kind (1 Euro pro eingezahltem Euro) | 300 Euro pro Kind |
| Berufseinsteiger-Bonus | |
| 200 Euro einmalig (wenn unter 25 Jahre alt) | 200 Euro einmalig (wenn unter 25 Jahre alt) |
| Voraussetzung | |
| pro Jahr mindestens 120 Euro | pro Jahr 4 % des Bruttojahresgehalts |
| Kosten | |
| max. 1,0 % | ca. 2,0 % |
Sollte ich bis 2027 mit der privaten Altersvorsorge warten?
Bis Ende 2026 können Sie sich mit einer Riester-Rente noch die staatlichen Zulagen für dieses Jahr sichern und bereits jetzt vom Zinseszinseffekt profitieren. Für das Jahr 2027 können Sie dann flexibel prüfen, ob ein Wechsel in das Altersvorsorgedepot sinnvoll ist oder Sie die Zulagen und steuerlichen Vorteile der Riester-Rente weiterhin erhalten möchten.
Insbesondere bei Personen mit geringem Einkommen und mit Kindern kann eine Riester-Rente auch zukünftig mehr bringen als ein Altersvorsorgedepot.
So sind bei einem Sparbeitrag von bis zu 30 Euro monatlich die Zulagen bei der Riester-Rente höher als bei dem neuen Altersvorsorgedepot. Wenn Sie jetzt eine Riester-Rente abschließen, können Sie auch über 2026 hinaus diese Zulagen erhalten.
Personen mit geringem Einkommen sollten jetzt prüfen, ob für Ihre persönliche Situation eine Riester-Rente sinnvoller ist als ein Altersvorsorgedepot. Unsere Kundenberater rechnen gern mit Ihnen durch, ob Sie sich noch in diesem Jahr eine Riester-Rente sichern sollten.
Welche Optionen habe ich bei der Auszahlung des Altersvorsorgedepots?
Zu Beginn der Auszahlungsphase, bspw. mit Eintritt der Rente, können Sie zwischen zwei Optionen wählen:
- Eine lebenslange Rente (Leibrente): Bis zum Lebensende erhalten Sie eine bestimmte monatliche Rentenzahlung. Sie können sich dabei auch für eine Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren entscheiden, in der Ihre Rente im Todesfall bis ans Ende der Garantiezeit an Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt wird.
- Ein befristeter Auszahlungsplan: Sie bestimmen, wie lange Sie eine monatliche Rente ausgezahlt bekommen möchten – mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr oder länger. Vorteil dabei ist, dass nicht ausgezahltes Vermögen vererbbar ist.
Zudem können Sie zur Auszahlungsphase den Anbieter wechseln.
Die monatliche Rente müssen Sie mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.
Häufige Fragen
Welche Personen können im Altersvorsorgedepot die staatlichen Zulagen erhalten?
Für das Altersvorsorgedepot förderberechtigt sind:
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer)
- Beamte, Richter und Berufssoldaten
- Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit
- Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen bzw. Versorgungswerke im Angestelltendienst (bspw. Ärzte, Psychotherapeuten, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater)
Nicht unmittelbar förderberechtigt sind:
- Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Minijobberinnen und Minijobber, die sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen
- Senioren (Bezieherinnen und Bezieher einer Vollrente wegen Alters)
Mittelbar förderberechtigt sind Ehepartner oder Lebenspartner (einer eingetragenen Lebenspartnerschaft) von unmittelbar förderberechtigten Personen. D. h. der Ehepartner kann bis zu maximal 175 Euro Grundzulage erhalten, wenn
- er oder sie mindestens 120 Euro jährlich einspart
- er oder sie nicht dauerhaft getrennt vom Ehepartner lebt
Welche Beträge muss ich mindestens und darf ich maximal in das Altersvorsorgedepot einzahlen?
Der Mindestbeitrag, den Sie in das Altersvorsorgedepot einzahlen müssen, liegt bei mindestens 10 Euro monatlich. In der Riester-Rente konnten bei geringem Bruttojahresgehalt auch geringere Beträge ausreichen.
Gedeckelt ist die Einzahlung in das Altersvorsorgedepot auf maximal 6.840 Euro jährlich, was 570 Euro im Monat entspricht. Die maximale Förderung erhalten Sie bereits ab einer Einzahlung von 1.800 Euro jährlich bzw. 150 Euro monatlich.
Wann und wo kann ich das Altersvorsorgedepot abschließen?
Am 01.01.2027 startet das Altersvorsorgedepot offiziell mit einer Vielzahl von Anbietern. Aktuell arbeiten Banken, Neobroker und Versicherungen an der Ausgestaltung der Angebote für das Altersvorsorgedepot. Wie genau diese Angebote im Detail aussehen werden, lässt sich noch nicht sagen. CHECK24 wird einen Vergleich zum Altersvorsorgedepot anbieten, sobald die konkreten Angebote verfügbar sind.
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Kann ich im Altersvorsorgedepot in alle Wertpapiere investieren?
Nein, das Altersvorsorgedepot ist auf breit diversifizierte und regulierte Anlageklassen beschränkt.
D. h. Sie können flexibel investieren in:- ETFs (wie den MSCI World Index) oder
- Anleihen (wie die EU-Staatsanleihen)
Nicht erlaubt sind Investitionen in:
- Einzelaktien (wie Apple, Siemens)
- Zertifikate (wie Aktienanleihen)
- Kryptowährungen (wie Bitcoin oder Ethereum)
- Spekulative Produkte (wie Optionsscheine)
Im Standard Produkt wird es je nach Anbieter einen festgelegten ETF und einen festgelegten Fonds geben.
Im Premium Produkt können Sie aus einer Vielzahl von ETFs und Fonds wählen.Ist das Altersvorsorgedepot vererbbar oder was passiert im Todesfall?
In der Ansparphase gilt: Grundsätzlich ist das Altersvorsorgevermögen aus einem Altersvorsorgevertrag vererbbar. Erhaltene Zulagen (Grund- und Kinderzulage) müssen jedoch zurückgezahlt werden.
Bei Verheirateten kann das Altersvorsorgevermögen im Todesfall ohne Abzüge auf den laufenden Altersvorsorgevertrag des Ehegatten übertragen werden.
Befinden Sie sich schon in der Auszahlungsphase, entscheidet die gewählte Art der Auszahlung, wie die Rente vererbt wird:
- Bei einer lebenslangen Leibrente ohne Rentengarantiezeit werden die Zahlungen mit dem Tod eingestellt – als Hinterbliebener erhalten Sie nichts.
- Bei einer lebenslangen Leibrente mit Rentengarantiezeit (10 oder 20 Jahre) erhalten Hinterbliebene nach dem Tod der versicherten Person bis zum Ende der Rentengarantiezeit die monatliche Rente.
- Bei einem Auszahlungsplan ist das noch nicht ausgezahlte Vermögen vererbbar.
Ist das Altersvorsorgedepot bereits beschlossen oder könnten sich die Regelungen noch ändern?
Ja, das Altersvorsorgedepot ist als Gesetz am 28.05.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und in Kraft getreten, sodass sich die Regelungen nicht mehr ändern können. Der Gesetzentwurf für das Altersvorsorgedepot (Altersvorsorgereformgesetz) wurde zuvor am 27.03.2026 vom Deutschen Bundestag beschlossen und am 08.05.2026 hatte der Bundesrat seine Zustimmung gegeben.
Die konkrete Ausgestaltung des Altersvorsorgedepots, d. h. wie das Gesetz umgesetzt wird, ist noch offen. Derzeit arbeiten Ministerien und Behörden die entsprechenden Durchführungsbeschlüsse und Verordnungen aus.
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