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Dirk Hilmer, CHECK24-Experte für Zahnzusatzversicherungen
Normalerweise kommen Zahnversicherungen nicht für die Kosten von kosmetischen Behandlungen auf, da keine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Viele Patienten wünschen sich aber weißere Zähne, weswegen manche Tarife Zuschüsse für Zahnbleaching bezahlen.
Anbieter | Tarife | Zuschuss für Bleaching | Regelmäßigkeit |
Allianz | MeinZahnschutz 75, MeinZahnschutz 75 AR, MeinZahnschutz 90, MeinZahnschutz 90 AR, Mein Zahnschutz 100, MeinZahnschutz 100 AR | Bis zu 150 € | Alle 2 Jahre |
ARAG | Dent100 | Bis zu 300 € | Alle 2 Jahre |
Barmenia | Mehr Zahn 80 + Mehr Zahnvorsorge Bonus D, Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus D, Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Bonus D | Bis zu 200 € | Alle 2 Jahre |
BavariaDirekt | UKV ZahnPRIVAT 90, UKV ZahnPRIVAT 100 | Bis zu 200 € | Alle 2 Jahre |
Die Bayerische | ZAHN Prestige | Bis zu 200 € | jährlich |
Die Continentale | Exklusiv-Tarif CEZE | Bis zu 250 € | jährlich |
Deutsche Familienversicherung | ZahnSchutz Komfort 70, ZahnSchutz Premium 80, ZahnSchutz Premium 90, ZahnSchutz Exklusiv 100 | Bis zu 200 € | Alle 3 Jahre |
DKV | Z80+PLS, Z90+PLS, Z100+PLS | Bis zu 250 € | Alle 2 Jahre |
ERGO | Dental-Vorsorge Premium, Dental-Schutz 75 + Dental-Vorsorge Premium, Dental-Schutz 90 + Dental-Vorsorge Premium, Dental-Schutz 100 + Dental-Vorsorge Premium | Bis zu 250 € | Alle 2 Jahre |
EUROPA | E-ZI + E-ZB, E-ZP + E-ZB | Bis zu 250 € | jährlich |
Gothaer | MediZ Smile 75, MediZ Smile 85, MediZ Duo 80, MediZ Duo 90, MediZ Duo 100 | Bis zu 200 € | jährlich |
Hanse Merkur | EZP3 | Bis zu 200 € | Alle 2 Jahre |
LKH | ZU70+, ZU90+, ZU70+L, ZU90+L | Bis zu 200 € | Jährlich |
Münchener Verein | ZahnGesund 100 (T579) | Bis zu 200 € | Alle 2 Jahre |
Nürnberger Versicherung | Komfort 80 (Z80), Komfort 90 (Z90), Komfort 100 (Z100) | Bis zu 200 € | Alle 2 Jahre |
SIGNAL IDUNA | ZahnEXKLUSIVpur, ZahnEXKLUSIV | Bis zu 300 € | Alle 2 Jahre |
Die Behandlung findet beim Zahnarzt statt und erzielt die besten Ergebnisse. Das Zahnfleisch wird bedeckt, sodass kein Kontakt zum Bleichmittel stattfindet. Für ein schnelleres Ergebnis können spezielle Lampen eingesetzt werden, die die chemischen Prozesse beschleunigen.
Für Patienten mit empfindlichen Zähnen kann die Konzentration des Bleichmittels allerdings zu hoch sein. Ist dies der Fall, wird Ihr Zahnarzt zum Home-Bleaching raten, da die Konzentration des Bleichmittels bei dieser Behandlung geringer ausfällt. Bei einer Zahnfleischentzündung oder undichten Füllungen ist von einem Zahnbleaching abzusehen, da das Bleichmittel zu Schäden führen kann.
Das Home-Bleaching führen Sie zuhause selbst durch. Dafür wird zunächst eine passgenaue Schiene angefertigt, in die später das Bleichmittel gefüllt wird. Die Schiene müssen Sie etwa zwei bis sechs Wochen für mehrere Stunden am Tag tragen, um das gewünschte Ergebnis zu erreichen.
Wenn Sie einen wurzelbehandelten Zahn aufhellen möchten, greift der Zahnarzt zur Walking-Bleach-Technik. Im Rahmen der Behandlung wird das Bleichmittel direkt in den Zahn gefüllt, der anschließend provisorisch verschlossen wird. Das Bleichmittel bleibt einige Tage im Zahn, bis das Ergebnis erreicht wurde. Anschließend entfernt der Zahnarzt das Bleichmittel wieder aus dem Zahn und verschließt ihn.
Gefahr bei eigenständiger Anwendung
Verzichten Sie auf eigenständige Behandlungen, wie White-Stripes, da diese das Zahnfleisch belasten und bei falscher Anwendung den Zahnschmelz dauerhaft schädigen können.
Mangelnde Mundhygiene ist der Hauptgrund, warum sich Zähne verfärben. Wird Plaque nicht regelmäßig entfernt, bildet sich Zahnstein, auf dem sich Verfärbungen besonders gut ablagern können.
Zudem können manche Lebensmittel und Medikamente Verfärbungen der Zähne begünstigen, beziehungsweise verursachen.
Dazu zählen unter anderem:
Behandlungsart | Kosten |
Professionelle Zahnreinigung (sollte vor einem Bleaching immer durchgeführt werden) | bis 150 € |
In-Office-Bleaching | 20 bis 70 € pro Zahn |
Home-Bleaching (Schiene) | 200 bis 400 € |
Home-Bleaching (Bleichmittel) | 30 bis 50 € |
Walking-Bleach-Technik | 70 bis 100 € pro Zahn |
Wenn Sie sich für ein Home-Bleaching entscheiden, benötigen Sie für eine Folgebehandlung in der Regel keine neue Schiene. Die Kosten für diese fallen in der Regel nur für die erste Behandlung an. Sofern die Schiene aus der früheren Behandlung noch benutzt werden kann, fallen nur Kosten für das Bleichmittel an.
Abhängig davon, in welchem Zustand sich ihre Zähne befinden und wie stark das Ergebnis ausfallen soll, eignen sich andere Behandlungen. Wenn Sie gesunde Zähne haben und ein möglichst schnelles Ergebnis wünschen, ist die In-Office-Behandlung die passende. Je nachdem wie viele Zähne Sie aufhellen möchten, kann es jedoch sein, dass Sie trotz einer Zahnzusatzversicherung mit Zuschuss für Bleaching noch mehrere Hundert Euro bezahlen müssen.
Bis das Home-Bleaching seine Wirkung zeigt, dauert es zwar etwas länger, allerdings eignet sich die Methode auch bei empfindlichen Zähnen. Außerdem werden die Behandlungskosten manchmal komplett von den Zuschüssen der Versicherung gedeckt, da Sie nicht für jede Behandlung eine neue Schiene benötigen.
Grundsätzlich sollten Sie ein Zahnbleaching immer von einem Zahnarzt begleiten lassen und auf Hausmittel verzichten, um dauerhafte Schäden zu vermeiden.
Für gesunde Zähne stellt ein Bleaching keine große Belastung dar. Allerdings sollte die Behandlung in kurzer Zeit nicht zu oft wiederholt werden. Wenn die Zähne Schäden aufweisen, kann das Bleichmittel den Nerv reizen und Schmerzen verursachen. Zur Ermittlung Ihres Zahnstatus und die Eignung Ihrer Zähne für ein Bleaching sollten Sie auf Ihren Zahnarzt vertrauen.
Hausmittel wie White-Stripes oder Zahnpasten mit Schmirgeleffekt können den Zahnschmelz angreifen und die Zähne schmerzempfindlich machen. Unbeaufsichtigt können Hausmittel zu bleibenden Schäden an den Zähnen führen. Wenn Sie weißere Zähne möchten, ist die Behandlung beim Zahnarzt die sicherste Methode.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 197 Tarife der Zahnzusatzversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
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