Das Wichtigste in Kürze
Eine Risikolebensversicherung schützt Ihre Familie vor finanziellen Belastungen, die im Todesfall entstehen können. Wer frühzeitig vorsorgt, gibt seinen Liebsten Sicherheit – und profitiert selbst von dauerhaft niedrigen Beiträgen.
Der Grund: Für die Beitragshöhe ist Ihr Eintrittsalter beim Vertragsabschluss entscheidend. Viele Versicherer berechnen es nach dem Kalenderjahr. Das bedeutet: Zum Jahreswechsel gelten Sie bereits als ein Jahr älter – unabhängig vom tatsächlichen Geburtstag.
Tipp: Schließen Sie Ihre Risikolebensversicherung noch in diesem Jahr ab und sichern Sie sich so dauerhaft günstigere Beiträge mit den Bestpreisen aus 2025.
Eine Risikolebensversicherung schützt Ihre Angehörigen finanziell, wenn Sie während der Vertragslaufzeit versterben. Sie wird auf das Leben einer bestimmten Person abgeschlossen. Im Todesfall zahlt der Versicherer die vereinbarte Versicherungssumme einmalig an die Hinterbliebenen aus. Die Höhe der Summe und die Laufzeit des Vertrags bestimmen Sie selbst beim Abschluss.
Durch diese Absicherung können Ihre Angehörigen im Ernstfall die Zeit der Trauer zumindest ohne zusätzliche finanzielle Sorgen bewältigen.
Es gibt zwei grundlegende Varianten der Risikolebensversicherung:
Eine Risikolebensversicherung gibt Ihnen Gewissheit, dass Ihre Liebsten oder Geschäftspartner im Todesfall finanziell abgesichert sind. Besonders emfehlenswert ist sie für folgende Personengruppen:
Vor allem Familien und Paare sollten sich absichern. Stirbt ein Elternteil oder Partner, entsteht häufig eine finanzielle Lücke, die der hinterbliebene Partner allein kaum schließen kann. Für alleinstehende Personen ohne finanzielle Verpflichtungen oder Angehörige ist eine Risikolebensversicherung in der Regel nicht notwendig.
„Bei der Auswahl des optimalen Tarifs, Fragen zum Antrag oder Problemen mit dem Versicherer unterstütze ich Sie persönlich – jederzeit!"
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 400 Tarifvarianten der Risikolebensversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
Für die Beitragshöhe ist Ihr Eintrittsalter beim Vertragsabschluss entscheidend. Viele Versicherer berechnen es nach dem Kalenderjahr. Das bedeutet: Zum Jahreswechsel gelten Sie bereits als ein Jahr älter – unabhängig vom tatsächlichen Geburtstag.
Tipp: Schließen Sie Ihre Risikolebensversicherung noch in diesem Jahr ab und sichern Sie sich so dauerhaft günstigere Beiträge mit den Bestpreisen aus 2025.