Das Wichtigste in Kürze
Der Rentenfaktor ist eine entscheidende Rechengröße zur Festlegung der Rentenhöhe einer privaten Rentenversicherung.
Der Rentenfaktor wird für jeden Versicherten individuell ermittelt. Bei seiner Berechnung spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle.
Der garantierte Rentenfaktor ist für Sie bei der Beurteilung einer Rentenversicherung entscheidend – in Ausnahmefällen kann der Versicherer ihn aber auch senken.
Der aktuelle Rentenfaktor wird zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestimmt und kann höher als der garantierte Rentenfaktor ausfallen.
Der Erfolg einer Rentenversicherung hängt neben dem Rentenfaktor von weiteren wichtigen Kenngrößen ab – etwa den Renditechancen und Vertragskosten.
Der Rentenfaktor bestimmt, wie viel Monatsrente ein Versicherter später aus seinem angesparten Vorsorgevermögen bekommt. Der Rentenfaktor gibt dabei an, wie viel Rente Sie pro 10.000 Euro an angespartem Guthaben erhalten. Die Formel zur Berechnung der Rente sieht wie folgt aus:
Angespartes Kapital / 10.000 x Rentenfaktor = Monatsrente
Beispiel: Beträgt das Vorsorgekapital 200.000 Euro und der Rentenfaktor 28, ergibt sich eine Monatsrente in Höhe von 560 Euro:
200.000 € / 10.000 x 28 = 560 €
Wir zeigen in unserem Online-Vergleich für jeden Tarif an, ob er einen garantierten Rentenfaktor bietet und wie hoch dieser ausfällt.
Bei der Berechnung des Rentenfaktors spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle. Es gibt keinen einheitlichen Rentenfaktor – weder innerhalb der Versicherungsbranche noch innerhalb einer Gesellschaft. Weil jedes Unternehmen eigene Kalkulationen und Berechnungen durchführt, unterscheidet sich die Höhe des Rentenfaktors je nach Tarif und Alter des Versicherten.
Ein wichtiger Faktor ist die Lebenserwartung des Versicherten. Denn je länger die Versicherten leben, desto länger muss die Gesellschaft Rente zahlen. Ein zu hoch angesetzter Rentenfaktor kann die Versicherung daher teuer zu stehen kommen. Deshalb kalkulieren die Versicherer eher vorsichtig. Viele Gesellschaften legen die aktuellen Sterbetafeln der deutschen Aktuarvereinigung zugrunde, andere rechnen mit eigenen Daten.
Sowohl das Alter des Versicherten bei Vertragsabschluss als auch die Laufzeit bis zum Rentenbeginn beeinflussen den Rentenfaktor. Allgemein gilt: Je jünger ein Versicherter ist, desto geringer kann der Rentenfaktor ausfallen.
Einfluss auf den Rentenfaktor hat auch der Rechnungszins. Der sogenannte Garantiezins liegt derzeit bei 1,0 Prozent und damit historisch niedrig. Die niedrige Verzinsung der Vorsorgeguthaben bremst die Kapitalbildung und damit den Ertrag der Rentenpolicen. Damit auch aus einem geringen Kapitalstock lebenslang Rente gezahlt werden kann, setzen die Gesellschaften den Rentenfaktor eher niedrig an. Sollte der Rechnungszins wieder steigen, dürften auch die Rentenfaktoren steigen.
Die Versicherungsgesellschaften müssen sicherstellen, dass sie auch in Zukunft lebenslang Rente an ihre Versicherten zahlen können. Dazu arbeiten sie mit einem Sicherheitspuffer, der auch Auswirkungen auf den Rentenfaktor hat. Ein häufig genutzter Puffer ist ein Zinsabschlag zum aktuellen Rechnungszins. Statt 1,0 Prozent wird daher nicht selten mit 0,1 Prozent oder einem noch geringeren Rechnungszins kalkuliert.
Jede Versicherung kalkuliert mit bestimmten Kosten für Vertrieb, Marketing und Verwaltung. Diese beeinflussen ebenfalls die Höhe des Rentenfaktors.

In den meisten Rentenversicherungs-Verträgen finden sich zwei Angaben zu Rentenfaktoren: einen aktuellen Rentenfaktor sowie einen garantierten Rentenfaktor. Beide haben unterschiedliche Aussagekraft.
Aktueller Rentenfaktor
Der aktuelle Rentenfaktor ist der Wert, den die Versicherungsgesellschaft zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zugrunde legt. Er bildet die Basis für die Kalkulation der späteren Rente, ist Vertragsabschlusses zugrunde legt. Er bildet die Basis für die Kalkulation der späteren Rente, ist jedoch nicht garantiert. Da sich aus dem aktuellen Rentenfaktor eine höhere Rente ergibt als aus dem garantierten Rentenfaktor, spielt er in der Beratung oder im Verkaufsgespräch die wichtigere Rolle. Häufig wird der aktuelle Rentenwert gefettet, um ihn hervorzuheben. Doch davon sollten Sie sich nicht täuschen lassen. Da sich die Kalkulationsgrundlagen während der Vertragslaufzeit ändern können, ist der aktuelle Rentenfaktor nicht in Stein gemeißelt. Erst kurz vor Rentenbeginn wird der endgültige Rentenfaktor ermittelt.
Garantierter Rentenfaktor
Höhere Aussagekraft als der aktuelle Rentenfaktor hat der garantierte Rentenfaktor. Er ist niedriger als der aktuelle Rentenfaktor, denn er berücksichtigt Unwägbarkeiten – zum Beispiel die weitere Entwicklung der allgemeinen Lebenserwartung oder der Kapitalmärkte. Der einkalkulierte Sicherheitsabschlag soll gewährleisten, dass der garantierte Rentenfaktor auch noch zu Rentenbeginn Bestand hat. Allerdings ist auch der garantierte Rentenfaktor nicht in jedem Fall wirklich garantiert. Er weist zwar eine garantierte Höhe für den Rentenfaktor aus, doch bei extrem ungünstiger Entwicklung der ursprünglichen Vertragsannahmen darf die Versicherung ihn ändern. Ohne Weiteres geht das aber nicht. Die Gründe müssen so gravierend sein, dass die dauerhafte Erfüllung der Versicherungsleistungen gefährdet ist. Ist dies der Fall, kann sich der Versicherer auf den Paragraf 163 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) berufen.
Einige Lebens- und Rentenversicherungen verzichten auf eine Anpassungsmöglichkeit des garantierten Rentenfaktors. In diesem Fall spricht man von einem „hart“ garantierten Rentenfaktor. Dazu muss die Versicherung explizit im Vertrag auf die Anwendung des § 163 VVG verzichten.
Auf den ersten Blick scheint es so, als ob ein hoher Rentenfaktor das Nonplusultra einer Rentenversicherung wäre. Doch das stimmt nicht.
So zwingt ein hoher garantierter Rentenfaktor die Versicherungsgesellschaft, die zugesagten Leistungen abzusichern. Hohe Sicherheitsgarantien begrenzen aber die Anlagemöglichkeiten der Gesellschaft. Der Spielraum für rentable Investitionen verkleinert sich dadurch. Dies kann zu geringeren Überschüssen und damit zu einem niedrigeren Guthaben des Vertrags führen.
Beispiel: Eine Rentenversicherung erwirtschaftet mit Ihren eingezahlten Beiträgen bis zum Rentenbeginn einen Kapitalstock von 200.000 Euro. Bei einem Rentenfaktor von 25 könnten Sie als Versicherter daraus eine Monatsrente von 500 Euro erwarten:
200.000 € / 10.000 x 25 = 500 €
Liegt der garantierte Rentenfaktor nun höher, zum Beispiel bei 27, die Police erwirtschaftet aber nur 180.000 Euro, würde Ihre Monatsrente auf 486 Euro sinken:
180.000 € / 10.000 x 27 = 486 €
Der höhere Rentenfaktor würde also in diesem Beispiel keine Vorteile bringen – im Gegenteil. Das Beispiel zeigt, dass neben dem Rentenfaktor auch die Art, wie die Sparbeiträge angelegt werden, die spätere Rentenhöhe entscheidend beeinflusst.
Gut zu wissen: Entscheiden Sie sich am Ende der Sparphase für eine Kapitalauszahlungund nicht für eine Verrentung des Vorsorgeguthabens, verliert der Rentenfaktor seine Bedeutung. Dann zählt nur die Höhe des Guthabens.
Achten Sie bei der Wahl Ihrer Rentenversicherung auch auf die Kosten. Denn hohe Vertragskosten verringern die Rendite und damit das mögliche Guthaben zum Ende der Sparphase. Informationen zu den Produktkosten finden Sie im Produktinformationsblatt oder in den jährlichen Mitteilungen über die Wertentwicklung Ihrer Rentenversicherung.
Der Höchstrechnungszins, also die Garantieverzinsung von Lebensversicherungen, entwickelt sich seit einigen Jahren rückläufig. Betrug der Höchstrechnungszins im Jahr 2000 noch vier Prozent, so lag er 2022 nur noch bei 0,25 Prozent. Seit dem 01.01.2025 ist er zum ersten Mal wieder auf 1.0 % angestiegen.
Gleichzeitig hat sich auch der durchschnittliche Rentenfaktor nach unten bewegt. Lag er im Jahr 2021 laut Angaben des Analysehauses Franke und Bornberg im Durchschnitt noch bei 29,09, ist er 2023 auf 26,08 gesunken. Die Werte unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer nur geringfügig.