Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
2026 kostet die Motorrad-Hauptuntersuchung (HU) § 29 StVZO inklusive Abgasuntersuchung (AU) zwischen 75 Euro und 99 Euro. Die Kosten variieren je nach Bundesland und Prüforganisation.
| Prüfung durch | HU Kosten Motorrad |
|---|---|
| TÜV SÜD | 75,10 €-94 € |
| TÜV NORD | 89,90 €-95 € |
| TÜV Hessen | 75,20 €-99 € |
| GTÜ | 65 €-92 € |
| DEKRA | 65 €-80 € |
| KÜS | 85 €-90 € |
Einführung von HU & AU
Die Kfz-Hauptuntersuchung gibt es in Deutschland bereits seit 1951. Die zusätzliche Abgasuntersuchung wurde 1985 eingeführt. Seit 2010 wird sie zusammen mit der HU durchgeführt.
| 3 Jahre | Nach Erstzulassung |
| Alle 2 Jahre | Alle Motorräder älter als 3 Jahre |
| Jedes Jahr | Gewerblich genutzte Motorräder (z.B. Fahrschule) |
Es gibt 2 Möglichkeiten, das herauszufinden:
Verschiedene staatlich anerkannte Prüforganisationen dürfen in Deutschland die Hauptuntersuchung (HU) sowie die Abgasuntersuchung (AU) bei Motorrädern durchführen.
| Prüforganisationen für die Motorrad-HU | |
|---|---|
| TÜV | DEKRA |
| GTÜ | KÜS |
Um die TÜV-Plakette für Ihr Motorrad zu erhalten, haben Sie 2 Möglichkeiten:
Info: Dauer der HU
Eine Motorrad Hauptuntersuchung dauert maximal 20 Minuten.
Besteht Ihr Motorrad die Hauptuntersuchung, gibt es die neue HU-Plakette sowie eine Prüfbescheinigung, in der etwaige kleinere Mängel festgehalten sind.
Jedes Kraftrad über 50 ccm Hubraum sowie mit einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h muss regelmäßig alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden und diese bestehen. Dies gilt auch für andere offene mehrrädrige Fahrzeuge wie Quads und Trikes.
Info: Abgasuntersuchung
Die Abgasuntersuchung (AU) ist Pflicht für Motorräder über 50 ccm und über 45 km/h mit Erstzulassung nach dem 1. Januar 1989.
Überziehen Sie den HU-Termin, sind bei einer Verkehrskontrolle 15 bis 60 Euro Bußgeld fällig. Im Extremfall kommt noch ein Punkt in Flensburg hinzu. Die Strafen steigen, je länger die Hauptuntersuchung bereits abgelaufen ist.
| HU Frist überschritten | Strafe |
|---|---|
| Bis 2 Monate | Ordnungswidrigkeit ohne Bußgeld |
| 2-4 Monate | 15 € Bußgeld |
| 4-8 Monate |
25 €-60 € Bußgeld ggf. 1 Punkt |
| Über 8 Monate |
60 €-75 € Bußgeld Mind. 1 Punkt |
Ist die HU mehr als 2 Monate überfällig, darf die Prüforganisation zudem eine erweiterte (vertiefte) Hauptuntersuchung machen. Diese kostet rund 20 Prozent mehr als eine normale HU.
Info: Versicherung bei abgelaufenen TÜV
Auch mit abgelaufenem TÜV bleibt Ihr Motorrad versichert. Bei einem Unfall durch technische Mängel kann die Versicherung den Schaden jedoch nur teilweise zahlen, die Übernahme ganz ablehnen oder Regressansprüche stellen.
Vor dem HU-Termin sollten Sie Ihr Motorrad gründlich checken, warten und reinigen
Bei der Hauptuntersuchung werden unter anderem diese Punkte überprüft:
Tipp: HU-Checkliste zum Download
Laden Sie sich hier die HU-Checkliste vom TÜV Süd herunter und bereiten Sie damit Ihr Motorrad auf die kommende Hauptuntersuchung vor.
Sie benötigen in den meisten Fällen lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (den Fahrzeugschein).
Wurde Ihr Motorrad verändert, sind zudem alle erforderlichen Nachweise über die Umbauten und Veränderungen (etwa ABE und Reifenfreigabe) zur Prüfstelle mitzubringen. Nehmen Sie dann auch sicherheitshalber die Zulassungsbescheinigung Teil 2 mit zur Überprüfung.
Wenn Ihr Motorrad bei der Hauptuntersuchung durchfällt, haben Sie maximal 1 Monat Zeit, um die Beanstandungen zu beheben und die Maschine erneut vorzuführen.
Diese Nachuntersuchung kostet je nach Anbieter 30 bis 40 Euro.
Bringen Sie zu diesem Termin den Prüfbericht der ersten Motorrad-Hauptuntersuchung mit den aufgeführten Mängeln mit.
Gut zu wissen: Sie dürfen mit dem Motorrad während dieser Zeit auch mit abgelaufener TÜV-Plakette weiterhin fahren.
Info: Frist verstrichen
Wird die Nachuntersuchungsfrist überschritten, ist eine neue Hauptuntersuchung nötig und es fällt ein Verwarnungsgeld von 40 Euro an.
Eine Einzelabnahme vom TÜV nach §19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist notwendig, wenn Sie Ihr Motorrad tunen oder anderweitig umbauen und dafür keine Teile mit allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) oder einem vergleichbaren anerkannten Prüfzertifikat verwenden.
Im Rahmen der Einzelabnahme wird untersucht, ob das Motorrad nach den Umbaumaßnahmen die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr (weiterhin) erfüllt.
Fällt das Gutachten des Prüfers positiv aus, erhalten Sie damit vom Straßenverkehrsamt eine Einzelbetriebserlaubnis und können damit das Motorrad anmelden.
Es gibt keine einheitlichen Gebühren für die Einzelabnahme eines Motorrads. Die Kosten hängen ab von:
Zu den TÜV-Kosten für das Einzelgutachten kommen noch die Gebühren von rund 40 Euro bei der Zulassungsstelle hinzu. Denn in die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Zulassungsbescheinigung Teil 2) müssen die baulichen Veränderungen eingetragen werden.
Eine Vollabnahme nach § 21 (StVZO) ist vor einer deutschen Zulassung für Krafträder ohne deutsche ABE oder EG-Typgenehmigung notwendig. Dies trifft unter anderem auf diese Motorräder zu:
Motorrad ist länger als 7 Jahre stillgelegt
Autor:
Sascha Rhode
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