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Nicht alle deutschen Banken sind dazu bereit, Asylsuchenden ein Girokonto zu gewähren. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Bericht der Online-Ausgabe der Welt hervor. Häufig wird das Ansuchen wegen „unbestätigter Personenangaben“ abgelehnt. Das Bundesfinanzministerium hat deshalb in Abstimmung mit der Finanzaufsicht die Ausweispflicht bei der Kontoeröffnung im Juni gelockert.
Mit der Girocard Geld vom Konto abheben - eigentlich selbstverständlich, doch für viele Flüchtlinge nicht möglich.
Die Eröffnung eines Finanzprodukts ist nur jenen Antragsstellern erlaubt, deren Identität überprüft und eindeutig festgestellt werden kann. Das schreibt das Geldwäschegesetz vor. Aus diesem Grund müssen Kunden, die ein Girokonto online eröffnen, das Postident-Verfahren oder eine Video-Legitimation durchführen. „Liegen Anhaltspunkte für Geldwäscherisiken vor, muss ein Kreditinstitut im Einzelfall von einer Kontoeröffnung Abstand nehmen“, weiß man bei der Commerzbank.
Asylsuchende sind oft nicht in der Lage, sich mit einem gültigen Dokument auszuweisen, so dass „unbestätigte Personenangaben“ vorliegen, die zur Ablehnung führen können. Die Sorge, der Terrorfinanzierung verdächtigt zu werden, ist laut dem Bericht der Welt ein Grund für die Ablehnung insbesondere syrischer und irakischer Antragssteller von deutschen Banken, die Geschäftsbeziehungen zu den USA pflegen. Lehnen Geldhäuser einen Antrag auf Girokontoeröffnung ab, müssen sie ihre Entscheidung nicht rechtfertigen. Das bestätigt auch das Bundesfinanzministerium: „Die Ablehnungen müssen aufgrund der derzeit noch ungeschmälerten Vertragsfreiheit nicht begründet werden und werden dies in der Praxis auch nicht.“
Ab Frühjahr 2016 hat jeder das Recht auf ein Girokonto
Nichtsdestoweniger brauchen Asylsuchende dringend ein Girokonto. Denn monetäre Leistungen werden von den deutschen Behörden unbar ausgezahlt – sie müssen demnach auf ein Konto überwiesen werden. Einen rechtlichen Anspruch auf ein Girokonto gibt es in Deutschland allerdings noch nicht. Für niemanden. Das soll sich im September ändern, wenn das Bundeskabinett den Entwurf für das neue Zahlungskontogesetz verabschiedet. Es bringt das Recht auf ein Basiskonto für alle mit sich, sodass ein Guthabenkonto ab dem Frühjahr 2016 auch von Flüchtlingen eröffnet werden kann. Bis dahin will die Regierung Verordnungen erlassen, die geduldeten Personen ohne Ausweis oder Ausweisersatz den Erhalt eines Basiskontos sichern.
Gute Chancen auf ein Girokonto haben Flüchtlinge schon jetzt bei den Sparkassen. Sie haben sich bereits in der Vergangenheit freiwillig dazu verpflichtet, ein Girokonto für jedermann bereitzustellen. Dass man sich an die selbstauferlegte Pflicht hält, bestätigt Hildegund Niebch von der Diakonie Hessen: „Wir schicken unsere Leute mittlerweile nur noch zu Sparkassen und Volksbanken, da wissen wir, dass sie ein Konto bekommen.“