BGH stärkt Rechte der Girokonto-Geschäftskunden
| lsc

Der BGH entschied, dass Banken Girokonto-Geschäftskunden nicht grundsätzlich jede Buchung verrechnen dürfen.
Die Klausel, die das Vorgehen der Bank legitimiert, sieht ein Entgelt pro Buchungsposten vor und findet sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Sparkasse. Sie hat der BGH nun für unwirksam erklärt, weil sie nach Einschätzung der Richter Unternehmer unangemessen benachteilige. Unter Berufung auf die Klausel verrechnete die Sparkasse auch Gebühren für Fehlbuchungen, die sie selbst verschuldet hat. Der BGH verurteilt dieses Handeln als nicht gesetzeskonform. Denn wenn Kreditinstitute Zahlungsaufträge ohne Autorisierung oder fehlerhaft ausführen, haben sie auch keinen Anspruch auf eine Gebührenzahlung.
Der BGH urteilt somit ganz eindeutig im Sinne der Verbraucher. Bereits im Januar dieses Jahres hatten die Richter Extragebühren für Fehlbuchungen im Bereich der Privatkonten für rechtswidrig erklärt.
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