Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 28.6.2017 | 14:57 | are
Die Fehltage wegen psychisch bedingter Krankheiten haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Dabei sind Berufseinsteiger stärker betroffen als der durchschnittliche Arbeitnehmer. Das geht aus dem Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse (TK) hervor, der heute in Berlin vorgestellt wurde.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
Streit um die konkrete Verweisung: Das OLG Karlsruhe musste entscheiden, ob ein Versicherer einen ehemaligen Torwart auf den Job als Trainer verweisen darf.
Psychische Erkrankungen bleiben mit Abstand der häufigste Grund für eine Erwerbsminderung. Das zeigen aktuelle Zahlen der Bundesregierung.