Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 16.3.2015 | 15:06 | mst
Arbeitnehmer in Deutschland gefährden für den Job ihre Gesundheit. Nach dem am Montag veröffentlichten Gesundheitsmonitor von der Barmer GEK und der Bertelsmann-Stiftung arbeitet rund ein Viertel der Vollzeit-Beschäftigten in einem Tempo, das sie langfristig für zu hoch hält. Insgesamt 18 Prozent stoßen zudem oft an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit, knapp ein weiteres Viertel verzichtet auf seine Pausen.
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