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alle BewertungenDas Wichtigste in Kürze
Als Beamter sollten Sie Ihr Einkommen mithilfe einer speziellen Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Denn im Schnitt wird rund jeder fünfte Beamte vor Erreichen seiner Alterspension dienstunfähig – etwa nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall. Häufig arbeiten Beamte am Schreibtisch – wird nicht für ausreichend ausgleichende Bewegung gesorgt, kann es zu Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates und in der Folge zu einer Dienstunfähigkeit kommen. Bei Lehrern sind zudem häufig psychische Krankheiten wie ein Burnout Auslöser einer Dienstunfähigkeit.
Gerade Berufsanfänger – also Beamte auf Widerruf oder auf Probe – sind in der Regel für einen solchen Fall nur unzureichend oder überhaupt nicht abgesichert. Und auch nach der Verbeamtung auf Lebenszeit steigt die Versorgung erst mit zunehmender Dienstzeit. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte ist daher sinnvoll, um mögliche Versorgungslücken bei einer dauerhaften Dienstunfähigkeit zu schließen und den gewohnten Lebensstandard zu halten. Ohne DU-Versicherung kann das plötzliche Ende der Beamtenlaufbahn zu erheblichen finanziellen Einbußen führen – im schlimmsten Fall reicht das Einkommen dann nicht mehr aus, um die laufenden Kosten zu decken.
Beamte benötigen Vertrag mit Dienstunfähigkeitsklausel
Beamte sollten möglichst eine Versicherung abschließen, die eine Dienstunfähigkeitsklausel beinhaltet. Dann zahlt die Versicherung auf jeden Fall, falls der Dienstherr Sie als dienstunfähig einstufen sollte. Eine solche BU-Versicherung wird auch als Dienstunfähigkeitsversicherung bezeichnet.
Bedarfsgerecht abgesichert mit CHECK24
Die gesetzliche Absicherung von Beamten unterscheidet sich deutlich von der Versorgung von Angestellten. CHECK24 bietet mit dem Laufbahnretter die erste Dienstunfähigkeitsabsicherung, die speziell für Beamte entwickelt wurde – zu günstigen Preisen, insbesondere auch für Beamtenanwärter wie beispielsweise Referendare.
Da Beamte nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, erhalten sie auch keine staatliche Erwerbsminderungsrente. Dafür sorgt der Dienstherr – also Bund, Land oder Kommune – aufgrund seiner sogenannten Alimentationspflicht für eine Absicherung.
Er zahlt dem Beamten bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt – vergleichbar mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente für Angestellte. Diese Absicherung gilt allerdings ohne Einschränkungen nur für Beamte auf Lebenszeit, die eine Wartezeit von 60 Monaten absolviert haben.
In der Ausbildung oder während der Probezeit sind Beamte jedoch meist noch nicht abgesichert. Wird ein Beamter auf Widerruf oder auf Probe nach einer Krankheit oder einem Freizeitunfall dienstunfähig, erhält er kein Ruhegehalt. Stattdessen wird er aus dem Staatsdienst entlassen und für die Zeit seit seiner Einstellung in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Aber auch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente gibt es erst nach einer bestimmten Wartezeit. Das heißt in der Praxis: Junge Beamte in der Ausbildung sind oftmals überhaupt nicht abgesichert, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen ihren Dienst nicht mehr ausüben können.
Eine Ausnahme gibt es hier nur bei einer Dienstunfähigkeit nach einem Unfall im Dienst oder einer Dienstbeschädigung: Dann erhalten Beamte auf Widerruf unter bestimmten Umständen einen Unterhaltsbeitrag, Beamte auf Probe ein Unfall-Ruhegehalt.
Die Versorgung für Beamte im Überblick
Beamter auf Widerruf (BaW) In der Ausbildung |
keine Versorgung |
Beamter auf Probe (BaP) In der Probezeit nach der Ausbildung |
keine Versorgung* |
Beamter auf Lebenszeit (BaL) Nach der Verbeamtung auf Lebenszeit und einer Dienstzeit von fünf Jahren |
Ruhegehalt (Abhängig von der Dienstzeit) |
Ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt, entscheidet der Dienstherr auf Grundlage eines Attests. Dazu untersucht ein Amtsarzt den Beamten medizinisch. Einen Termin beim Amtsarzt beauftragt entweder Ihr Dienstherr oder das örtliche Gesundheitsamt. Es wird Ihnen den für Sie zuständigen Amtsarzt zuweisen.
Auf Grundlage des Attests von einem Amtsarzt entscheidet der Dienstherr – etwa die Landesbehörde, bei welcher der Beamte beschäftigt ist –, ob der Beamte in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wird.
Hat der Dienstherr noch eine anderweitige Verwendung für den Beamten, wird er versetzt. Ein Ruhegehalt wird in diesem Fall nicht gezahlt.
Das maximal mögliche Ruhegehalt in Höhe von 71,75 % der letzten Bezüge erhält ein Beamter nach 40 Dienstjahren. Das heißt, das Ruhegehalt steigt jedes Jahr um exakt 1,79375 Prozent.
Um das Ruhegehalt bei einer Dienstunfähigkeit zu berechnen, werden allerdings nicht nur die aktiven Dienstjahre berücksichtigt. Zusätzlich berechnet man eine sogenannte Zurechnungszeit: Das sind zwei Drittel der Jahre, die dem Beamten bis zum 60. Lebensjahr fehlen.
Diese Zurechnungszeit wird zur aktiven Dienstzeit addiert, um die ruhegehaltfähige Dienstzeit zu ermitteln. Dabei berechnet man die Dienstzeit auf den Tag genau. Aus der ruhegehaltfähigen Dienstzeit sowie dem Versorgungs-Prozentsatz von rund 1,79 Prozent für jedes Dienstjahr ergibt sich der Ruhegehaltssatz.
Dieser Satz wird mit den Versorgungsbezügen multipliziert. Als ruhegehaltfähige Versorgungsbezüge gelten hier das monatliche Grundgehalt, ein Familienzuschlag für Verheiratete sowie mögliche Stellenzulagen.
Bei Bundesbeamten wird von dem ermittelten Prozentwert noch knapp ein Prozent abgezogen, indem man den Prozentwert mit dem sogenannten Einbaufaktor von 0,9901 multipliziert.
Von dem so ermittelten Gehalt wird jedoch noch ein Versorgungsabschlag für den vorzeitigen Ruhestand abgezogen: Dieser beträgt 0,3 Prozentpunkte für jeden Monat vor dem 65. Lebensjahr und wird maximal für 36 Monate erhoben. Der Abschlag beträgt damit bis zu 10,8 Prozent.
Ebenfalls abgezogen wird bei Beamten des Bundes ein Beitrag für Pflegeleistungen. Dieser beträgt mit 1,8 Prozent die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Pflegeversicherung und ist maximal 79,38 Euro hoch (Stand: 2025).
Diese Art der Berechnung gilt für Beamte, die für den Bund arbeiten. In den einzelnen Bundesländern sind die Regelungen, wie das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit beispielsweise für Referendare und Lehrer berechnet wird, teilweise etwas abgewandelt.
Beispiel: Berechnung des Ruhegehalts für einen Bundesbeamten | |
---|---|
Aktive Dienstzeit | 7 Jahre |
Alter bei Diensteintritt | 24 Jahre |
Alter bei Dienstunfähigkeit | 31 Jahre |
Zurechnungszeit |
(60 Jahre - 31 Jahre) * 2/3 = 19,3 Jahre |
Ruhegehaltfähige Dienstzeit |
7 Jahre + 19,3 Jahre = 26,3 Jahre |
Ruhegehaltssatz |
26,3 * 1,79375 Prozent = 47,24 Prozent |
Abzüglich Einbaufaktor |
47,24 Prozent + 0,9901 = 46,77 Prozent |
Ruhegehalt Abzüglich Versorgungsabschlag |
1.636,95 Euro - (0,3 Prozent * 36 Monate) = - 10,8 Prozent 1.460,16 Euro |
Mindestversorgung |
2.062,90 Euro Es wird die Mindestversorgung für einen ledigen Beamten gezahlt. |
Abzug für Pflegeleistungen |
- 1,8 Prozent 2.025,77 Euro |
Ruhegehalt bei Dienstunfall
Bei einem Dienstunfall wird das Ruhegehalt anders berechnet: Es wird nur die Hälfte der Lebensjahre bis zum 60. Lebensjahr als Zurechnungszeit gewertet. Dafür wird vom Ruhegehalt kein Versorgungsabschlag abgezogen. Der ermittelte Ruhegehaltssatz wird zudem um 20 Prozentpunkte erhöht und beträgt mindestens zwei Drittel und höchstens drei Viertel der ruhegehaltfähigen Bezüge.
Jeder Beamte auf Lebenszeit, der die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt, erhält in jedem Fall eine Mindestversorgung. Diese beträgt – unabhängig von der tatsächlichen Dienstzeit – 35 Prozent seiner ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (amtsabhängiges Mindestruhegehalt).
Falls dies günstiger für ihn sein sollte, erhält der Beamte jedoch ein amtsunabhängiges Mindestruhegehalt: Dies sind 65 Prozent der Dienstbezüge, die in der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 gezahlt werden, abzüglich des Einbaufaktors von knapp einem Prozent. Bei einem Dienstunfall werden sogar 75 Prozent der Bezüge der Gruppe A4 berücksichtigt. Ist der Beamte verheiratet, wird zudem ein Familienzuschlag der Stufe 1 berücksichtigt.
Zu dieser Summe wird ein fester Betrag von 30,68 Euro addiert.
Junge Beamte erhalten häufig nur die Mindestversorgung
In der Praxis erhalten Beamte auf Lebenszeit bei einer frühzeitigen Dienstunfähigkeit oft das amtsunabhängige Mindestruhegehalt. Denn ihre angesammelten Versorgungsansprüche liegen meist unter dieser Grenze.
Wir testen alle Tarife, die im Berufsunfähigkeitsversicherungs-Vergleich von CHECK24 angeboten werden. Unsere Experten bewerten jede Versicherung auf zahlreiche Kriterien hin und vergeben Punkte in Kategorien wie etwa Leistungsbereiche, Anpassungsmöglichkeiten oder Informationen zum Versicherer.
Aus den Einzelwertungen berechnen wir die CHECK24-Tarifnote. Diese Note hilft Ihnen dabei, einen passenden und leistungsstarken Tarif zu finden.
Die zehn besten Tarife der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte haben wir nach der Tarifnote für dieses Beispiel bestimmt: Lehrer/-in, 33 Jahre alt, Beamte/-r, 50 % Bürotätigkeit, Nichtraucher/-in, BU-Rente von 1.500 €, Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr.
„Ich nehme mir Zeit für Sie und Ihre Fragen. Gemeinsam finden wir die BU-Versicherung, auf die Sie sich im Ernstfall verlassen können!”
Hier sehen Sie die wichtigsten Punkte zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte noch einmal auf einen Blick.
Alle Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte finden Sie auch in unserem PDF-Ratgeber. Dieser steht Ihnen kostenlos zum Download zur Verfügung.
Bis 31.12. abschließen – Preise erhöhen sich zum Jahreswechsel
Ihr Alter beeinflusst beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Höhe Ihres Beitrags.
Bei den meisten Versicherern werden Sie am 1. Januar ein Jahr älter – unabhängig davon, ob Ihr Geburtstag im Januar oder August ist.
Nicht alle Versicherer nehmen jedoch bis zum Ende des Jahres Anträge an. Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung noch bis zum 31.12.2024 abschließen, sichern Sie sich damit ein günstigeres Eintrittsalter und somit dauerhaft günstigere Beiträge
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