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Das Wichtigste in Kürze
Mit der Rürup-Rente (Basisrente) können Sie privat fürs Alter vorsorgen und dabei von hohen Steuervorteilen profitieren.
Rürup ist vor allem für Personen mit einer hohen Einkommenssteuer-Belastung sinnvoll – z.B. gut verdienende Angestellte und Beamte. Auch für Selbstständige, die ihre Rente selbst aufbauen müssen, bietet sich eine Rürup-Rente an.
Die Beiträge können Sie im Jahr 2025 bis zu einer Höhe von 29.344 Euro von der Steuer absetzen.
Die spätere Rente wird aktuell zu 83,5 Prozent versteuert. Ab dem Jahr 2058 wird die volle Rente steuerpflichtig. volle Rente steuerpflichtig.
Angespartes Kapital wird als lebenslange Rente ausgezahlt. Vorzeitige Auszahlungen sind nicht möglich.
Die Rürup-Rente (oder Basisrente) wurde ursprünglich im Jahr 2005 für Selbstständige eingeführt, die keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben. Benannt nach ihrem Erfinder – dem Ökonomen Bert Rürup – ermöglicht es die Rürup-Rente, staatlich gefördert Kapital für den Ruhestand anzusparen.
Sie können die Beiträge als Sonderausgaben absetzen und so Steuern sparen. Zum Renteneintritt erhalten Sie eine lebenslange, monatliche Rente, das Kapital ist bei Arbeitslosigkeit und Pfändung geschützt.
Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gab es 2023 rund 2,7 Millionen Rürup-Verträge – das sind 4,4 Prozent mehr als im Jahr davor.

Eine Rürup-Rente ist vor allem sinnvoll, wenn Sie selbstständig sind und keine Rentenansprüche über die gesetzliche Rente oder betriebliche Altersversorgung (bAV) aufbauen. Sie müssen Ihre Altersvorsorge dann komplett selbst ansparen.
Eine Möglichkeit dafür, bei der Sie hohe Steuervorteile haben, ist die Rürup-Rente. Je nach Vertrag lässt sich die Beitragszahlung zudem flexibel gestalten, um die Beiträge an schwankende Einkünfte anzupassen.
Auch für gut verdienende Angestellte und Beamte kann sich eine Rürup-Rente lohnen. Sie können die steuerliche Förderung nutzen, um ihre Renten- oder Pensionsansprüche privat zu ergänzen, und von besonders hohen Steuererstattungen profitieren.
Grundsätzlich kann – anders als bei der Riester-Rente – jeder eine Rürup-Rente abschließen. Wer aber nur wenig bis durchschnittlich verdient, hat in der Regel kaum Steuervorteile.

In der Regel zahlen Sie bei der Rürup-Rente während Ihres Erwerbslebens monatliche Beiträge, die Sie als Sonderausgaben von der Steuer absetzen können, um dann ab Rentenbeginn eine monatliche, lebenslange Rente zu erhalten.
Klassisch | Hybrid | Fondsgebunden | |
|---|---|---|---|
Vorhandene Vorsorge aufstocken | mittel | ✓ | ✓ |
Garantierte Mindestrente | ✓ | mittel | ✗ |
Risiko | gering | mittel | hoch |
Mögliche Rendite | gering | mittel | hoch |
Bei allen drei Varianten wird das angesparte Kapital frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahrs und nur als lebenslange Rente ausgezahlt.
Eine Rürup-Rente lässt sich auch als Fondssparplan abschließen, bei dem die Beiträge in Aktienfonds oder ETFs angelegt werden. Als alleinige Basis-Altersvorsorge eignet sich ein Fondssparplan in der Regel jedoch nicht, da er keinerlei Garantien zur Höhe der Altersvorsorge bietet.
Es gibt bei der Basisrente keine gesetzlichen Vorschriften für einen Wechsel des Anbieters. Einige Versicherer erlauben prinzipiell keinen späteren Wechsel. Prüfen Sie daher die Versicherungsbedingungen vor einem Vertragsabschluss, wenn Sie flexibel bleiben möchten.
Die Rürup-Rente zählt wie die gesetzliche Rentenversicherung oder die berufsständischen Versorgungswerke zur ersten Schicht der Altersvorsorge (Basisvorsorge). Daher werden die Beiträge eines Rürup-Vertrags genauso gefördert wie die zur gesetzlichen Rente.
Die Beiträge lassen sich bis zu einem Höchstbetrag von 29.344 Euro (Stand: 2025) bei der Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen. Dazu müssen Sie die Beiträge in der Anlage AV eintragen. Für Paare (Ehe- oder Lebenspartner) gilt der doppelte Betrag (58.688 Euro). Die Sonderausgaben verringern Ihr zu versteuerndes Einkommen, sodass Sie weniger Steuern zahlen müssen.
Seit 2023 werden bis zum Höchstbetrag 100 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt. Ursprünglich war dies erst für das Jahr 2025 geplant gewesen.
Bei Angestellten wird der Arbeitgeber-Anteil zur Rentenversicherung noch vom Höchstbetrag abgezogen, da hierauf keine Steuern erhoben werden.
Jahr | Steuerlich geförderter Anteil |
|---|---|
2019 | 88 % |
2020 | 90 % |
2021 | 92 % |
2022 | 94 % |
seit 2023 | 100 % |
Wie viel Steuern man mit einer Rürup-Rente spart, hängt vom zu versteuernden Einkommen ab. Wer viel verdient, erhält daher eine vergleichsweise hohe Rückerstattung vom Finanzamt.

Der wichtigste Vorteil einer Rürup-Rente (Basisrente) ist, dass sie eine lebenslange Rente garantiertund damit das Alter absichert. Dazu bietet sie bei hohem Einkommen während der Ansparphase große Steuervorteile. Das angesparte Kapital ist bei einem Bezug von Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II oder Hartz IV) oder einer Pfändung geschützt. Zudem können Sie bei Bedarf auch Hinterbliebene absichern.
Ein Nachteil der Rürup-Rente ist, dass ein Vertrag nicht gekündigt oder beliehen werden kann. Das eingezahlte Kapital können Sie sich auch nicht auszahlen lassen. Sollten Sie vor Rentenbeginn oder recht früh danach sterben, ist das angesparte Kapital verloren, falls kein Hinterbliebenenschutz vereinbart wurde. Die meisten Tarife sehen allerdings vor, dass bei einem Tod vor Rentenbeginn das Guthaben oder eine Rente an den Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder ausgezahlt wird.
Zudem gibt es keine gesetzlichen Regelungen für einen Anbieterwechsel, einige Versicherer schließen einen Wechsel sogar ganz aus.
Sie sollten beachten: Jede Form der Hinterbliebenen-Absicherung kostet Rendite. Ihre monatliche Rente im Ruhestand fällt dadurch geringer aus.
Vorteil | Nachteil |
|---|---|
✓ lebenslange Rente | ✗ Vertrag kann nicht gekündigt werden |
✓ Guthaben bei Bezug von Bürgergeld oder einer Pfändung geschützt | ✗ keine Auszahlung des Guthabens möglich |
✓ Hinterbliebene lassen sich optional absichern | ✗ Hinterbliebenenschutz verringert Rentenhöhe. Nur Ehepartner und Kinder lassen sich absichern. |
✓ Beiträge lassen sich bis zu 29.344 Euro von der Steuer absetzen | ✗ Ab Rentenbeginn 2058 ist die Rente voll steuerpflichtig |
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Denis Geb
Leiter Kundenberatung Altersvorsorge