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Krankenzusatzversicherung Lexikon

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Buchstabe A

Ablehnungsdiagnose Im Rahmen der privaten Krankenzusatzversicherung gibt es gewisse Vorerkrankungen, aufgrund deren ein Krankenversicherungsantrag abgelehnt werden könnte. Für diese Ablehnungsdiagnosen gibt es ein Nachschlagewerk. Es listet in alphabetischer Reihenfolge sämtliche Erkrankungen auf, die aus versicherungstechnischer und medizinischer Sicht nicht versichert werden können.
Äquivalenzprinzip In der Privaten Krankenzusatzversicherung werden die Beiträge nach dem Äquivalenzprinzip berechnet. Je nach individuellem Risiko des Versicherten werden entsprechende Beiträge erhoben. Maßgebende Faktoren sind hier das Geschlecht und Eintrittsalter des Versicherungsnehmers, seine Vorerkrankungen, sowie Art und Umfang der versicherten Leistungen ab. Aus Sicht der Privaten Krankenzusatzversicherer bewirkt die Beitragskalkulation nach dem Äquivalenzprinzip, dass die Versicherungsleistungen und die Versicherungsbeiträge im Gleichgewicht sind.
Auslandsreisekrankenversicherung Bei Abschluss einer Privaten Krankenzusatzversicherung kann der Versicherungsnehmer eine Auslandsreisekrankenversicherung beantragen. Diese ist sinnvoll, da sich die Gesetzliche Krankenversicherung im Krankheitsfall des Versicherten im Ausland mit ihrem Leistungsumfang an den Standards des betreffenden Gastlandes orientiert. Für Aufenthalte in Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen existiert, erbringt sie keinerlei Versicherungsleistung. Die Auslandsreisekrankenversicherung als Baustein der Privaten Krankenzusatzversicherung kommt für ambulante, stationäre sowie zahnärztliche Behandlungen im Ausland auf. Sie erstattet den Krankenrücktransport des Versicherungsnehmers und einer Begleitperson. Darüber hinaus sind Such-, Rettungs- und Bergungskosten abgedeckt.

Buchstabe G

Gesundheitswesen Mit Gesundheitswesen sind sämtliche staatliche Einrichtungen, die sich mit der Gesundheit der Bevölkerung befassen, gemeint. Ihr Ziel ist es die Gesundheit der Bundesbürger zu erhalten, zu fördern und wieder herzustellen. Auch die Prävention von Krankheiten gehört zu ihren Aufgaben. In diesem Zusammenhang spielt der Öffentliche Gesundheitsdienst eine bedeutende Rolle. Im Gesundheitswesen sind rund 4,2 Millionen Angestellte und Selbstständige tätig.

Buchstabe H

Heilpraktiker Heilpraktiker ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Diese Berufsgruppe ist niedergelassenen, approbierten Ärzten gleichgestellt. Laut dem Heilpraktikergesetz muss für die Behandlung eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde vorliegen. Die Tätigkeit eines Heilpraktikers umfasst die Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden. Die Private Krankenzusatzversicherung erstattet die Leistungen durch Heilpraktiker. Hierunter fallen bspw. Akupunktur, Kinesiologie und Autogenes Training sowie die Kosten für verschriebene homöopathische Mittel. Die Beiträge für die Mitversicherung von Heilpraktikerleistungen sind abhängig vom Geschlecht und dem Alter des Versicherten. Darüber hinaus spielt der Umfang des in der Privaten Zusatzversicherung vereinbarten Leistungsspektrums eine entscheidende Rolle.

Buchstabe K

Krankentagegeld Für die finanzielle Absicherung eines erkrankten Arbeitnehmers bietet die Private Krankenzusatzversicherung die Zahlung von Krankentagegeld an, wenn die Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber beendet ist und die Gesetzliche Krankenversicherung nur noch 70% des Nettogehalts bezahlt. Nach der jeweiligen ? Karenzzeit erhält der Versicherte ein Krankentagegeld in vereinbarter Höhe. Das Krankentagegeld wird unabhängig davon bezahlt, ob sich der Versicherte im Krankenhaus oder zuhause befindet. Es ist steuer- und sozialabgabenfrei und wird für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt.

Buchstabe W

Wartezeiten Nach Abschluss einer Privaten Krankenzusatzversicherung gelten Wartezeiten. So kann verhindert werden, dass die Versicherungsgesellschaften ihre Leistung für Versicherungsnehmer erbringen müssen, die bereits vor Abschluss der Privaten Kranken-Zusatzversicherung unter den entsprechenden gesundheitlichen Beschwerden gelitten haben.

Die „allgemeinen Wartezeiten“ beziehen sich auf sämtliche Leistungsbereiche der Privaten Zusatzversicherung. Ihre Dauer beträgt drei Monate. Innerhalb dieser Wartezeit muss der Versicherer keine Leistungen erbringen. Ausnahme: bei Unfällen oder Familiennachversicherung.

Die „besonderen Wartezeiten“ gelten für ausgewählte Leistungsbereiche der Privaten Zusatzversicherungs-Police. Ihre Dauer beträgt acht Monate. Innerhalb dieser Wartezeit muss das Private Krankenversicherungs-Unternehmen keine Leistungen für Entbindungen, Zahnersatz bzw. –behandlungen, Psychotherapie und Kieferorthopädie erbringen. Bei der Kindernachversicherung entfallen die besonderen Wartezeiten nicht.

Sollten dennoch Heil-Behandlungen innerhalb der Wartefristen notwendig sein, erbringt der Versicherer ab dem ersten Tag, nachdem die Frist endet, seine Leistungen.

Buchstabe Z

Zahnersatzleistungen In der Regel erstattet die Private Krankenzusatzversicherung 20 bis 90 Prozent der Kosten für zahnmedizinische Leistungen. Auf Basis der Rechnung der gesetzlichen Kassen zahlt die Private Krankenzusatzversicherung einen Prozentsatz des Selbstbehalts. Bei einigen Zusatztarifen ist es nicht relevant, ob die Gesetzliche Krankenversicherung eine Vorleistung erbringt, da sie einen fixen Teil der Rechnung leistet. In manchen Zahnzusatztarifen werden auch die Kosten für kieferorthopädische Heilbehandlungen übernommen.
Zusatzversicherung In einer privat abgeschlossenen Zusatzversicherung erhält der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, einen Versicherungsschutz zusätzlich zum Sozialversicherungsschutz zu erlangen. So kann er z.B. mit einer Privaten Krankenzusatzversicherung die Lücken der Gesetzlichen Krankenversicherungsleistung füllen.

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Wichtige Fragen in Kürze

  • Wozu eine Private Krankenzusatzversicherung?

    Wozu eine Private Krankenzusatzversicherung?

    Durch eine private Ergänzungsversicherung können Sie die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen um zusätzliche Leistungsbausteine erweitern. So kommen auch Kassenpatienten in den Genuss von den Vorteilen einer Privaten Krankenversicherung. Je nach persönlichem Bedarf kann man in der Privaten Krankenzusatzversicherung seinen Leistungsumfang wählen. So können im Versicherungsvertrag bspw. Heilpraktikerbehandlung, besondere Zahnleistungen oder bessere Vorsorgeleistungen vereinbart werden.

  • Welche Ergänzungstarife bietet die Private Krankenzusatzversicherung an?

    Welche Ergänzungstarife bietet die Private Krankenzusatzversicherung an?

    Je nach Versicherer und nach Tarif unterscheiden sich die ergänzenden Leistungen. Grund: Die Ergänzungstarife weisen neben unterschiedlichen Leistungsschwerpunkten auch erhebliche Unterschiede in der prozentualen Erstattung auf.

    Folgende Leistungen bietet die Private Krankenzusatzversicherung:

    • Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
    • Freie Krankenhauswahl
    • Hilfsmittel wie Brillen und Kontaktlinsen etc.
    • Hoher Zahnersatz, Inlays
    • Psychotherapie
    • Heilpraktikerbehandlung, homöopathische Arztleistungen
    • Massagen, Fango, Heilbäder
    • Auslandsschutz
    • Selten: Rückerstattung der Praxisgebühr
  • Was versteht man unter Modultarifen?

    Was versteht man unter Modultarifen?

    Beim Angebot der Modultarife unterscheidet die Private Krankenzusatzversicherung folgende Leistungsbereiche: den ambulanten und den stationären Bereich, den Zahn-Bereich, das Krankenhaustagegeld, das Krankentagegeld und die Pflegeergänzung. Die Leistungen, die in den einzelnen Modulen angeboten werden, können je nach Wunsch des Versicherungsnehmers miteinander kombiniert werden. Die Leistungen können dabei auch bei mehreren Versicherern abgeschlossen werden.

  • Wie errechnet sich die Höhe der Beitragssätze?

    Wie errechnet sich die Höhe der Beitragssätze?

    Die monatlichen Beiträge der Krankenzusatzversicherung errechnen sich aus dem Eintrittsalter, Geschlecht der versicherten Person und ihrem momentanen Gesundheitszustand. Der Krankenzusatzversicherer erkundigt sich nach Krankheiten oder Unfällen in den letzten Jahren. Auch Zahnbehandlungen und Aufenthalte in einer Klinik werden abgefragt. Leidet der Antragssteller zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses an einer Krankheit, verlangen einige Anbieter einen höheren Beitrag. Zum Teil lehnt die Krankenzusatzversicherung den Antrag aber auch ganz ab. Aus diesem Grund sollte man sich möglichst für eine Private Krankenzusatzversicherung entscheiden, solange man noch jung und gesund ist.