Das ist möglich solange sich das Kind noch in der Ausbildung
befindet. Sobald das Kind jedoch eine auf Dauer ausgelegte berufliche Tätigkeit verübt und
ein leistungsbezogenes Gehalt bekommt, kann die Versicherung nicht mehr genutzt werden.
Auch wenn das Kind im Anschluss an die feste Tätigkeit eine Ausbildung beginnt, kann es die
Versicherung nicht mehr nutzen.