Mit dem Baustein Arbeitsrechtsschutz können auch selbstständige Nebentätigkeiten bei bestimmten Tarifen im Versicherungsumfang enthalten sein. Eine selbständige Nebentätigkeit liegt vor, wenn der Gesamtjahresbruttoumsatz der Tätigkeit von 22.000 € nicht überschritten wird und keine Mitarbeiter beschäftigt werden. Vertragsrechtliche Streitigkeiten mit Kunden, Auftraggebern, Lieferanten sowie Subunternehmerverhältnisse sind jedoch nicht versicherbar. Bei vollgewerblichen Tätigkeiten ist jedoch ein Firmenrechtsschutz notwendig, da der Berufsrechtsschutz nur Nebentätigkeiten absichert.