Für diese Fälle bietet die HUK Schutz durch das sogenannte Vertrags- und
Sachenrecht. Dieses umfasst alle allgemeine Streitigkeiten bezüglich abgeschlossener
Verträge, damit also auch das Reiserecht. Sollte eine Reise beispielsweise nicht
stattfinden oder es kommt zu Umständen, die so nicht im Vertrag vereinbart wurden, so
haben Kunden die Möglichkeit gegen den Reiseveranstalter vorzugehen. Übrigens:
Auch wenn Kunden bereits im Ausland sind, garantiert die HUK eine vollständige Absicherung
im Rahmen des gewählten Versicherungsschutz. Dies gilt insbesondere für Europa, doch
auch im außereuropäischen Ausland besteht eine Deckung.