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Arbeitsrechtsschutz Vergleich

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Nur Sie sind versichert.

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Ihr Partner und Ihre Kinder sind mitversichert, wenn Sie verheiratet sind oder in einem Haushalt zusammenleben.

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 240 Tarifvarianten der Rechtsschutzversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß Paragraph 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 VVG weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie in der Übersicht der teilnehmenden Versicherer.

  • Finanzielle Absicherung bei arbeitsrechtlichen Streitfall
  • Arbeitsrechtsschutz schon ab 10,61 € mtl. im Vergleich
  • Das beste Portal für Versicherungsvergleiche

    Auszeichnung von Handelsblatt & ServiceValue

    CHECK24 ist der beste Dienstleister in der Kategorie „Portale Versicherungsvergleich”. Das hat ServiceValue im Auftrag des Handelsblatts ermittelt. CHECK24 sicherte sich bei der Untersuchung „Deutschlands beste Dienstleister im Versicherungswesen 2024” den ersten Rang.

    Weitere Informationen finden Sie unter Auszeichnungen für CHECK24.

Arbeitsrechtsschutz

Die Arbeitsrechtsschutzversicherung unterstützt Arbeitnehmer, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst für Streitfälle im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit finanziell, wenn Sie in einen arbeitsrechtlichen Streitfall geraten. Dies gilt bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Je nachdem, ob Sie eine Selbstbeteiligung in Ihrem Rechtsschutz gewählt haben, übernimmt die Versicherung die Kosten komplett oder abzüglich dieses Betrags.

Neben dem Versicherungsnehmer können außerdem folgende Personen mitversichert werden:
  • Lebenspartner
  • minderjährige Kinder
  • volljährige Kinder, falls sie nicht verheiratet sind und keiner dauerhaften beruflichen Tätigkeit nachgehen.
Die Waage von Justitia und ein Richterhammer

Gründe für einen Rechtsstreit am Arbeitsplatz

Gründe für einen Rechtsstreit am Arbeitsplatz 2019
Vergütung30,9 %
ordentliche Kündigung15,9 %
Arbeitszeugnis13,5 %
Abmahnung9,0 %
Urlaub8,2 %
Sonstige22,6 %
Quelle: Generali-Streitatlas 2019

Als Hauptursache für einen Rechtsstreit im Arbeitsrecht zählt die Vergütung – jeder dritte Streitfall dreht sich um das Gehalt. Platz zwei und drei belegen Kündigungen und ungerechte Arbeitszeugnisse, gefolgt von Abmahnungen und Streitigkeiten über Urlaub. Als Arbeitnehmer – in der privaten Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst – kann es also durchaus vorkommen, dass Sie in einen Streitfall verwickelt werden, der sich nicht ohne juristischen Beistand lösen lässt.
In einem solchen Fall unterstützt Sie der Arbeitsrechtsschutz – im gängigen Sprachgebrauch auch Berufsrechtsschutz genannt – und übernimmt die anfallenden Aufwendungen.

Der Urlaubsanspruch ist ebenfalls ein häufiger Streitpunkt im Arbeitsrecht. Grundlage bildet das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das jedem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erholungsurlaub zusichert. Bei einer Fünf-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 20 Tage, bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Tage. Teilzeitkräfte haben ebenfalls Anspruch, wobei sich die Urlaubstage anteilig nach den wöchentlichen Arbeitstagen berechnen.

Typische Konflikte entstehen, wenn ein Urlaubsantrag abgelehnt wird, Uneinigkeit über die Übertragung von Resturlaub ins nächste Jahr herrscht oder Arbeitnehmer während ihres Urlaubs erkranken. Auch Fragen zum Sonderurlaub, etwa bei Geburt eines Kindes, Todesfällen oder Umzügen, führen häufig zu Auseinandersetzungen, ebenso wie die Unterscheidung zwischen Urlaubsentgelt (Lohnfortzahlung während des Urlaubs) und Urlaubsgeld (freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers).

Streitigkeiten können außerdem entstehen, wenn es um den Bildungsurlaub geht. Seit 1974 besteht in fast allen Bundesländern ein Anspruch auf bis zu fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr; Ausnahmen sind Bayern und Sachsen. Wichtig zu wissen ist, dass der Anspruch auf Bildungsurlaub nicht an Ihren Wohnsitz, sondern an den Sitz Ihrer Arbeitsstätte geknüpft ist. Das bedeutet: Wenn Sie in Baden-Württemberg wohnen, aber in Bayern arbeiten, haben Sie keinen rechtlichen Anspruch. Die umgekehrte Situation hingegen – Sie arbeiten in Baden-Württemberg und wohnen in Bayern – berechtigt Sie sehr wohl zum Bildungsurlaub.

Arbeitsrechtsschutz für Arbeitnehmer

Um nicht auf hohen Anwalts- und Gerichtskosten eines Rechtsstreits mit Ihrem Arbeitgeber sitzen zu bleiben, lohnt sich der Abschluss einer Arbeitsrechtsschutzversicherung. Der zusätzliche Baustein, der nur in Kombination mit mindestens dem Privatrechtsschutz abgeschlossen werden kann, unterstützt Sie bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten – angefangen bei einer telefonischen Beratung durch einen Anwalt bis hin zu einem Rechtsstreit vor Gericht.

Leistungen einer Arbeitsrechtsschutzversicherung

Die Versicherung übernimmt die Kosten für:
  • Ihren Anwalt (in der Regel freie Anwaltswahl)
  • Gerichtsverfahren
  • Zeugen
  • Gutachter und Sachverständige
  • Mediation
  • je nach Tarif: Mediation (Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung)
Beim Abschluss sollten Sie zudem auf folgende Punkte achten:
  • Die Deckungssumme sollte mit Bedacht gewählt werden. Wir empfehlen mindestens 300.000 Euro, um bei Streitfällen gut abgesichert zu sein.
  • Die Selbstbeteiligung sollte zwischen 150 und 300 Euro liegen. Dadurch haben Sie eine große Tarifauswahl und gleichzeitig ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.
  • Ihre Arbeitsrechtsschutzversicherung sollte Ihnen die freie Wahl eines Anwalts ermöglichen.
  • Die telefonische Rechtsberatung sollte in Ihrem Versicherungsschutz mit eingeschlossen sein – auch am Wochenende.
  • Achten Sie bei der Vertragsunterzeichnung außerdem auf mögliche Boni durch längere Schadensfreiheit – beispielsweise die Senkung der Selbstbeteiligung.

Typische Streitfälle im Arbeitsrecht

  • Ihr Chef legt Ihnen völlig unerwartet das Kündigungsschreiben auf den Tisch. Sie halten die Kündigung für nicht gerechtfertigt. Der Fall landet vor dem Arbeitsgericht.

    Der Rechtsstreit zieht sich durch die Instanzen – nach mehrmonatigen Verhandlungen gibt das Landesarbeitsgericht Ihnen schließlich recht. Ihre Arbeitsrechtsschutzversicherung übernimmt alle in diesem Zeitraum angefallenen Kosten.

  • Sie verlangen von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis. Leider fällt das Zeugnis nicht Ihren tatsächlichen Leistungen entsprechend aus. Sie gehen juristisch dagegen vor.

    Sie einigen sich mit Ihrem Arbeitgeber außergerichtlich in einer Mediation. Ihr Arbeitsrechtsschutzversicherer trägt die Kosten für die telefonische Rechtsberatung durch einen Anwalt und die Mediation durch einen unabhängigen Vermittler.

  • Sie sind mit Ihrem Job unzufrieden und entschließen sich zu kündigen. Nach der ordentlichen Kündigung weigert sich Ihr Chef, die ausstehenden Monatsgehälter Ihrer dreimonatigen Kündigungsfrist zu bezahlen. Da alle Vermittlungsversuche scheitern, ziehen Sie vor Gericht.

    Aufgrund einer komplexen Sachlage landet der Fall schließlich vor dem Bundesarbeitsgericht. Ihre Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Arbeitsrecht lässt Sie Ihren Anwalt frei wählen und übernimmt alle im Rahmen des Gerichtsverfahrens anfallenden Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme.

  • Sie haben Ärger mit Ihren Kollegen und werden Opfer von Anfeindungen und Mobbing. Nach einer Beschwerde Ihrerseits spielt Ihr Vorgesetzter den Vorfall herunter und weigert sich, etwas gegen die Diskriminierungen zu unternehmen.

    Sie lassen sich zunächst telefonisch durch Ihren Anwalt beraten und verlangen schließlich von Ihrem Arbeitgeber Schadensersatz beziehungsweise Schmerzensgeld für die entstandenen psychischen Schäden. Ihre Arbeitsrechtsschutzversicherung übernimmt die anfallenden Kosten.

  • Ihnen wird als Beamter die Verletzung Ihrer Amtsverschwiegenheit vorgeworfen. Ein Disziplinarverfahren wird gegen Sie eingeleitet und es droht die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.

    Sie möchten gerichtlich gegen das Disziplinarverfahren vorgehen und engagieren einen Anwalt. Letztlich können Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber außergerichtlich einigen. Die Anwaltskosten und die Kosten der Mediation trägt Ihr Arbeitsrechtsschutz.

Wartezeit beim Arbeitsrechtsschutz

Für die Arbeitsrechtsschutzversicherung besteht in der Regel eine Wartezeit, die je nach Tarif unterschiedlich lang sein kann. Das bedeutet: Der Versicherungsschutz greift erst, wenn diese Frist verstrichen ist. Entscheidend ist dabei immer der Zeitpunkt, an dem der Schaden, also der arbeitsrechtliche Streitfall, ausgelöst wurde. Dieser muss nach Ablauf der Wartezeit liegen, damit der Versicherungsschutz wirksam wird.

Beispiel:

Sie schließen eine Arbeitsrechtsschutzversicherung mit Versicherungsbeginn am 01. Dezember ab. Beträgt die Wartezeit drei Monate, darf das Ereignis, das den Rechtsstreit auslöst – etwa eine ungerechtfertigte Kündigung – erst nach dem 01. März des Folgejahres eintreten, damit Ihre Versicherung greift. Für Ereignisse, die vor Vertragsabschluss oder während der Wartezeit entstehen, besteht kein Versicherungsschutz.

Häufige Fragen zum Arbeitsrechtsschutz

  • Mit einer Arbeitsrechtsschutzversicherung, auch Berufsrechtsschutz genannt, können sich Arbeitnehmer vor Kosten schützen, die im Falle rechtlicher Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber entstehen.

    • juristisch gegen eine Kündigung oder Abmahnung vorgehen,
    • ausstehendes Gehalt oder Urlaubsgeld einfordern oder
    • sich gegen ein ungerechtfertigtes Arbeitszeugnis wehren,

    leistet die Arbeitsrechtsschutzversicherung finanzielle Unterstützung.

  • Für Streitfälle im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit können sich

    • Arbeitnehmer,
    • Beamte und
    • Angestellte im öffentlichen Dienst

    Für Selbstständige besteht die Möglichkeit, eine Firmenrechtsschutzversicherung abzuschließen. Diese schützt den Versicherten bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit seiner unternehmerischen Tätigkeit.

  • Eine günstige Arbeitsrechtsschutzversicherung gibt es für unverheiratete Arbeitnehmer bereits ab circa 10,61 Euro im Monat

    . Da der Arbeitsrechtsschutz nur in Kombination mit dem Privatrechtsschutz abgeschlossen werden kann, handelt es sich dabei um den Gesamtbetrag für beide Bausteine.

  • Ja, die Beiträge für eine Arbeitsrechtsschutzversicherung werden als Werbungskosten anerkannt und sind deshalb steuerlich absetzbar

    Da der Arbeitsrechtsschutz nur in Kombination mit dem Privatrechtsschutz abgeschlossen werden kann, sind die Versicherungsbeiträge anteilig absetzbar.

  • Einige Versicherer bieten die Arbeitrechtsschutzversicherung auch ohne Selbstbeteiligung an. Dies spiegelt sich jedoch in der Höhe des Beitrags wider. Tarife mit einer Selbstbeteiligung von beispielsweise 150 Euro sind in der Regel günstiger.

  • Auch wenn ein besonderer Kündigungsschutz gilt – eine Arbeits- bzw. Berufsrechtsschutzversicherung für Beamte ist in jedem Fall sinnvoll. Denn nicht nur im Kündigungsfall kann es zu Auseinandersetzungen mit Dienstherren oder Behörden kommen. Anders als bei Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft haften Beamte gegenüber ihrem Dienstherrn persönlich und können infolgedessen in ein Disziplinarverfahren geraten. Im Versicherungsschutz der Arbeitsrechtsschutzversicherung sind rechtliche Auseinandersetzungen im Bereich Disziplinar- und Standesrecht enthalten.

    • Fallbeispiele: Wann der Arbeitsrechtsschutz für Beamte leistet

    Der Arbeitsrechtsschutz unterstützt Beamte, wenn sie in einen Rechtsstreit geraten.

    • Beispiel 1: Einem Polizeibeamten wird vorgeworfen, dass er die Strafzettel der eigenen Familie hat verschwinden lassen.
    • Beispiel 2: Mehrere Soldaten waren auf einer Kneipentour unterwegs und haben durch ihr betrunkenes Verhalten das Ansehen der Bundeswehr geschädigt. Ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet.
    • Beispiel 3: Ein Bundesbeamter hat außerdienstlich Dienstgeheimnisse ausgeplaudert und gegen die Amtsverschwiegenheitspflicht verstoßen.
    • Beispiel 4: Ein Beamter geht einer beruflichen Nebentätigkeit nach und hat versäumt, diese dem Dienstherrn zu melden.
    • Beispiel 5: Einer Lehrerin wird vorgeworfen, einen Schüler im Zuge einer Maßregelung beleidigt zu haben.

Arbeitsrechtsschutz-Vergleich von CHECK24

Unterschiedliche Versicherer bieten jeweils andere Leistungen bei der Arbeitsrechtsschutzversicherung an. Deshalb lohnt es sich in jedem Fall, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen.

Nutzen Sie deshalb den kostenfreien Arbeitsrechtsschutz-Vergleich von CHECK24! Auf Basis Ihrer Angaben werden passende Angebote herausgesucht und übersichtlich aufgelistet. So finden Sie den günstigsten Tarif mit dem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihren individuellen Bedarf. Anschließend können Sie den Vertrag auf Wunsch gleich online abschließen.