Pferdehaftpflichtversicherung
Das Wichtigste zusammengefasst
- Eine Pferdehaftpflicht sichert Pferdehalter gegen Schäden an Dritten durch das eigene Pferd ab
- Schäden in Millionenhöhe können mit der passenden Pferdehaftpflicht abgedeckt werden
- Flurschäden, private Kutschfahrten und mehr können je nach Tarif abgesichert werden
Inhaltsverzeichnis
- Pferdehaftpflicht
- Was ist versichert? Alles zum Leistungsumfang
- Kosten und Beiträge
- Vertragsänderungen durchführen
- Pferdehaftpflicht-Vergleich mit CHECK24
Pferdehaftpflicht
Eine Pferdehaftpflichtversicherung schützt gegen berechtigte Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden und hilft, unberechtigte Haftungsansprüche abzuwehren – auch vor Gericht.
In Deutschland müssen Sie gesetzlich für Schäden haften, die Sie schuldhaft an Dritten verursachen. Als Pferdebesitzer sind Sie deshalb stellvertretend für Unannehmlichkeiten sowie Unfälle, die durch Ihr Tier verursacht werden, verantwortlich. Die Pferdehaftpflicht kommt für diese Schäden auf und schützt Sie vor den finanziellen Konsequenzen.
Ist die Pferdehaftpflicht eine Pflichtversicherung?
Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung. Ihr Abschluss ist jedoch dringend zu empfehlen angesichts der gesetzlichen Ersatzpflicht bei Schäden durch das Pferd sowie dessen Kraft. Ein Abschluss ist jedoch überaus sinnvoll zur Vermeidung von hohen Kosten infolge eines Unfalls.
Was ist versichert? Alles zum Leistungsumfang
Bei der Wahl der richtigen Pferdehaftpflichtversicherung sollten Sie darauf achten, dass bestimmte Leistungsdetails durch den Versicherungsumfang abgedeckt sind. Die folgenden allgemeinen Tarifdetails sollten unbedingt darin enthalten sein.
Ausschlüsse beachten
Beim Abschluss einer Pferdehaftpflicht ist es wichtig, ein Augenmerk darauf zu legen, welche Leistungen in welcher Höhe übernommen werden beziehungsweise komplett von der Police ausgeschlossen sind.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Eine Pferdehaftpflicht sollte grundsätzlich eine Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro enthalten. Diese Summe kommt zustande, da durch Pferde verursachte Schäden hohe Kosten verursachen können. Wenn Ihr Tier beispielsweise auf die Straße läuft, kann durch einen Autounfall schnell sowohl ein teurer Sachschaden entstehen als auch eine Person schwer verletzt werden.
Allgemeine Tarifdetails
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Personen- , Sach- und Vermögensschäden
Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Pferd verursacht, sind Sie verantwortlich. Eine Haftpflicht für das Pferd ist deshalb unverzichtbar, wenn Sie nicht auf hohen Schadenskosten sitzen bleiben möchten.
Beispiel: Ihr Pferd bricht aus der Koppel aus und läuft unvermittelt auf eine Landstraße. Ein Autofahrer versucht, ihm auszuweichen und fährt dabei gegen einen Baum. Die Front des Autos ist eingedrückt (Sachschaden) und der Fahrer erleidet eine schwere Kopfverletzung (Personenschaden). Würde der Fahrer aufgrund des Unfalls zudem einen wichtigen Termin verpassen und ihm damit der Abschluss eines lukrativen Geschäfts entgehen, wäre zuzüglich noch ein Vermögensschaden entstanden.
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Selbstbeteiligung
Haben Sie eine Selbstbeteiligung bei der Pferdehaftpflichtversicherung vereinbart, fallen die Beiträge häufig niedriger aus. Im Fall eines Schadens müssen Sie einen vorher festgelegten Beitrag selbst übernehmen. Alles, was darüber hinaus anfällt, wird von der Versicherung übernommen – bis zur vereinbarten Deckungssumme.
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Mindestlaufzeit
Es gibt Pferdehaftpflichttarife mit einer täglichen Kündigungsfrist. Oft lohnt es sich aber, die Laufzeit von Beginn an länger anzusetzen, da hier einige Versicherer Vergünstigungen anbieten. Der Pferdehaftpflicht-Vergleich von CHECK24 gibt Ihnen die Möglichkeit zwischen einem und drei Jahren Vertragslaufzeit zu wählen, bis Sie kündigen oder wechseln können.
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Mietsachschäden
Beschädigt Ihr Pferd gemietete Objekte, kommen leistungsstarke Tarife der Tierhalterhaftpflicht ebenfalls dafür auf. Jedoch ist dieses Risiko meist nur in Kombination mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung versicherbar. Mietsachschäden an folgenden Objekten können in den Versicherungsschutz aufgenommen werden:
- Stallungen und Reithallen
- Weiden und Koppeln
- Pferdeanhänger
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Auslandsaufenthalt
Der Versicherungsschutz einer Pferdehaftpflicht kann auch außerhalb Deutschlands bestehen. Versicherer unterscheiden hierbei zwischen einem Auslandsaufenthalt innerhalb Europas oder weltweit. Die Dauer des Versicherungsschutzes bei einem ununterbrochenen Auslandsaufenthalt kann je nach Tarif variieren.
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Turnierrisiko
Nehmen Sie privat an Turnieren oder Schauvorführungen teil, gilt der Versicherungsschutz der Pferdehaftpflichtversicherung auch für Schäden, die während dieser Veranstaltungen verursacht werden. Ausgenommen hiervon sind meist Pferderennen.
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Weideverletzung
Ein Pferd kann sich nicht nur Verletzungen beim Reitsport, sondern auch auf der Weide zuziehen. Fügt Ihr Pferd einem anderen Pferd einen Schaden zu, müssen Sie für diesen aufkommen. Eine Pferdehaftpflicht deckt je nach Tarif ebenfalls Weideverletzungen ab.
Spezielle Tarifdetails
Diese Tarifdetails sind nicht zwingend im Versicherungsschutz enthalten. Je nach persönlichem Bedarf ist es dennoch sinnvoll, sich gegen entsprechende Risiken zusätzlich abzusichern.
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Forderungsausfalldeckung
Eine Forderungsausfalldeckung sollte im Versicherungsschutz inbegriffen sein. Denn nicht jeder Pferdehalter schließt eine Pferdehaftpflicht ab. Wenn Sie oder Ihr Pferd durch das Pferd eines Dritten zu Schaden kommen und diese Person keinen Versicherungsschutz hat, kann Ihre Pferdehaftpflicht den Schaden über eine Forderungsausfalldeckung regulieren.
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Ungewollter Deckakt
Als Besitzer eines Hengstes ist es sinnvoll, wenn in Ihrer Pferdehaftpflicht auch ungewollte Deckakte versichert sind. So sind Sie vor Ansprüchen des Besitzers der gedeckten Stute – beispielsweise aufgrund von Tierarztkosten oder der Aufzucht des Fohlens – finanziell abgesichert.
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Fohlen, Aufzucht- und Gnadenbrotpferde
Für Pferde, die nicht als Reitpferde verwendet werden, fallen häufig niedrigere Beiträge an. Besitzen Sie bereits ein Reitpferd, so kann in vielen Fällen ein Fohlen, das von dem versicherten Pferd abstammt, bis zu zwölf Monate beitragsfrei mitversichert werden. Als Aufzuchtpferde können Jährlinge oder Zweijährige für einen geringeren Beitrag versichert werden. Auch für Pferde, die aufgrund von Erkrankungen oder fortgeschrittenem Alter nicht mehr geritten werden, zahlen Sie in der Regel weniger.
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Schäden durch Fremd- und Gastreiter
Wenn auch andere Personen außer Ihnen, wie Fremd- und Gastreiter, auf Ihrem Pferd reiten, sollten Sie sichergehen, dass Schäden, die im Zuge dessen verursacht werden, ebenfalls abgedeckt sind. Einige Versicherer begrenzen den Versicherungsschutz auf volljährige Reiter. Hier sollten Sie sich außerdem beim Versicherer informieren, bevor Sie Ihr Tier einer minderjährigen Reitbeteiligung anvertrauen.
Nutzungsrecht der Reitbeteiligung
Grundsätzlich hat eine Reitbeteiligung ein Nutzungsrecht an dem Pferd. Eine Reitbeteiligungsvereinbarung sollte dementsprechend schriftlich festgehalten werden. Oftmals erfassen Versicherungsgesellschaften außerdem die Reitbeteiligung namentlich im Versicherungsschein.
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Flurschäden
Verursacht Ihr Pferd Schäden an Weiden, Wiesen oder Feldern, spricht man von Flurschäden. Eine leistungsstarke Pferdehaftpflicht kommt für den dadurch entstandenen finanziellen Schaden auf.
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Schäden durch private Kutschfahrten
Besitzen Sie ein Kutschpferd oder unternehmen Sie mit Ihrem Ross ab und an private Kutschfahrten, sind diese ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten.
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Schulpferde
Pferde, die zu gewerblichen Zwecken geritten werden, können nicht im Versicherungsschutz einer gewöhnlichen Pferdehaftpflicht inkludiert werden. Eine gesonderte Schulpferdversicherung ist hierfür nötig.
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Hüterrisiko
Das Hüterrisiko schließt das Hüten des Pferdes durch Dritte mit ein. Ausgenommen hiervon sind die vorübergehende Pflege eines Pferdes sowie entstandene Schäden durch die hütende Person.
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Wanderreiten
Für mehrtägige Wanderungen mit dem Pferd, dem sogenannten Wanderreiten, sollten Pferdehalter über eine Pferdehaftpflicht abgesichert sein. Flur- sowie Mietsachschäden sollten ebenfalls im Versicherungsschutz inbegriffen sein. Falls es zu Schäden an fremden Weiden oder geliehenen Pferdeboxen kommt, sind diese somit abgedeckt.
Kosten und Beiträge
Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist bereits ab 4,16 Euro im Monat oder für 49,92 Euro pro Jahr erhältlich.
Die Kosten einer Pferdehaftpflicht setzen sich zusammen aus:
- der Anzahl der versicherten Pferde
- dem Pferdetyp (Reitpferd, Pony, Gnadenbrotpferd oder Fohlen)
- dem Leistungsumfang des jeweiligen Tarifs
- der Höhe der Selbstbeteiligung
- der Höhe der Versicherungssumme (oder Deckungssumme)
Pferdehaftpflicht von der Steuer absetzen
Die Pferdehaftpflicht gehört zur Kategorie der sonstigen Aufwendungen. Sie kann demnach, wie auch andere Sachversicherungen, von der Steuer abgesetzt werden.
Vertragsänderungen durchführen
Bei Vertragsveränderungen wie einer gewünschten Erweiterung des Versicherungsschutzes können Sie beim Versicherer nachfragen, ob diese speziellen Tarifdetails in den aktuellen Tarif eingebunden werden können. Sofern dies nicht möglich ist, kann der Vertrag je nach Tarif flexibel gekündigt werden. Über CHECK24 können Sie im Anschluss bequem einen anderen Tarif der Pferdehaftpflicht mit dem gewünschten Versicherungsumfang abschließen.
Pferdehaftpflicht-Vergleich mit CHECK24
Nutzen Sie jetzt den Pferdehaftpflichtversicherung-Vergleich von CHECK24 und finden Sie so den passenden Versicherungsschutz für sich und Ihr Pferd. Wenige Eingaben genügen und der Online-Rechner listet Ihnen überschaubar diejenigen Tarife auf, die Ihren Versicherungsbedarf optimal decken. Mit den Filtermöglichkeiten links neben der Tarifliste können Sie Ihre Pferdehaftpflicht weiter individualisieren.
Wünschen Sie eine eingehende Beratung oder haben Sie Fragen zur Pferdehaftpflichtversicherung? Dann stehen Ihnen unsere Versicherungsexperten gerne zur Verfügung – per Telefon oder via E-Mail.