Mit dem Klick auf „geht klar” ermöglichen Sie uns Ihnen über Cookies ein verbessertes Nutzungserlebnis zu servieren und dieses kontinuierlich zu verbessern. So können wir Ihnen bei unseren Partnern personalisierte Werbung und passende Angebote anzeigen. Über „anpassen” können Sie Ihre persönlichen Präferenzen festlegen. Dies ist auch nachträglich jederzeit möglich. Mit dem Klick auf „Nur notwendige Cookies” werden lediglich technisch notwendige Cookies gespeichert.
Wählen Sie, welche Cookies Sie auf check24.de akzeptieren. Die Cookierichtlinie finden Sie hier.
Notwendig
Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unserer Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.
Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.
Um Ihnen unser Angebot kostenfrei anbieten zu können, finanzieren wir uns u.a. durch Werbeeinblendungen und richten werbliche und nicht-werbliche Inhalte auf Ihre Interessen aus.Dafür arbeiten wir mit ausgewählten Partnern zusammen. Ihre Einstellungen können Sie jederzeit mit Klick auf Datenschutz im unteren Bereich unserer Webseite anpassen.Ausführlichere Informationen zu den folgenden ausgeführten Verarbeitungszwecken finden Sie ebenfalls in unserer Datenschutzerklärung.
Urteil: Erhebung von Zwangsgebühren für Kontoauszüge verboten
| sbi
Ein herber Schlag für die Deutsche Bank: Wenn der Kunde nicht in regelmäßigen Abständen seine Kontoauszüge ausdruckt, darf die Bank keine Zwangsgebühren für die Zusendung der Unterlagen erheben, entschied das Landgericht Frankfurt. Bereits entrichtete Gebühren können nun zurückgefordert werden.
Triumph für Verbraucherschutz: Zwangsgebühren für die Zusendung von Kontoauszügen sind unrechtmäßig.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 8. April vor dem Landgericht Frankfurt einen Sieg im Sinne des Verbraucherschutzes erlangt. Bislang mussten Kunden der Deutschen Bank eine Zwangsgebühr über 1,94 Euro zahlen, wenn nicht spätestens alle 30 Bankarbeitstage der aktuelle Kontoauszug ausgedruckt wurde. Zusätzlich zur Gebühr mussten Verbraucher das Porto zahlen. Die Richter ordneten dem Vorstand des Bankkonzerns an, diese Regelungen für Girokonten unverzüglich zu ändern.
Nun sind die Verbraucherschützer auch anderen Banken auf der Spur. Gegenüber der Financial Times Deutschland sagte eine Sprecherin des Bundesverbands deutscher Banken (BdB): „Bei der Entgeltgestaltung müssen alle Institute den rechtlichen Rahmen beachten.“ Medienberichten zufolge hat die Deutsche Bank nach der Urteilsverkündung im April ihre Entgeltforderungen eingestellt. Verbraucher, die bereits derartige Zahlungen geleistet haben, können ihr Geld zurückfordern.
Andere Banken, wie die Hypovereinsbank, haben nach dem Rechtsspruch die Gebührenerhebung sofort ad Acta gelegt. Die Commerzbank, welche ebenfalls 1,94 Euro für die Versendung der Kontoauszüge verlangen, wolle hingegen zunächst abwarten und im Falle einer direkten Anweisung seitens der Verbraucherschützer die Sachlage prüfen. Allein die Rückerstattung des Portos ist nach dem Rechtsentscheid des Landgerichts Frankfurt gestattet. Daher dürfen Geldinstitute, wie die Postbank oder die Mehrheit der Sparkassen, weiterhin verfahren wie bisher.