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SPD fordert gesetzliche Obergrenze für Abhebungen an Fremdautomaten
| sbi
Die SPD will die Gebühren für Bargeldverfügungen an Fremdautomaten deckeln. Wie die Süddeutsche Zeitung am Freitag berichtete, haben Sparkassen und Genossenschaftsbanken zwischen August 2011 und Juli 2012 bundesweit insgesamt mehr als 389 Millionen Euro eingenommen, wenn Kunden anderer Finanzhäuser an ihren Automaten Geld abhoben. Nach Einschätzung von Carsten Sieling, Finanzexperte der Sozialdemokraten, liegen diese Gebühren deutlich zu hoch - eine gesetzliche Obergrenze sei mittlerweile unausweichlich.
Wer Geld an Fremdautomaten abhebt, muss zum Teil hohe Gebühren zahlen. Die SPD fordert eine gesetzliche Obergrenze.
Der Zeitung liegt die Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine entsprechende Anfrage der SPD-Fraktion vor. Das Ministerium beruft sich dabei auf Daten des Bundeskartellamts. Demnach verlangen Sparkassen von Fremdkunden derzeit im Schnitt 4,26 Euro pro Bargeldverfügung, bei Genossenschaftsbanken beträgt die Gebühr durchschnittlich 3,90 Euro. Laut einem Sprecher des Bundeskartellamts würden die Gebühren voraussichtlich auch künftig erhoben.
Das Bundesverbraucherschutzministerium hatte Ende des vergangenen Jahres noch angekündigt, dass die Gebühren für Fremdabhebungen allmählich sinken würden. Die Transparenzregeln, die auf Druck von Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) eingeführt wurden, hätten Wirkung gezeigt. Die Transparenzregeln verpflichten Banken und Sparkassen seit 2011 dazu, an ihren Geldautomaten vor jeder Abhebung anzuzeigen, wie viel Fremdkunden zahlen müssen. Bevor die Vorschrift in Kraft getreten war, hatten vereinzelte Banken bis zu zehn Euro für den Service berechnet. Verbraucher konnten jedoch erst auf ihrem Kontoauszug sehen, wie viel ihnen berechnet wurde.
Verbraucherschützer fordern seit längerem eine gesetzliche Obergrenze für die Gebühren - Aigner ging hingegen davon aus, dass Sparkassen und Genossenschaftsbanken diese aus Wettbewerbsgründen früher oder später freiwillig senken würden. Die privaten Banken hatten sich 2010 auf eine verbindliche Obergrenze von 1,95 Euro geeinigt. Sparkassen und Genossenschaftsbanken schlossen sich dem jedoch nicht an, da sie bundesweit die meisten Geldautomaten betreiben und dadurch hohe Kosten für die Umrüstung hinnehmen müssten.