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Mehr Schutz fürs Girokonto: neues BGH-Urteil zum Onlinebanking
| asz
Verbraucher, von deren Girokonto ohne ihr Wissen Überweisungen getätigt wurden, haben künftig bessere Chancen, ihr Geld zurückzuerhalten. Dies ergab ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), das die Rechte der Bankkunden beim Onlinebanking stärkt.
Durch das aktuelle BGH-Urteil sind Girokonto-Inhaber bei strittigen Überweisungen künftig besser geschützt.
Ist unklar, ob der Kontoinhaber eine Überweisung per Onlinebanking tatsächlich selbst vorgenommen hat, müssen künftig hohe Anforderungen erfüllt werden, wenn der Geschädigte, etwa eine Bank, die Rückerstattung des Geldes verlangt. Dies gilt auch, wenn ein Dritter die Überweisung ohne Wissen und Zustimmung des Girokontoinhabers vorgenommen hat.
Demnach reicht es künftig nicht aus, dass der Kunde die Überweisung über die individuelle PIN oder TAN bestätigt. Zum Zeitpunkt der strittigen Überweisung muss geprüft sein, dass das Sicherungssystem des Onlinebankings unüberwindbar war. Zudem muss eine ordnungsgemäße Nutzung des Bankingsystems und dessen fehlerfreie Funktionsfähigkeit nachgewiesen werden. Dem Inhaber des Girokontos selbst, von dem die strittige Überweisung ausgeht, darf darüber hinaus nicht grundlos fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden, wenn es hierfür keine ausreichenden Indizien gibt.
In der aktuellen Verhandlung würde über den Fall eines Hamburger Fitnessstudios aus dem Jahr 2011 verhandelt. Hier hatte die Bank aus ungeklärten Umständen 240.000 Euro auf das Konto des Studios überwiesen. Bevor die Bank die Transaktion rückgängig machen konnte, wurde jedoch ein Großteil des Betrages auf das Konto eines Rechtsanwalts übertragen. Anschließend hatte das Institut die Rückzahlung der Summe vom Inhaber des Geschäftes verlangt, der als einziger über die PIN- und TAN-Listen verfügte. Ob dies nach dem aktuellen BGH-Urteil noch rechtens ist, prüft nun das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein.
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