Grüne fordern Recht auf Girokonto für Flüchtlinge
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Überweisungsträger: Ein Girokonto trägt maßgeblich zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben bei.
Banken verweigern Flüchtlingen bisher eine Kontoeröffnung - basierend auf der aktuellen Rechtslage. Laut Geldwäschegesetz (GWG) dürfen ausländische Staatsangehörige, die in der Bundesrepublik lediglich geduldet sind, kein Girokonto eröffnen. Ausschlaggebend dafür ist, dass nur die wenigsten Flüchtlinge über einen gültigen amtlichen Ausweis mit Lichtbild verfügen und folglich ihre Identität nicht zweifelsfrei nachweisen können. Der Gesetzgeber schreibt jedoch vor, dass nur dann ein Konto eröffnet werden kann, wenn ein Ausweis vorgelegt wird.
Mit dem Entschließungsantrag wollen die Grünen das GWG dahingehend ändern, dass auch Duldungsbescheinigungen als geeignete Dokumente zur Identitätprüfung anerkannt werden. Amtsberg zufolge strebe dieser Antrag somit eine einfache Lösung für ein Problem an, dass dringend behoben werden müsse.
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