Girokonto für jedermann: Vzbv lobt Gesetzesentwurf
| lsc

Die europäische Zahlungskontorichtlinie wird von Verbraucherschützern als "Meilenstein" erachtet.
Doch es gibt nicht nur uneingeschränktes Lob seitens der Verbraucherschützer. Nachbesserungsbedarf in dem Entwurf zur Umsetzung der europäischen Zahlungskontenrichtlinie sehen sie beispielsweise bei den Kosten: Die Regelungen über das angemessene Entgelt der neuen Basiskonten sei noch zu vage. Als „verbesserungswürdig“ beschreibt der vbzv auch die Möglichkeiten eines Kontowechsels für Basiskonto-Inhaber zu einem günstigeren Anbieter.
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