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Deutsche Banken verlangen überdurchschnittlich hohe Dispozinsen

| sbi

Laut Bundesfinanzministerium verlangen deutsche Banken teilweise Dispozinsen auf griechischem Niveau.

Laut Bundesfinanzministerium verlangen deutsche Banken teilweise Dispozinsen auf griechischem Niveau.

Verbraucher in Deutschland müssen bedeutend höhere Dispozinsen zahlen, als im europäischen Durchschnitt erhoben werden. Die nationalen Banken verlangen von ihren Kunden Dispozinen von durchschnittlich 10,24 Prozent - obwohl sie bei der Europäischen Zentralbank frisches Geld zu einem Prozent leihen können. Vergleichbar hohe Zinssätze für die Überziehung des Girokontos gibt es ansonsten nur in krisengeschüttelten Staaten wie Griechenland (10,96 Prozent). Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Carsten Sieling (SPD) hervor.
Auch Bankkunden aus Irland (12,85 Prozent) und Portugal (13,24 Prozent) zahlen geringfügig mehr als Kunden deutscher Banken. Kontoinhaber anderer EU-Länder zahlen hingegen im Schnitt deutlich niedrigere Zinsen für den Dispositionskredit: In Finnland 7,14 Prozent, in den Niederlanden 6,69 Prozent und in Österreich sogar nur 5,52 Prozent.

Sieling bezeichnete es als einen Skandal, dass deutsche Verbraucher ähnlich hohe Dispozinsen zahlen müssten, wie Bankkunden in Krisenstaaten. Auch die Stiftung Warentest kritisiert das Zinsniveau für überzogene Girokonten. Den Verbraucherschützern zufolge lägen akzeptable Dispozinsen derzeit unter zehn Prozent. Laut Finanztest sei das im vergangenen Jahr etwa bei der Hälfte der geprüften Banken der Fall gewesen. Bei Zinssätzen von über 13 Prozent sprechen die Tester von "Abzocke".

Für Banken sind hohe Dispozinsen ein lukratives Geschäft - nach Brancheninformationen hat etwa jeder sechste Bundesbürger sein Girokonto überzogen. Seit 2010 versucht die Politik das Zinsniveau zu regulieren: Wollen Kreditinstitute den Dispozins erhöhen, ohne den Kunden darüber in Kenntnis zu setzen, müssen sie sich an einen Referenzwert halten. Steigt beispielsweise der Leitzins, dürfen die Dispozinsen angehoben werden. Die Klausel bezieht sich allerdings nur auf die Zinsanpassung, die Anfangshöhe des Dispozinssatzes ist nicht gesetzlich definiert. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hatte im Februar dieses Jahres bekanntgegeben, Klauseln zu Zinsanpassung und Dispozinsen zu prüfen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband verlangt ein Gesetz, das eine niedrige Obergrenze für diese Sollzinsen festlegt.