Urteil zum Online-Banking Bundesgerichtshof schränkt Gebühren für smsTAN ein
| skl

Bankkunden brauchen in Zukunft nur noch Gebühren für eine smsTAN zahlen, wenn sie damit eine Überweisung tätigen.
Für eine Dienstleistung doppelt zahlen
Die Verbraucherzentralen hatten gegen die Sparkasse Groß-Gerau geklagt, deren Preisverzeichnis zu entnehmen gewesen sein soll, dass unabhängig vom Kontomodell jede smsTAN zehn Cent kostet. Für die Verbraucherschützer ist aber die von der Bank erhobene Kontoführungsgebühr bereits ausreichend. Eine zusätzliche Gebühr für einen Bestandteil des Authentifizierungsverfahrens sei unzulässig. Gegenüber dem ARD-Morgenmagazin sagte dazu Frank-Christian Pauli vom Verbraucherzentrale Bundesverband: „Wenn man so etwas auch noch bezahlen muss, dann ist das, als wenn man ein Hotelzimmer mietet, aber jedes Mal, wenn man den Schlüssel umdrehen möchte, noch mal zehn Cent in die Tür einwerfen soll.“Die Sparkasse und andere Banken argumentieren damit, dass es sich bei jeder smsTAN um eine zusätzliche Leistung handelt, welche der Kunde freiwillig in Anspruch nimmt. Genauso könne er von einer kostenlosen TAN Gebrauch machen, beispielsweise über die Smartphone-App. Die Karlsruher Richter sahen das anders. Nach ihrer Auffassung darf eine Bank zwar für die Erbringung eines Zahlungsdienstes, etwa einer Überweisung, ein Entgelt verlangen, aber nur, wenn vom Kunden auch tatsächliche eine Überweisung vorgenommen wird.
Gebühren für smsTAN weiterhin zulässig
Das Urteil stellt einen Kompromiss dar. Verbraucher dürfen einerseits nicht zur Kasse gebeten werden, wenn keine Überweisung getätigt wird, andererseits können die Banken auch weiterhin eine Gebühr für einen Bestandteil des Authentifizierungsverfahrens erheben, solange der Kunde eine Zahlung in Auftrag gibt – neben der eigentlichen Kontogebühr. Um bei dem Beispiel von Frank-Christian Pauli zu bleiben: Die Kunden müssen weiterhin für jedes erneute Tür aufschließen zahlen, wenn sie ein Hotelzimmer gemietet haben – aber nur, wenn sie das Zimmer anschließend auch betreten. Klaus Müller, der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband äußerte sich so zu dem Urteil: „Das Ergebnis ist ernüchternd. Das Urteil könnte bedeuten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher selbst für einen so einfachen Vorgang wie eine Online-Überweisung keine Preistransparenz mehr haben.“ Ob die Banken grundsätzlich eine Gebühr für smsTAN erheben dürfen oder nicht, ist bis zur Veröffentlichung der Urteilsbegründung unklar. Auch dazu nahm Müller Stellung: „Leider verbietet der BGH Gebühren für SMS-TAN jedoch nicht grundsätzlich“.Die Sparkasse Groß-Gerau bestreitet, die betreffende Klausel zur smsTAN im Preis-Leistungs-Verzeichnis so formuliert zu haben, dass für jede smsTAN eine Gebühr von zehn Cent erhoben wird, weshalb der Fall noch nicht endgültig entschieden ist. Das Berufungsgericht wird daher zunächst feststellen müssen, ob die Klausel wirklich so von der Sparkasse verwendet wurde.
Weitere Nachrichten über Konto-Kredit
- 03.09.2024
Automat, Schalter, Supermarkt: Bargeld einzahlen bei ING, DKB & Co. - so geht's
Trotz fehlendem Filialnetz und Bankschalter: So zahlen Kunden einer Direktbank Bargeld auf ihr Girokonto ein. » mehr
- 07.07.2024
Neuer CHECK24 Kontoumzug: Girokonto kostenlos mit nur einem Klick wechseln
Innerhalb von fünf Minuten das Girokonto wechseln? Das geht mit dem neuen Kontoumzug von CHECK24. Mit nur einem Klick werden auch Daueraufträge umgezogen. Das war bisher noch nicht möglich. Wie der neue Service funktioniert und wie schnell es tatsächlich geht. » mehr
- 05.04.2024
Maestro-Logo verschwindet auf Girocards: Was das Maestro-Ende für Bankkunden bedeutet
Der Zahlungsverkehr in Deutschland befindet sich im ständigen Wandel. Zum 1. Juli 2023 wurde die zusätzliche Zahlungsfunktion Maestro auf der Girocard eingestellt. Wir haben die wichtigsten Antworten zum Maestro-Aus zusammengestellt und uns angeschaut, welche Kontokarten Banken ihren Kunden zur Verfügung stellen. » mehr