BGH-Urteil: Zugriff aufs Girokonto auch ohne Erbschein möglich
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Statue der Justitia: Mit seiner Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die Verbraucherrechte gestärkt.
Nach dem Urteilsspruch in Karlsruhe wies die Deutsche Kreditwirtschaft jedoch darauf hin, dass in unklaren Fällen auch weiterhin ein Erbschein verlangt werden könne. Dieses Anrecht der Banken habe der BGH in einem entsprechenden Urteil aus dem Jahr 2005 offiziell anerkannt.
Alternativ könnten die Banken das Vermögen bei dem zuständigen Amtsgericht hinterlegen, bis die Erbfrage abschließend geklärt ist. Diese würden allerdings ebenfalls einen Erbschein verlangen, sagte eine Sprecherin des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes. Für die Verbraucher könne dieser Weg letztlich sehr viel teurer ausfallen.
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