Mit dem Klick auf „geht klar” ermöglichen Sie uns Ihnen über Cookies ein verbessertes Nutzungserlebnis zu servieren und dieses kontinuierlich zu verbessern. So können wir Ihnen bei unseren Partnern personalisierte Werbung und passende Angebote anzeigen. Über „anpassen” können Sie Ihre persönlichen Präferenzen festlegen. Dies ist auch nachträglich jederzeit möglich. Mit dem Klick auf „Nur notwendige Cookies” werden lediglich technisch notwendige Cookies gespeichert.
Wählen Sie, welche Cookies Sie auf check24.de akzeptieren. Die Cookierichtlinie finden Sie hier.
Notwendig
Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unserer Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.
Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.
Um Ihnen unser Angebot kostenfrei anbieten zu können, finanzieren wir uns u.a. durch Werbeeinblendungen und richten werbliche und nicht-werbliche Inhalte auf Ihre Interessen aus.Dafür arbeiten wir mit ausgewählten Partnern zusammen. Ihre Einstellungen können Sie jederzeit mit Klick auf Datenschutz im unteren Bereich unserer Webseite anpassen.Ausführlichere Informationen zu den folgenden ausgeführten Verarbeitungszwecken finden Sie ebenfalls in unserer Datenschutzerklärung.
Tagesgeld: EU-Kommission stellt Einlagensicherung für Eurozone vor
| asz
Bis zum Jahr 2024 sollen die Sparguthaben, die europäische Bürger etwa auf Fest- und Tagesgeldkonten eingezahlt haben, über eine gemeinsame europäische Einlagensicherung geschützt werden. Den Gesetzesvorschlag zur Umsetzung dieses Vorhabens stellte der britische EU-Kommissar Jonathan Hill den internationalen Vertretern am Dienstag in der wöchentlichen Sitzung des EU-Organs vor. Laut eines aktuellen Onlineberichts der Süddeutschen Zeitung wird es hierbei keine Ausnahme für deutsche Volksbanken und Sparkassen geben.
Ab 2024 soll die neue Einlagensicherung für Anlagen auf Fest- und Tagesgeldkonten in der Euro-Zone gelten.
Durch die neue Regelung einer übergreifenden Einlagensicherung sollen künftig Sparer aller Euro-Länder haften, wenn eine Bank in der Währungsunion in Zahlungsschwierigkeiten gerät. In einem Drei-Stufen-Plan sollen hierfür ab 2017 die bereits bestehenden nationalen Einlagensicherungen aller Mitgliedsländer verschmolzen werden. Die übergreifende Einlagensicherung soll künftig die Aufgabe der bisher staatlichen Sicherungssysteme übernehmen und sämtliche Guthaben auf Sparkonten in einer Höhe von bis zu 100.000 Euro bei der möglichen Schieflage einer Bank aus dem gemeinsamen Fonds absichern.
Während bisher die einzelnen Länder für die Sicherheit der Guthaben auf Fest- und Tagesgeldkonten garantierten, ist nun die Währungsunion gemeinschaftlich für diese Sicherheit zuständig. Kommt es zu einer Bankenpleite innerhalb der Währungsunion, erfolgt die Rückerstattung der Kundenguthaben des bankrotten Institutes aus dem europäischen Einlagensicherungstopf, in den laut Hill künftig alle Mitgliedsstaaten einzahlen sollen. Laut des Drei-Stufen-Planes der Kommission soll es zu einem Zugriff auf den internationalen Einlagenfonds jedoch erst ab dem Jahr 2020 kommen – zuvor greifen die derzeit bestehenden nationalen Einlagensicherungssysteme.
Neue Einlagensicherung für die Eurozone soll Vertrauen in Banken stärken
Die Euro-Finanzkrise habe gezeigt, dass große wirtschaftliche und finanzielle Schocks das Vertrauen in die Gemeinschaftswährung Euro erschüttern, so die Begründung für den Gesetzesvorschlag seitens der Kommission. Der aktuelle Plan sei demnach der Vorstoß der Kommission um Präsidenten Jean-Claude Juncker, das Vertrauen in die Euro-Banken auch in turbulenten Zeiten aufrechtzuerhalten.
Der von Deutschland angestrebten Ausnahme an der europäischen Einlagensicherung für Sparguthaben bei Volksbanken und Sparkassen widersprach die EU-Kommission indes: Die Teilnahme an dem übergreifenden Sicherungsfonds sei für alle Staaten verpflichtend, die dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus der Euro-Zone unterliegen.
Die übergreifende Einlagensicherung in der Währungsunion stellt die dritte Säule der Euro-Bankenunion dar, die als Reaktion auf den Ausbruch der Finanzkrise 2007 beschlossen wurde. Bereits 2014 hatte die Europäische Zentralbank (EZB) den einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (SSM) eingeführt, ab Anfang 2016 soll ein übergreifender Abwicklungsmechanismus für marode Banken einsatzbereit sein.