Der Vermieterrechtsschutz unterstützt bei
Rechtsstreitigkeiten wegen einer Eigenbedarfskündigung. Zu beachten
ist jedoch, dass Sie als Vermieter eine Kündigung wegen
Eigenbedarfs nur aussprechen können, wenn Sie die vermietet
Immobilie für sich selbst, enge Familienangehörige oder sogenannte
Angehörige des Haushalts benötigen.
Zu den engen
Familienangehörigen zählen:
- Eltern
- Schwiegereltern (außer nach einer Scheidung)
- Großeltern
- Enkel
- Kinder (auch Stiefkinder)
- Geschwister
- Nichten und Neffen
- Ehe- und eingetragene Lebenspartner
Als Haushaltsangehörige gelten Personen, die Sie
dauerhaft in Ihren Haushalt aufgenommen haben – beispielsweise
Lebensgefährten, Kinder des Lebensgefährten, Pflegekinder und
Hausangestellte (etwa Pflegepersonen oder Haushaltshilfen).