Ja, Ihren Partner können Sie auch dann mitversichern, wenn Sie nicht verheiratet sind. Die Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass Sie zusammenwohnen.
Waren Sie bei Vertragsabschluss noch Single, können Sie Ihren Partner nachträglich in die Rechtsschutzversicherung aufnehmen. Eventuell ist der Antrag mit einem geringen Aufpreis verbunden – dies ist aber dennoch günstiger als zwei separate Versicherungsverträge.
Kinder, die sich in ihrer Erstausbildung befinden, können ebenfalls im Familientarif abgesichert werden, unabhängig vom derzeitigen Wohnort.
Mit dem Ex-Partner verheiratet: Familientarif möglich?
Ist einer der Partner noch mit seinem Ex-Partner verheiratet, lehnen manche Versicherer den Abschluss eines Familientarifs ab. Dies ist jedoch von Tarif zu Tarif unterschiedlich.