- Hilfe bei Streitigkeiten rund um die Familie
- Das beste Portal für Versicherungsvergleiche
Auszeichnung von Handelsblatt & ServiceValue
CHECK24 ist der beste Dienstleister in der Kategorie „Portale Versicherungsvergleich”. Das hat ServiceValue im Auftrag des Handelsblatts ermittelt. CHECK24 sicherte sich bei der Untersuchung „Deutschlands beste Dienstleister im Versicherungswesen 2024” den ersten Rang.
Weitere Informationen finden Sie unter Auszeichnungen für CHECK24.
- TÜV-geprüfte Softwarequalität & Benutzerfreundlichkeit
TÜV-geprüfte Softwarequalität & Benutzerfreundlichkeit
Der CHECK24-Vergleichsrechner für Rechtsschutzversicherung wurde vom TÜV SÜD 2025 für Benutzerfreundlichkeit (Ergonomie) und Softwarequalität zertifiziert. Die Zertifizierung der Softwarequalität erfolgte dabei nach ISO IEC 25051, die für Ergonomie nach EN ISO 9241-110. Darüber hinaus wurden die Entwicklungsprozesse überprüft und für gut befunden. CHECK24 bietet damit eine zuverlässige Orientierung für Verbraucher im Bereich Rechtsschutzversicherung. Zur Qualitätssicherung wird der Vergleichsrechner jährlich erneut überprüft.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Familienrechtsschutz
Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie finanziell auf der sicheren Seite. Die Versicherung übernimmt bei juristischen Auseinandersetzungen unter anderem die anfallenden Anwaltskosten und Gerichtskosten. Absichern können Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Ihre Liebsten.
Rechtsschutz für die ganze Familie

Eine Familienrechtsschutzversicherung kann für diese Personen abgeschlossen werden:
- Single mit Kind(ern)
- Paar ohne Kind(er)
- Familie mit Kind(ern)
Ihren Partner können Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitversichern, wenn Sie mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben. Ob Sie verheiratet sind oder nicht, spielt dagegen keine Rolle.
Kinder – auch volljährige unter 25 – können im Familientarif mitversichert werden, sofern sie unverheiratet und noch in der Erstausbildung (Studium oder Berufsausbildung) sind beziehungsweise noch keine dauerhafte berufliche Tätigkeit ausüben. Dabei ist es für gewöhnlich irrelevant, ob die Kinder noch bei den Eltern oder bereits in einer eigenen Wohnung leben.
Wer nicht mehr über seine Eltern abgesichert ist, findet mit dem Rechtsschutzversicherung-Vergleich von CHECK24 eine passende eigene Versicherung. Einige Versicherer bieten vergünstigte Tarife für Studenten und Azubis an, die auch für einen schmalen Geldbeutel erschwinglich sind. Der Preisvergleich ist kostenlos und unverbindlich!
Der Versicherungsschutz der Familienversicherung gilt nicht nur für leibliche Kinder, sondern auch für Enkel-, Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder in Ihrer Obhut.
Je nach Versicherer und Tarif können außerdem über den Familienrechtsschutz beispielsweise diese Angehörigen des Versicherungsnehmers oder des mitversicherten Lebenspartners abgesichert sein:
- in Ihrem Haushalt lebende Eltern, Schwiegereltern oder Großeltern, die nicht mehr berufstätig und mindestens 50 Jahre alt sind
- sonstige bei Ihnen wohnende verwandte oder verschwägerte Personen, die keiner selbstständigen Tätigkeit nachgehen
- leibliche Eltern, die in einer vollstationären Pflegeeinrichtung sind
- in Ihrem Haushalt lebende geistig oder körperlich eingeschränkte Geschwister (oder auch andere gesundheitlich beeinträchtigte Angehörige mit mindestens Pflegegrad 2)
Leistungen des Familienrechtsschutzes
Der Familienrechtsschutz übernimmt im Versicherungsfall die Kosten für
- Anwalt (in der Regel frei wählbar)
- Gerichtsverfahren
- Sachverständige
- Gutachter
- Zeugen
- tarifabhängig auch Mediation (außergerichtliche Schlichtung)
Die verschiedenen Rechtsschutzbausteine

Diese Rechtsschutzbausteine können wahlweise einzeln oder in Kombination mit anderen Bausteinen abgeschlossen werden:
- Privatrechtsschutz: für jeden, der bei Streitigkeiten im Privatleben abgesichert sein will
- Verkehrsrechtsschutz: für alle Teilnehmer des öffentlichen Straßenverkehrs (ob Fahrrad- oder Autofahrer, ÖPNV-Nutzer oder Fußgänger)
- Vermieterrechtsschutz: für Vermieter von Immobilien
Diese Bausteine können nur in Verbindung mit dem Privatrechtsschutz abgeschlossen werden:
- Berufsrechtsschutz beziehungsweise Arbeitsrechtsschutz: für Arbeitnehmer, Mitarbeiter im öffentlichen Dienst und Beamte
- Wohnungsrechtsschutz beziehungsweise Mietrechtsschutz: für Mieter sowie Besitzer selbst bewohnter Immobilien
Sind Sie selbstständig oder freiberuflich tätig, können Sie neben sich selbst und Ihren Familienmitgliedern mit dem Gewerbe- beziehungsweise Firmenrechtsschutz auch Rechtsstreitigkeiten rund um Ihre gewerbliche Tätigkeit absichern.
Rechtsschutz-Familientarif für verheiratete Paare
Verheiratete Paare mit einem gemeinsamen Wohnsitz können sich über einen Familientarif der Rechtsschutzversicherung absichern. Verfügen beide Partner bereits über einen Single-Tarif, kann der zuletzt abgeschlossene Vertrag im Anschluss an die Hochzeit sofort gekündigt werden. Hierbei gilt das Recht des älteren Vertrages, weshalb in diesem Fall der kürzer bestehende Vertrag aufgehoben wird.
Kein gemeinsamer Rechtsschutz nach Scheidung:
Kommt es zu einer Scheidung, besteht der Rechtsschutz nur noch für den ursprünglichen Versicherungsnehmer. Dies gilt allerdings nur, sofern zwischen den Ehegatten keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht. Der mitversicherte Ex-Partner muss sich dann selbst über einen eigenen Rechtsschutz-Tarif absichern. Je nachdem, wie weit die Scheidung bereits vollzogen wurde, kann er abhängig vom Versicherer zwischen einem Single- oder einem Familientarif wählen.
Häufige Fragen
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung für Familien?
Eine günstige Rechtsschutzversicherung für eine Familie mit Kindern in den Bereichen Privat, Beruf und Verkehr gibt es ab 15 Euro im Monat.
Tarife, die den Mindestschutz der Stiftung Warentest erfüllen und damit eine gute Grundabsicherung garantieren, kosten ab 17 Euro monatlich.
Ist Erbrecht im Rechtsschutz für Familien enthalten?
Ja, eine anwaltliche Beratung zum Thema Erbrecht ist in der Regel in Familienrechtsschutzversicherungen, die den Bereich Privat abdecken, enthalten.
Gerichtsverfahren im Erbrecht sind jedoch nur durch ausgewählte Versicherer abgedeckt.
Sind Unterhalt und Sorgerecht im Familienrechtsschutz enthalten?
Die Beratung zu Unterhalts- und Sorgerechtsfragen durch einen Anwalt ist in der Regel abgedeckt.
Kosten, die im Rahmen gerichtlicher Streitigkeiten über Familiensachen entstehen, sind allerdings nur bei einzelnen Versicherern abgedeckt und in der Regel auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Diese Versicherer leisten beispielsweise in folgenden Fällen:
- Nach dem Aus Ihrer Ehe benötigen Sie und ihr ehemaliger Partner Beratung in Sachen Sorge- und Umgangsrecht der Kinder.
- Das Sozialamt fordert von Ihnen die Kostenübernahme für den Altenheimplatz Ihrer Eltern, ohne Ihre sonstigen finanziellen Belastungen angemessen zu berücksichtigen.
Wer ist über den Familienrechtsschutz mitversichert?
Partner und minderjährige Kinder, die mit dem Versicherungsnehmer im selben Haushalt leben, sind immer mitversichert. Auch volljährige Kinder, die unverheiratet und nicht dauerhaft berufstätig sind, sind in der Regel mitversichert.
Darüber hinaus gibt es Tarife bei denen auch Verwandte und verschwägerte Personen mitversichert werden können.
Gibt es eine Wartezeit?
Ja, bei der Familienrechtsschutzversicherung gibt es nach dem Abschluss in der Regel eine Wartezeit, bevor der Versicherungsschutz greift.
Die Wartezeit variiert je nach Tarif und kann für verschiedene Bausteine – und auch einzelne Leistungen davon – unterschiedlich ausfallen.
Deckt die Rechtsschutzversicherung Studienplatzklagen ab?
Je nach Tarif können Studienplatzklagen in der Rechtsschutzversicherung enthalten sein. Es kann jedoch Einschränkungen geben. Beispielsweise kann die Anzahl der Verfahren oder die Höhe der Versicherungssumme gedeckelt sein. Zudem ist mit einer längeren Wartezeit – beispielsweise ein bis drei Jahre – zu rechnen.
Tipp: Ob und zu welchen Konditionen Studienplatzklagen bei den verschiedenen Tarifen eingeschlossen sind, sehen Sie auf einen Blick im CHECK24-Rechner.
Unterstützt die Familienrechtsschutzversicherung bei Kitaplatzklagen?
Grundsätzlich fallen Kitaplatzklagen unter das Verwaltungsrecht, das von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist.
Seit der Einführung des Rechtsanspruchs im Jahr 2013 schließen jedoch manche Rechtsschutzversicherer Klagen auf einen Platz in einer Kindertagesstätte aus. Daher sollte vorab geprüft werden, ob diese Leistung im Versicherungsschutz enthalten ist.
Gibt es einen Rechtsschutz für Unterhaltsfragen und Sorgerechtsstreitigkeiten?
Gerichtsverfahren bei Sorgerechtsstreitigkeiten und Unterhaltsfragen sind nicht regulär bei der Rechtsschutzversicherung mitversichert. Im Privatrechtsschutz enthalten ist jedoch ein Beratungs-Rechtsschutz im Lebenspartnerschafts-, Erb- und Familienrecht. Damit ist die reine Beratung beim Anwalt in den aufgelisteten Bereichen abgedeckt.
Vereinzelte Versicherer bieten einen optional abschließbaren Unterhaltsrechtsschutz zum Privatrechtsschutz an. Damit sind die Verhandlungskosten bei Unterhaltsstreitigkeiten abgedeckt.
Geleistet wird beispielsweise, wenn das Sozialamt von Ihnen die Kostenübernahme für den Altenheimplatz Ihrer Eltern fordert, ohne Ihre sonstigen finanziellen Belastungen angemessen zu berücksichtigen.
Ein weiteres Beispiel, wann der Unterhaltsrechtsschutz zum Tragen kommen würde: Ihr Kind macht Unterhaltsansprüche für eine nicht erforderliche zweite Ausbildung geltend.
Ist mein Partner in meiner Rechtsschutzversicherung mitversichert, auch wenn wir nicht verheiratet sind?
Ja, Ihren Partner können Sie auch dann mitversichern, wenn Sie nicht verheiratet sind. Die Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass Sie zusammenwohnen.
Waren Sie bei Vertragsabschluss noch Single, können Sie Ihren Partner nachträglich in die Rechtsschutzversicherung aufnehmen. Eventuell ist der Antrag mit einem geringen Aufpreis verbunden – dies ist aber dennoch günstiger als zwei separate Versicherungsverträge.
Kinder, die sich in ihrer Erstausbildung befinden, können ebenfalls im Familientarif abgesichert werden, unabhängig vom derzeitigen Wohnort.
Mit dem Ex-Partner verheiratet: Familientarif möglich?
Ist einer der Partner noch mit seinem Ex-Partner verheiratet, lehnen manche Versicherer den Abschluss eines Familientarifs ab. Dies ist jedoch von Tarif zu Tarif unterschiedlich.
Übernimmt der Rechtsschutz Erbstreitigkeiten und Scheidungen?
Gerichtsverfahren bei Erbstreitigkeiten oder einer Scheidung sind regulär nicht über die Rechtsschutzversicherung versichert. Der Privatrechtsschutz umfasst aber häufig einen Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht. Dieser deckt die Beratung in den aufgelisteten Bereichen ab. Ein Beispiel: Sie lassen sich von einem Anwalt beraten, ob Sie eine Erbschaft mit Schulden annehmen sollten.
Vereinzelte Versicherer bieten zum Privatrechtsschutz den optional abschließbaren Baustein Ehe-Rechtsschutz an. Dieser greift bei familienrechtlichen Angelegenheiten wegen Getrenntlebens, Scheidung oder Scheidungsfolgeangelegenheiten. Der Ehe-Rechtsschutz gilt für beide Ehepartner.
Tipp: Den genauen Leistungsumfang verschiedener Rechtsschutztarife können Sie ganz einfach im Detailvergleich sehen und vergleichen. So finden Sie ohne großen Aufwand die passende Rechtsschutzversicherung für Ihren Absicherungsbedarf.
Familienrechtsschutz-Vergleich bei CHECK24
Den passenden Rechtsschutz für sich und Ihre Familie finden Sie unkompliziert mit dem Familienrechtsschutz-Vergleich von CHECK24. Nach kurzer Dateneingabe werden Ihnen umgehend passende Versicherungsangebote angezeigt.
CHECK24 empfiehlt eine Deckungssumme von mindestens 300.000 Euro. Damit sind die meisten Rechtsstreitigkeiten umfassend abgesichert. Bei einer optional wählbaren Selbstbeteiligung von 150 bis 300 Euro haben Sie zudem eine große Auswahl von Tarifen mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis.
Der Abschluss eines Familientarifs ist günstiger als mehrere separate Verträge.





