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Ungewollte Infopost ist etwas, über das sich viele Menschen täglich ärgern. Oft handelt es sich dabei um Werbung und Kaufangebote. Doch zuweilen finden Verbraucher auch Kreditkarten in ihrem Briefkasten, die sie gar nicht angefordert haben.
Post von der Bank: Manche Werbebriefe enthalten nicht angeforderte Kreditkarten. Bei Benutzung kommt es zum Vertragsabschluss.
Wer immer wieder von Finanzinstituten Post erhält, die er gar nicht haben will, sollte der betreffenden Bank am besten schriftlich mitteilen, dass sie die Zusendung unterlassen soll. Kommt das Institut der Aufforderung nicht nach, kann eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingereicht werden. Des Weiteren hat jeder das Recht, eine Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten und deren Verwendung zu bekommen.
Vorsicht ist vor allem dann geboten, wenn ein Informationsbrief eine funktionstüchtige Kreditkarte enthält. Diese sollte auf keinen Fall genutzt werden, wenn sie nicht ausdrücklich angefordert worden ist. Es handelt sich dann nicht mehr um die reine Information eines potenziellen Neukunden, sondern um ein Angebot des Geldinstitutes für die Eröffnung eines Kontos. Benutzt der Verbraucher die Kreditkarte, kommt ein rechtskräftiger Vertrag zustande.
Bankkunden, die wirklich an einem Kredit interessiert sind, sind gut beraten, sich vorab umfassend bei verschiedenen Instituten zu informieren und die Konditionen genau zu vergleichen. Der Kreditrahmen sollte individuell festgelegt werden. Kunden sollten ebenso über den Abschluss einer so genannten Restschuldversicherung nachdenken, die in Zeiten dauerhafter finanzieller Engpässe wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit die noch ausstehenden Ratenzahlungen an die Bank übernimmt.