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Europäischer Gerichtshof soll geplante Anleihenkäufe der EZB prüfen
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Euro-Zeichen vor der EZB: Das Bundesverfassungsgericht steht Draghis lockerer Geldpolitik kritisch gegenüber.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll darüber entscheiden, ob die von der Europäischen Zentralbank (EZB) beschlossenen, theoretisch unbegrenzten Anleihenkäufe mit europäischem Recht vereinbar sind. Das teilte das Bundesverfassungsgericht, das sich mit dem Fall beschäftigte, am Freitag mit. Erstmals in der Geschichte geben die Karlsruher Richter damit eine Entscheidung nach Luxemburg ab. Finanzexperten gehen Medienberichten zufolge davon aus, dass der EuGH den Beschluss der Notenbank durchwinkt.
Das Bundesverfassungsgericht steht dem Kaufprogramm von EZB-Präsident Mario Draghi indes kritisch gegenüber: Die Richter vertreten die Meinung, dass die Zentralbank dadurch ihre Kompetenzen überschreitet. Der Mitteilung zufolge sprächen gewichtige Gründe dafür, dass die geplante geldpolitische Maßnahme die Souveränität der EU-Mitgliedsstaaten verletzen würde.
Bisher hat die EZB ihr Ankaufprogramm noch nicht gestartet. Dass Draghi den Beschluss veröffentlichte, reichte allerdings aus, um die Finanzmärkte zu beunruhigen und die Zinsen für spanische und italienische Staatsanleihen zu drücken. Den Verfassungshütern in Karlsruhe zufolge könnten Gelder zwischen den Mitgliedsstaaten in erheblichem Maße umverteilt werden, wenn die EZB in großem Stil marode Staatsanleihen aufkaufen würde. Dies würde einen Finanzausgleich darstellen, der in den europäischen Verträgen nicht vorgesehen ist.
Laut Bundesverfassungsgericht lasse sich Der EZB-Beschluss über die Anleihenkäufe jedoch eventuell insoweit einschränken, dass er mit EU-Recht vereinbar sei. Dies müsse allerdings eingehend geprüft werden. Aus diesem Grund seien dem EuGH mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt worden.
Bisher hat die EZB ihr Ankaufprogramm noch nicht gestartet. Dass Draghi den Beschluss veröffentlichte, reichte allerdings aus, um die Finanzmärkte zu beunruhigen und die Zinsen für spanische und italienische Staatsanleihen zu drücken. Den Verfassungshütern in Karlsruhe zufolge könnten Gelder zwischen den Mitgliedsstaaten in erheblichem Maße umverteilt werden, wenn die EZB in großem Stil marode Staatsanleihen aufkaufen würde. Dies würde einen Finanzausgleich darstellen, der in den europäischen Verträgen nicht vorgesehen ist.
Laut Bundesverfassungsgericht lasse sich Der EZB-Beschluss über die Anleihenkäufe jedoch eventuell insoweit einschränken, dass er mit EU-Recht vereinbar sei. Dies müsse allerdings eingehend geprüft werden. Aus diesem Grund seien dem EuGH mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt worden.
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