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Steuerzahler sollen nicht mehr für Bankenrettung haften
| asz

EU-Steuerzahler sollen künftig nicht mehr für die Rettung von Krisenbanken haften.
Die EU-Finanzminister haben sich in der Nacht zum Donnerstag auf eine einheitliche Regelung zur Rettung und Abwicklung von Pleitebanken geeinigt. Medienberichten zufolge sollen künftig zunächst Aktionäre, Gläubiger und Großanleger der kriselnden Institute haften – nur wenn dies nicht ausreichen sollte, würden Finanzhilfen vom Staat und der EU fließen. Auf diese Weise sollen vor allem Steuerzahler nicht mehr sofort für milliardenschwere Bankenrettungen herangezogen werden.
Bankkunden mit Einlagen unter 100.000 Euro sollen zudem auch weiterhin generell geschützt werden. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte, die neue Regelung sei für normale Anleger und Sparer lediglich eine theoretische Übung, ihre Spareinlagen wären absolut sicher - für die Stabilität des EU-Finanzsystems als Ganzes wäre die Regelung jedoch ein wichtiger Schritt. Bisher waren die jeweiligen Heimatstaaten für die Rettung der Geldhäuser verantwortlich. Dadurch gerieten während der Finanzkrise jedoch die Staatshaushalte einiger EU-Länder in Schieflage. Euro-Gruppenchef Jeroen Dijsselbloem erklärte, dass die Banken aufgrund der neuen Regelung verantwortungsvoller handeln werden.
Die neue Regelung soll jedoch nur für Banken gelten, deren Bankrott das Finanzsystem eines Landes oder der gesamten Währungsunion beeinträchtigen könnte. Mit den neuen Haftungsregeln zur Abwicklung von systemrelevanten Instituten reagiert die EU auf die Finanzkrise: Zwischen 2008 und 2011 hatte die Kommission insgesamt 4,5 Billionen Euro an Finanzhilfen für kriselnde Geldhäuser zur Verfügung gestellt.
Die EU-Mitgliedsstaaten müssen sich jedoch noch mit dem Europäischen Parlament auf eine feste Regelung einigen. Einem Bericht von Süddeutsche.de zufolge sollen im Herbst dieses Jahres erste Gespräche geführt werden. Der Beschluss der obersten EU-Kassenhüter ist zudem ein weiterer Schritt in Richtung einer europäischen Bankenunion. Die Finanzminister einigten sich bereits auf eine zentrale Bankenaufsicht unter Federführung der Europäischen Zentralbank – noch fehlt aber ein Reformentwurf zur Einlagensicherung.
Die neue Regelung soll jedoch nur für Banken gelten, deren Bankrott das Finanzsystem eines Landes oder der gesamten Währungsunion beeinträchtigen könnte. Mit den neuen Haftungsregeln zur Abwicklung von systemrelevanten Instituten reagiert die EU auf die Finanzkrise: Zwischen 2008 und 2011 hatte die Kommission insgesamt 4,5 Billionen Euro an Finanzhilfen für kriselnde Geldhäuser zur Verfügung gestellt.
Die EU-Mitgliedsstaaten müssen sich jedoch noch mit dem Europäischen Parlament auf eine feste Regelung einigen. Einem Bericht von Süddeutsche.de zufolge sollen im Herbst dieses Jahres erste Gespräche geführt werden. Der Beschluss der obersten EU-Kassenhüter ist zudem ein weiterer Schritt in Richtung einer europäischen Bankenunion. Die Finanzminister einigten sich bereits auf eine zentrale Bankenaufsicht unter Federführung der Europäischen Zentralbank – noch fehlt aber ein Reformentwurf zur Einlagensicherung.
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