Mit dem Klick auf „geht klar” ermöglichen Sie uns Ihnen über Cookies ein verbessertes Nutzungserlebnis zu servieren und dieses kontinuierlich zu verbessern. So können wir Ihnen bei unseren Partnern personalisierte Werbung und passende Angebote anzeigen. Über „anpassen” können Sie Ihre persönlichen Präferenzen festlegen. Dies ist auch nachträglich jederzeit möglich. Mit dem Klick auf „Nur notwendige Cookies” werden lediglich technisch notwendige Cookies gespeichert.
Wählen Sie, welche Cookies Sie auf check24.de akzeptieren. Die Cookierichtlinie finden Sie hier.
Notwendig
Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unserer Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.
Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.
Um Ihnen unser Angebot kostenfrei anbieten zu können, finanzieren wir uns u.a. durch Werbeeinblendungen und richten werbliche und nicht-werbliche Inhalte auf Ihre Interessen aus.Dafür arbeiten wir mit ausgewählten Partnern zusammen. Ihre Einstellungen können Sie jederzeit mit Klick auf Datenschutz im unteren Bereich unserer Webseite anpassen.Ausführlichere Informationen zu den folgenden ausgeführten Verarbeitungszwecken finden Sie ebenfalls in unserer Datenschutzerklärung.
CSU-Politiker Gauweiler stellt Eilantrag gegen Anleihekauf der EZB
| sbi
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler hat beim obersten Gerichtshof in Karlsruhe einen Eilantrag gegen den unlimitierten Anleihekauf der Europäischen Zentralbank (EZB) eingereicht. Die Klage erfolgt mit Blick auf das am Mittwoch erwartete Urteil über den dauerhaften Rettungsschirm ESM. Gauweiler fordert, die Entscheidung zu ESM-Vertrag und Fiskalpakt zu verschieben, bis das Gericht eine Entscheidung über das Kaufprogramm getroffen hat. Medienberichten zufolge kritisiert der Politiker, dass das Kaufprogramm der Notenbank die demokratische Entscheidung unterläuft. Der zweite Senat wird noch am Nachmittag über den Antrag beraten und sein Urteil voraussichtlich am Dienstagvormittag bekanntgeben.
ESM muss warten: Peter Gauweiler fordert zuvor ein Urteil des Verfassungsgericht zu den Anleihekäufen der EZB.
Gauweiler fordert in dem Antrag, dass der ESM nur dann in Kraft treten solle, wenn die EZB ihr Kaufprogramm zurücknimmt - auch dann, wenn die Karlsruher Richter den Hilfsmechanismus als verfassungskonform einstufen. In einer Mitteilung kritisiert der Politiker, dass die EZB damit die Haftungsgrenze des ESM sowie die parlamentarischen Kontroll- und Entscheidungsrechte überschreitet. Im Klartext: Der Rettungsschirm darf Staatsanleihen von Krisenstaaten eigentlich nur mit der Erlaubnis des Bundestages aufkaufen. Zudem darf der Rahmen des Kaufprogramms das ESM-Stammkapital in Höhe von 700 Milliarden Euro ohne die Zustimmung des Parlaments nicht überschreiten. Das Gesamtrisiko des Bundeshaushalts sei nach Auffassung von Gauweiler unkalkulierbar und somit nicht zu verantworten.
Am vergangenen Donnerstag hatte die EZB mitgeteilt, künftig Staatsanleihen von Euro-Krisenstaaten in unbegrenzter Höhe kaufen zu wollen, sofern sich die entsprechenden Regierungen dem strikten Sparprogramm des ESM unterwerfen. Gauweiler hatte zuvor bereits eine Verfassungsklage gegen den dauerhaften Rettungsschirm eingereicht - ebenso wie die Linkspartei.
Die Partei hatte beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags ein Gutachten zum ESM in Auftrag gegeben, über das die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) berichtet. Demnach könnte der dauerhafte Rettungsschirm das Budgetrecht des Bundestages verletzen. Deutschland muss für die Schulden anderer Staaten möglicherweise unmittelbar und in unbestimmter Höhe haften. Wenn ein Geldgeber des ESM ausfällt, müssten die anderen Fondseinzahler höhere Beträge leisten. Zudem werde das Parlament durch die Verbindlichkeiten, die aus internationalen Übereinkünften resultieren, entmachtet. Die Budgethoheit ermächtigt das Parlament, den Haushaltsplan des Staates verbindlich festzulegen. Dadurch kann es die Tätigkeit der Regierung beeinflussen.
Update vom 11.09.2012: Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag des CSU-Politikers abgelehnt. Das teilte der oberste Gerichtshof in Karlsruhe am Dienstagvormittag mit. Somit wird der zweite Senat wie geplant sein Urteil zum ESM-Vertrag und zum Fiskalpakt am Mittwoch bekanntgeben.