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Bankkunden empört über automatischen Kirchensteuerabzug
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Kirchturm mit Kreuz: Darf die Grenze zwischen Kirche und Staat noch weiter verschwimmen?
Die Kirchensteuer für Kapitalerträge wird ab 2015 über ein elektronisches Abrufverfahren eingezogen. Das teilten einige Banken ihren Kunden Medienberichten zufolge in den vergangenen Wochen postalisch mit. Einem Bericht der „Welt“ zufolge reagierten Sparer in sozialen Netzwerken und auf anderen Webseiten empört auf diese Ankündigung. In erster Linie wurde kritisiert, dass staatliche Behörden und Banken ungehindert Daten austauschen und Verbraucher dadurch zum „gläsernen Kunden“ werden.
Die neue Regelung betrifft alle Sparer, die Zinsen, Dividenden und andere Kapitaleinkünfte verbuchen, die über den Freibetrag (Sparer-Pauschbetrag) hinausgehen. Dieser liegt aktuell bei 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Verheiratete. Bisher konnten Anleger wählen, ob ihre Bank die Kirchensteuer direkt an das Finanzamt abführen soll oder diese erst mit der Einkommensteuererklärung abgezogen wird.
Bereits 2014 wollen die Banken die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern automatisch abfragen. Diese Datensammlung soll sicherstellen, dass die Kirchensteuer gemeinsam mit der Abgeltungssteuer pünktlich zum Januar 2015 von den Kapitalerträgen abgezogen werden kann. Verbraucherschützern zufolge können Bankkunden jedoch kaum verhindern, dass die Institute auf ihre Daten zugreifen, da das Vorhaben vom Einkommensteuergesetz gedeckt ist.
Um die automatische Übermittlung zu umgehen, können Verbraucher lediglich einen Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen, sagte Markus Deutsch, Leiter für Steuern und Medien beim Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Dadurch könnten die Banken das Religionszugehörigkeitsmerkmal nicht abrufen. Der Steuerzahler ist dann allerdings verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung mit Anlage KAP abzugeben, sodass die Kirchensteuer korrekt abgeführt werden kann.
Bereits 2014 wollen die Banken die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern automatisch abfragen. Diese Datensammlung soll sicherstellen, dass die Kirchensteuer gemeinsam mit der Abgeltungssteuer pünktlich zum Januar 2015 von den Kapitalerträgen abgezogen werden kann. Verbraucherschützern zufolge können Bankkunden jedoch kaum verhindern, dass die Institute auf ihre Daten zugreifen, da das Vorhaben vom Einkommensteuergesetz gedeckt ist.
Um die automatische Übermittlung zu umgehen, können Verbraucher lediglich einen Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen, sagte Markus Deutsch, Leiter für Steuern und Medien beim Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Dadurch könnten die Banken das Religionszugehörigkeitsmerkmal nicht abrufen. Der Steuerzahler ist dann allerdings verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung mit Anlage KAP abzugeben, sodass die Kirchensteuer korrekt abgeführt werden kann.
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