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Auto ummelden - Halterwechsel

Das Wichtigste in Kürze

  • Wird ein Auto verkauft oder vom Vorbesitzer übernommen, spricht man von Halterwechsel.
  • Bei Halterwechsel endet die bisherige Kfz-Versicherung automatisch.
  • Der neue Fahrzeughalter kann die Kfz-Versicherung des Vorbesitzers übernehmen oder sich eine neue, günstigere Versicherung suchen.

 

Wann ist der Halterwechsel notwendig?

Die Ummeldung des Autos aufgrund eines Halterwechsels sollten Sie unmittelbar nach dem Kauf beziehungsweise der Übernahme erledigen.

Gibt es eine Frist für die Ummeldung?

Nein. Eine exakte Frist gibt es nicht. Wenn Sie aber zu lange warten, riskieren Sie ein Bußgeld von 15 Euro.

Wo melde ich das Auto um?

Bei einem Halterwechsel erfolgt die Ummeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle Ihres (Erst)Wohnsitzes.

Das ist:

  • Stadtverwaltung oder
  • Kreisverwaltung

Auto online ummelden

Sie können Ihren neuen Gebrauchtwagen auch online ummelden und sich so den Gang zur Zulassungsbehörde sparen. Nutzen Sie dafür den Online-Zulassungs-Service von CHECK24.

Online Zulassung

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Fahrzeugbrief)
  • Gültiger HU-Bericht oder entsprechender Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (TÜV-Plakette auf dem Nummernschild ist nicht ausreichend)
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

Zusätzliche Unterlagen:

  • CoC-Papiere (bei Importfahrzeug aus dem Ausland)
  • Bisherige Nummernschilder (bei Kennzeichenwechsel)

Was ist, wenn Unterlagen fehlen?

Fehlen Unterlagen, müssen diese neu beantragt und ersetzt werden. Der Halterwechsel verzögert sich dadurch etwas und es kostet Sie mehr Geld. Das Problem fehlender Dokumente lässt sich aber fast immer lösen.

  1. Keine Zulassungsbescheinigung Teil 2
    Geben Sie bei der Kfz-Zulassungs­behörde eine eidesstattliche Erklärung ab und beantragen Sie die Zulassungs­bescheinigung Teil 2 neu.
  2. Kein Kaufvertrag
    Sie benötigen keinen Kaufvertrag. Entscheidend ist die Zulassungs­beschei­ni­gung Teil 2.
  3. Kein TÜV-Bericht
    Fordern Sie bei der Prüfstelle, welche die letzte Haupt­unter­suchung durchgeführt hat, eine Zweitschrift des HU-Berichts an. Der Stempel mit dem Termin der nächsten HU in Ihren Fahrzeugpapieren reicht mitunter nicht aus.
  4. Keine Kennzeichen
    Ist das Auto noch angemeldet, benötigen Sie die alten Kennzeichen, damit sie entwertet werden können. Kontaktieren Sie den Vorbesitzer und besorgen Sie sich von Ihm die Kennzeichenschilder.

Was ist mit der Kfz-Versicherung?

Sie können die Kfz-Versicherung des Vorbesitzers übernehmen. Die Versicherungsbedingungen und der Beitrag werden dann auf Sie angepasst.

Wir raten Ihnen jedoch zum Kfz-Versicherungsvergleich mit CHECK24, um bei einem Kfz-Versicherungswechsel viel Geld zu sparen.

Die Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) erhalten Sie direkt nach dem Versicherungsantrag online oder per SMS. So können Sie das Auto sofort auf sich zulassen. 

Mit der Umschreibung endet der bisherige Kfz-Versicherungsvertrag automatisch.

Kann ich beim Kfz-Halterwechsel die Kennzeichen behalten?

Ja, wenn das Auto bisher im selben Zulassungsbezirk zugelassen war und wenn das Auto noch angemeldet ist.

Sie sparen damit auch Geld, weil:

  • Sie keine neuen Kennzeichen kaufen müssen
  • Keine Zusatzkosten für Wunschkennzeichen anfallen
  • Die Zulassungsgebühr günstiger ist

Kommt das Auto hingegen aus einem anderen Bezirk oder ist abgemeldet beziehungsweise stillgelegt, benötigen Sie neue Kennzeichen. Die alten werden entwertet.

Wie funktioniert der Ablauf eines Halterwechsels?

  1. Antrag am Schalter stellen.
    Sie bekommen Ihre Kennzeichen-Kombination zugeteilt.
  2. Gebühren bezahlen (Bargeld oder EC-Karte)
  3. Kennzeichen bei einem Dienstleister vor Ort drucken lassen.
  4. Kennzeichen am Schalter siegeln lassen und geänderte Fahrzeugpapiere (sowie ggf. neue Umweltplakette) mitnehmen.

Wie hoch sind die Kosten?

Ein Halterwechsel kostet 20 bis 30 Euro an Gebühren. Die Kosten beinhalten die Umschreibung der Fahrzeugpapiere und die Klebesiegel.

Hinzu kommen oft noch weitere Kosten für ein Wunschkennzeichen und die Prägung von neuen Kennzeichenschildern.

Preise der Stadt München von 2022
Gebühren Halterwechsel innerhalb des Zulassungsbezirkes mit Kennzeichenmitnahme Ab 19,20 €
Gebühren Halterwechsel von außerhalb des Zulassungsbezirkes Ab 29,50 €
Wunschkennzeichen 10,20 € (mit Reservierung 12,80 €)
2 neue Kennzeichen ~25 €
Neue Umweltplakette ~3 €

Kann ich einen Vertreter mit dem Halterwechsel beauftragen?

Ja, das ist möglich. Der Vertreter benötigt von Ihnen dafür eine schriftliche Vollmacht (Vordruck hier kostenlos erhältlich).

Die Vertretervollmacht muss diese Angaben enthalten:

  • Name und Adresse des Vollmachtgebers, auf den das Auto zugelassen werden soll
  • Name und Anschrift des Vertreters
  • Zweck der Vollmacht (Kfz-Halterwechsel)
  • Ihre Einverständniserklärung, dass Ihre Vertretung über mögliche Steuerrückstände und Gebührenrückstände informiert werden darf
  • Datum und Ihre Unterschrift

Außerdem verlangt die Kfz-Zulassungsstelle einen Identitätsnachweis sowohl vom Halter als auch von der Vertretung. Der Bevollmächtigte benötigt daher seinen und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original oder in Kopie.

Ist ein Halterwechsel auch online möglich?

Ja, die meisten Kfz-Zulassungsbehörden ermöglichen mittlerweile die Online-Ummeldung über das System i-KFZ.

  • Die Online-Ummeldung funktioniert nur, wenn Sie das bisherige Kennzeichen behalten.
  • Der Gebrauchtwagen muss angemeldet und nach dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sein.
  • Auf den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 gibt es verdeckte Sicherheitscodes.
  • Ihr Personalausweis hat eine aktivierte Online-Funktion.
  • Sie haben ein passendes Kartenlesegerät für den Personalausweis oder die „AusweisApp2” für Android auf dem Smartphone.

Darüber hinaus benötigen Sie:

  • IBAN für Einzug der Kfz-Steuer
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Prüfbericht/Stempel in Zulassungsbescheinigung Teil 1)
  • Nachweis über abgeschlossene Kfz-Versicherung (eVB-Nummer)

Fragen & Antworten (FAQ)

Was ist ein Halterwechsel?

Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen oder übernehmen, müssen Sie das Fahrzeug auf sich ummelden. Der Fachbegriff dafür ist Halterwechsel. Die Zulassungspapiere werden dabei aktualisiert und auf Ihren Namen umgeschrieben.

Wie lange dauert ein Halterwechsel?

Mit Termin (online über die Website der Zulassungsstelle buchen) dauert ein Halterwechsel rund 30 Minuten bis 1 Stunde. Ohne Termin müssen Sie unter Umständen mit langen Wartezeiten rechnen.

Was ist beim Kfz-Halterwechsel innerhalb der Familie zu beachten?

Bei einem Kfz-Halterwechsel innerhalb der Familie gibt es für die Zulassung (Ummeldung) keine Besonderheiten. Eventuell können Sie von einem Familienmitglied die SF-Klasse übernehmen – dadurch wird die Kfz-Versicherung viel günstiger.

Was gilt bei Halterwechsel nach Erbschaft?

Bei einem geerbten Fahrzeug müssen Sie die laufende Kfz-Versicherung bis zum Vertragende übernehmen. Sie erhalten eine neue eVB-Nummer, die Sie für den Halterwechsel benötigen.
Mehr zum Thema Halterwechsel bei Erbschaft erfahren Sie hier.

Was kostet ein Halterwechsel beim Auto?

Wenn das Auto die Kennzeichen behält, werden für einen Halterwechsel Gebühren ab 19 Euro fällig. Mit der Zuteilung eines neuen Kennzeichens sind es ab 29 Euro. Die Kosten für die neuen Kennzeichen kommen noch dazu.

Kann ich bei einem Halterwechsel das alte Kennzeichen behalten?

Nur wenn das Auto im gleichen Zulassungsbezirk wie zuvor wieder angemeldet wird, können Sie das alte Kennzeichen behalten.

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Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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